id="page_main" x-ms-format-detection="none"> Drucke diese Seite Druckgröße S M L XL Neue JUPORTAL-Suche Tab schließen Staatsrat Urteil von 30 november 2010 ECLI-Nummer: ECLI:BE:RVSCE:2010:ARR.209.374 Aktenzeichen: A. 191763/Vbis-50 Sache: Arrêt / Arrest 209374 - C.P.A.S. / O.C.M.W. - 30/11/2010 Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht Eintrittsdatum: 2010-12-03 Konsultationen: 77 - zuletzt gesehen 2026-06-30 05:28 Version(en): Übersetzung FR Fiche Entscheid 209.374 von 30 November 2010 Thesaurus CAS: CONSEIL D'ETAT UTU Thesaurus: DROIT PUBLIC ET ADMINISTRATIF - CONSEIL D'ÉTAT - Arrêts (Conseil d'État) Text der Entscheidung STAATSRAT, VERWALTUNGSSTREITSACHENABTEILUNG URTEIL Nr. 209.374 vom
- November 2010 G/A. 191.763/Vbis-50 In der Rechtssache : das Öffentliche Sozialhilfezentrum Eupen, Wahldomizil bei Herrn Martin ORBAN und Frau Bettina TÖLLER, Rechtsanwälte, Kaperberg 50 4700 Eupen, gegen : den Belgischen Staat, vertreten durch den Minister für Soziale Eingliederung, Wahldomizil bei den Herren Pierre LEGROS und Jérôme SOHIER, Rechtsanwälte, avenue Emile De Mot 19, 1000 Brüssel. ------------------------------------------------------------------------------------------------------ DER VORSITZENDE DER KAMMER Vbis, Aufgrund der von dem Öffentlichen Sozialhilfezentrum (ÖSHZ) Eupen am
- März 2009 eingereichten Klageschrift zur Nichtigerklärung des am
- Januar 2009 als Anhang einer E-Mail beim ÖSHZ Eupen eingegangenen undatierten Berichts zur Kontrolle der medizinischen Auslagen aus dem Jahre 2004 im Rahmen des Gesetzes vom
- April 1965 und des ministeriellen Erlasses vom
- Januar 1995, mit dem der Föderalstaat beschließt, den Betrag von 39.883,42 Euro bezüglich der vom ÖSHZ Eupen gewährten Hilfeleistungen für das Jahr 2004 nicht zu übernehmen; Aufgrund der ordnungsgemäß gewechselten Erwiderungs- und Gegenerwiderungsschriftsätze; Aufgrund des von dem Rechtsbeistand der Gegenpartei an den Staatsrat gerichteten Schreibens vom
- Juli 2010; Aufgrund des von Frau VOGEL, Erster Auditor beim Staatsrat, in Anwendung von Artikel 16 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat, von Vbis - 50d - 1/3 Artikel 15 des Gesetzes vom
- April 1965 bezüglich der Übernahme der von den öffentlichen Sozialhilfezentren gewährten Hilfeleistungen und von Artikel 93 der allgemeinen Verfahrensordnung erstatteten Berichts; Aufgrund der Anordnung vom
- September 2010, die die Sache auf die Sitzung vom
- November 2010 um 14.30 Uhr anberaumt; Aufgrund der Zustellung dieser Anordnung und des Berichts an die Parteien; Nach Anhörung des Herrn HANOTIAU, Kammervorsitzender, in seinem Bericht; Nach Anhörung der Ausführungen von Frau Gabriele WEISGERBER, Rechtsanwältin, loco Herrn Martin ORBAN und Frau Bettina TÖLLER, Rechtsanwälte, die für die klagende Partei erscheint; Nach Anhörung des gleichlautenden Gutachtens von Frau VOGEL, Erster Auditor; Aufgrund des Titels VI, Kapitel II, der am
- Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; In der Erwägung, dass der Rechtsbeistand der Gegenpartei mit einem Schreiben vom
- Juli 2010 den Staatsrat darüber informiert hat, dass die Gegenpartei infolge des Urteils Nr. 204.651 vom
- Juni 2010 die Fortsetzung des Verfahrens in der vorliegenden Rechtssache nicht fordern wollte; dass er zudem mitteilt, dass sie auf die Betreibung der Schuldforderung gegen das ÖSHZ Eupen verzichte; dass dieses Schreiben nämlich wie folgt lautet : " […] dass infolge des Urteils des Staatsrates vom
- Juni 2010 die Gegenpartei die Fortsetzung des Verfahrens in [der] oben erwähnten Angelegenheit [] nicht fordern wird, und demzufolge auf d[ie] Betreibung der Schuldforderung gegen die klagende Partei, ÖSHZ Eupen, verzichtet. Dies entspricht also der in Ihrem Fax vom
- Juni 2010 in Betracht gezogenen «gültigen Einigung»"; In der Erwägung, dass aus diesem Schreiben hervorgeht, dass die Klage gegenstandslos geworden ist, insofern die Gegenpartei auf die angefochtene Entscheidung verzichtet, Vbis - 50d - 2/3 ENTSCHEIDET: Artikel
- Es gibt keinen Grund mehr, über die Sache zu befinden. Artikel
- Die Kosten, festgelegt auf 175 Euro, werden zu Lasten der Gegenpartei gelegt. Verkündet in Brüssel in öffentlicher Sitzung der Kammer Vbis des Staatsrats am dreizigsten November zweitausendzehn von : Herrn M. HANOTIAU, Kammervorsitzender, Fräulein V. WIAME, Kanzler. Der Kanzler, Der Vorsitzende, V. WIAME. M. HANOTIAU. Vbis - 50d - 3/3 PDF-Dokument ECLI:BE:RVSCE:2010:ARR.209.374 Drucke diese Seite Druckgröße S M L XL Neue JUPORTAL-Suche Tab schließen <div
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