id="page_main" x-ms-format-detection="none"> Drucke diese Seite Druckgröße S M L XL Neue JUPORTAL-Suche Tab schließen Staatsrat Urteil von 21 oktober 2010 ECLI-Nummer: ECLI:BE:RVSCE:2010:ARR.208.340 Aktenzeichen: A. 196732/Vbis-45 Sache: Arrêt / Arrest 208340 - Droit pénitentiaire / Penitentiair recht - 21/10/2010 Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht Eintrittsdatum: 2010-10-28 Konsultationen: 76 - zuletzt gesehen 2026-06-30 05:18 Version(en): Übersetzung FR Fiche Entscheid 208.340 von 21 Oktober 2010 Thesaurus CAS: CONSEIL D'ETAT UTU Thesaurus: DROIT PUBLIC ET ADMINISTRATIF - CONSEIL D'ÉTAT - Arrêts (Conseil d'État) Text der Entscheidung STAATSRAT, VERWALTUNGSSTREITSACHENABTEILUNG URTEIL Nr. 208.340 vom
- Oktober 2010 G/A. 196.732/Vbis-45 In der Rechtssache : BRODESSER Uwe, Wahldomizil bei Herrn Yves DERWAHL, Rechtsanwalt, Aachener Straße 21, 4700 Eupen, gegen : den Belgischen Staat, vertreten durch den Minister der Justiz, Wahldomizil bei Herrn Bernard DERVEAUX, Rechtsanwalt, Veldstraat 5, 3078 Kortenberg. --------------------------------------------------------------------------------------------------------- -- DER VORSITZENDE DER KAMMER VBIS DER EINSTWEILIGEN ENTSCHEIDUNGEN, Aufgrund der am
- Juni 2010 eingereichten Einheitsklageschrift, mit der Uwe BRODESSER die Aussetzung der Ausführung der Entscheidung des Ministers der Justiz vom
- April 2010 bezüglich seiner Überstellung in Deutschland, um die verbleibende Strafe in einem deutschen Gefängnis zu verbüßen, beantragt; Aufgrund der Note mit Anmerkungen und der Verwaltungsakte der Gegenpartei; Aufgrund des von Frau VOGEL, Erster Auditor beim Staatsrat, gemäß Artikel 12 des königlichen Erlasses vom
- Dezember 1991 zur Festlegung des Verfahrens der einstweiligen Entscheidung vor dem Staatsrat erstatteten Berichts; Vbis - 45d - 1/3 Aufgrund der Anordnung vom
- Juli 2010, die die Sache auf die Sitzung vom
- Oktober 2010 um 14 Uhr 30 anberaumt; Aufgrund der Zustellung der Anberaumungsanordnung und des Berichts an die Parteien; Nach Anhörung des Herrn HANOTIAU, Kammervorsitzender, in seinem Bericht; Nach Anhörung der Ausführungen von Herrn Y. DERWAHL, Rechtsanwalt, der für die klagende Partei erscheint, und von Herrn Antoine TREVISAN, Rechtsanwalt, loco B. DERVEAUX, der für die Gegenpartei erscheint; Nach Anhörung des gleichlautenden Gutachtens von Frau VOGEL, Erster Auditor; Aufgrund des Titels VI, Kapitel II, der am
- Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; In der Erwägung, dass der Kläger, deutscher Staatsangehöriger, am
- Oktober 2006 vom Assisenhof der Provinz Namur zu einer Freiheitsstrafe von zwanzig Jahren wegen Mordes und Diebstahl verurteilt worden ist; dass er einen Teil seiner Strafe im Gefängnis von Verviers verbüßt hat; dass der Minister der Justiz am
- April 2010 mit dem angefochtenen Rechtsakt entschieden hat, dass der Kläger die verbleibende Strafe in einem deutschen Gefängnis verbüßen wird; In der Erwägung, dass der Rechtsbeistand des Klägers in der Sitzung mitteilte, der Kläger war soeben in ein deutsches Gefängnis überstellt worden; dass daraus folgt, dass ein eventuelles Urteil zur Aussetzung der Ausführung des angefochtenen Erlasses der vom Kläger angeführten Gefahr eines erheblichen und schwerlich wiedergutzumachenden Schadens nicht vorbeugen könnte, Vbis - 45d - 2/3 ENTSCHEIDET: Artikel
- Der Antrag auf Aussetzung der Ausführung des angefochtenen Rechtsaktes wird abgewiesen. Artikel
- Die Entscheidung über die Kosten bleibt vorbehalten. Verkündet in Brüssel in öffentlicher Sitzung der Kammer Vbis der einstweiligen Entscheidungen am einundzwanzigsten Oktober zweitausendzehn von : Herrn M. HANOTIAU, Kammervorsitzender, Fräulein V. WIAME, Kanzler. Der Kanzler, Der Vorsitzende, V. WIAME. M. HANOTIAU. Vbis - 45d - 3/3 PDF-Dokument ECLI:BE:RVSCE:2010:ARR.208.340 Verwandte Veröffentlichung(en) gefolgt von: ECLI:BE:RVSCE:2011:ARR.212.248 Drucke diese Seite Druckgröße S M L XL Neue JUPORTAL-Suche Tab schließen <div
🔗 Vers la source officielle
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.