id="page_main" x-ms-format-detection="none"> Drucke diese Seite Druckgröße S M L XL Neue JUPORTAL-Suche Tab schließen Staatsrat Urteil von 11 oktober 2010 ECLI-Nummer: ECLI:BE:RVSCE:2010:ARR.208.057 Aktenzeichen: A. 197646/Vbis-53 Sache: Arrêt / Arrest 208057 - Permis d'urbanisme et permis mixtes / Bouwvergunningen en gemengde vergunningen - 11/10/2010 Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht Eintrittsdatum: 2010-10-14 Konsultationen: 73 - zuletzt gesehen 2026-06-30 05:15 Version(en): Übersetzung FR Fiche Entscheid 208.057 von 11 Oktober 2010 Thesaurus CAS: CONSEIL D'ETAT UTU Thesaurus: DROIT PUBLIC ET ADMINISTRATIF - CONSEIL D'ÉTAT - Arrêts (Conseil d'État) Text der Entscheidung STAATSRAT, VERWALTUNGSSTREITSACHENABTEILUNG URTEIL Nr. 208.057 vom
- Oktober 2010 G/A. 197.646/Vbis-53 In der Rechtssache : WIESE-KÜSTERS Bernhard, Wahldomizil bei Herrn Guido ZIANS und Frau Andrea HAAS, Rechtsanwälte, Aachener Straße 76, 4780 Sankt Vith gegen : die Wallonische Region, vertreten durch ihre Regierung, Wahldomizil bei Herrn Francis HAUMONT und Frau Julia MESS, Rechtsanwälte, chemin du Stocquoy 1 1300 Wavre Intervenierende Partei : die FLUXYS Aktiengesellschaft, Wahldomizil bei Herrn François TULKENS, Frau Aline ETIENNE und Herrn Thomas DREIER, Rechtsanwälte, chaussée de la Hulpe 120 1000 Brüssel. --------------------------------------------------------------------------------------------------------- -- DER VORSITZENDE DER KAMMER Vbis DER EINSTWEILIGEN ENTSCHEIDUNGEN, Aufgrund der am
- September 2010 eingereichten Einheitsklageschrift, mit der Bernhard WIESE-KÜSTERS die Nichtigerklärung und die Aussetzung der Ausführung der am
- Juni 2010 von dem Wallonischen Minister für Umwelt, Raumordnung und Mobilität an die FLUXYS Aktiengesellschaft (AG) erteilten Städtebaugenehmigung zwecks der Verlegung einer unterirdischen Gasleitung auf dem Gebiet der Gemeinden Waremme, Juprelle, Bassenge, Oupeye, Visé, Dalhem, Welkenraedt, Plombières, Lontzen und Raeren beantragt; Vbis - 53d - 1/3 Aufgrund des am
- September 2010 von Bernhard WIESE-KÜSTERS unter Anwendung des Dringlichkeitsverfahrens eingereichten Antrags auf vorläufige Maßnahmen; Aufgrund der an die Parteien zugestellten Anordnung vom
- September 2010, die sie lädt, am
- September 2010 um 14 Uhr 30 zu erscheinen; Aufgrund des am
- September 2010 eingereichten Gesuchs, mit dem die FLUXYS Aktiengesellschaft (AG) beantragt, als intervenierende Partei zugelassen zu werden; Aufgrund der Note mit Bemerkungen der Gegenpartei; Nach Anhörung des Herrn HANOTIAU, Kammervorsitzender, in seinem Bericht; Nach Anhörung der Ausführungen von Herrn Guido ZIANS, Rechtsanwalt, der für die klagende Partei erscheint, von Frau Julia MESS, Rechtsanwältin, die für die Gegenpartei erscheint, und von Herrn Edgar DUYSTER und Frau Aline ETIENNE, Rechtsanwälte, die für die intervenierende Partei erscheinen; Nach Anhörung des gleichlautenden Gutachtens von Frau VOGEL, Erster Auditor beim Staatsrat; Aufgrund des von den Rechtsbeiständen des Klägers an den Staatsrat mit Fernkopie zugesandten Schreibens vom
- September 2010; Aufgrund des Titels VI, Kapitel II, der am
- Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; In der Erwägung, dass die FLUXYS AG mit einem bei der Sitzung vom
- September 2010 eingereichten Gesuch beantragt, ins Verfahren zu intervenieren; dass diesem Gesuch stattzugeben ist; In der Erwägung, dass der Kläger mit Fernkopie vom
- September 2010 den Staatsrat darüber informiert, dass er auf die anhängigen Verfahren in der vorliegenden Rechtssache verzichtet; dass diese Fernkopie u.a. wie folgt lautet : Vbis - 53d - 2/3 " G/A. 197.646/Vbis-53-D4 * WIESE-KÜSTERS/FLUXYS AG WIE.20257 Sehr geehrter Herr Präsident, wir teilen Ihnen hiermit mit, dass es soeben zu einem Vergleichsabschluss mit der AG FLUXYS gekommen ist. Unsere Mandanten verzichten hiermit auf die anhängigen Verfahren bei Ihrem Staatsrat bezüglich dieser Angelegenheit. Insbesondere erübrigt es sich im Rahmen der beantragten vorläufigen Maßnahmen ein Urteil zu verkünden"; dass der Rechtbeistand der FLUXYS AG mit Fernkopie von dem selben Datum das o.a. Schreiben bestätigt hat; dass der Verkündung der Rücknahme nichts im Wege steht, ENTSCHEIDET: Artikel
- Dem von der Aktiengesellschaft FLUXYS eingereichten Interventionsgesuch wird stattgegeben. Artikel
- Die Rücknahme wird verkündet. Artikel
- Die Kosten, festgelegt auf 300 Euro, werden zu Lasten des Klägers gelegt. Verkündet in Brüssel in öffentlicher Sitzung der Kammer Vbis am elften Oktober zweitausendzehn von : Herrn M. HANOTIAU, Kammervorsitzender, Fräulein V. WIAME, Kanzler. Der Kanzler, Der Vorsitzende, V. WIAME. M. HANOTIAU. Vbis - 53d - 3/3 PDF-Dokument ECLI:BE:RVSCE:2010:ARR.208.057 Drucke diese Seite Druckgröße S M L XL Neue JUPORTAL-Suche Tab schließen <div
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.