id="page_main" x-ms-format-detection="none"> Drucke diese Seite Druckgröße S M L XL Neue JUPORTAL-Suche Tab schließen Staatsrat Urteil von 06 dezember 2021 ECLI-Nummer: ECLI:BE:RVSCE:2021:ARR.252.328 Aktenzeichen: A. 234428/Vbis-260 Sache: Arrêt / Arrest 252328 - Personnel enseignant - Recrutement et carrière / Personeel van het onderwijs - Aanwerving en loopbaan - 06/12/2021 Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht Eintrittsdatum: 2021-12-06 Konsultationen: 117 - zuletzt gesehen 2026-06-14 02:37 Fiche Entscheid 252.328 von 6 Dezember 2021 Thesaurus CAS: CONSEIL D'ETAT UTU Thesaurus: DROIT PUBLIC ET ADMINISTRATIF - CONSEIL D'ÉTAT - Arrêts (Conseil d'État) Text der Entscheidung STAATSRAT, VERWALTUNGSSTREITSACHENABTEILUNG DER PRÄSIDENT DER KAMMER Vbis ENTSCHEID Nr. 252.328 vom
- Dezember 2021 A. 234.428/Vbis-260 In der Rechtssache: COLLETTE Anne-Christine, Wahldomizil bei Frau Stéphanie MOOR, Rechtsanwältin, Bergstraße 1 - 3 4700 Eupen, gegen: die Deutschsprachige Gemeinschaft, vertreten durch ihre Regierung, Wahldomizil bei Herrn Guido ZIANS und Frau Andrea HAAS, Rechtsanwälte, Aachener Straße 76 4780 Sankt Vith. ------------------------------------------------------------------------------------------------------ I. Gegenstand des Antrags Mit der am
- August 2021 digital eingereichten Klage beantragt Anne- Christine Colette die Nichtigerklärung und die Aussetzung der Ausführung der Entscheidung, die der Klägerin durch Schreiben des Fachbereichsleiters des Fachbereichs Unterrichtspersonal des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom
- Juni 2021 mitgeteilt wurde, wonach ihrem „Antrag auf Ernennung nicht stattgegeben“ wird. II. Verlauf des Verfahrens Die beklagte Partei hat einen Schriftsatz mit Anmerkungen und die Verwaltungsakte hinterlegt. Herr Roger Wimmer, erster Auditor beim Staatsrat, hat einen Bericht gemäß Artikel 93 der allgemeinen Verfahrensordnung erstattet. Durch Beschluss vom
- November 2021 wurde die Sache auf die Sitzung vom
- Dezember 2021 um 14.20 Uhr anberaumt und der Bericht wurde den Parteien zugestellt. Vbis - 260d - 1/3 Herr Denis Delvax, Staatsrat, stellvertretender Präsident, hat Bericht erstattet. Herr Cédric Robinet, Rechtsanwalt, der loco Frau Stéphanie Moor, Rechtsanwältin, für die Klägerin erscheint, und Herr Guido Zians, Rechtsanwalt, der für die beklagte Partei erscheint, wurden angehört. Herr Roger Wimmer, erster Auditor, hat eine mit diesem Entscheid gleichlautende Stellungnahme abgegeben. Die in Titel VI Kapitel II der am
- Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat enthaltenen Bestimmungen über den Sprachengebrauch wurden angewandt. III. Verfahrensrücknahme Die Rechtsanwältin der klagenden Partei hat durch E-Mail vom
- Dezember 2021 dem Staatsrat eine “Verzichtserklärung” mitgeteilt. Der Verkündung der Verfahrensrücknahme steht nichts im Wege. IV. Verfahrensentschädigung Die beklagte Partei beantragt eine Verfahrensentschädigung von 700 Euro. Diesem Antrag ist stattzugeben. Vbis - 260d - 2/3 AUS DIESEN GRÜNDEN ENTSCHEIDET DER STAATSRAT: Artikel
- Die Verfahrensrücknahme wird ausgesprochen. Artikel
- Eine Verfahrensentschädigung von 700 Euro wird der beklagten Partei zu Lasten der klagenden Partei zugeteilt. Die Kosten, festgelegt auf 220 Euro, werden zu Lasten der klagenden Partei gelegt. Verkündet in Brüssel in öffentlicher Sitzung der Kammer Vbis am
- Dezember 2021 von: Denis Delvax, stellvertretender Präsident, Vanessa Wiame, Greffier. Der Greffier, Der Präsident, Vanessa Wiame Denis Delvax Vbis - 260d - 3/3 PDF-Dokument ECLI:BE:RVSCE:2021:ARR.252.328 Drucke diese Seite Druckgröße S M L XL Neue JUPORTAL-Suche Tab schließen <div
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