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Arrêt / Arrest 253771 - Permis d’urbanisme et permis mixtes / Bouwvergunningen en gemengde vergunningen - 17/05/2022

id="page_main" x-ms-format-detection="none"> Drucke diese Seite Druckgröße S M L XL Neue JUPORTAL-Suche Tab schließen Staatsrat Urteil von 17 mai 2022 ECLI-Nummer: ECLI:BE:RVSCE:2022:ARR.253.771 Aktenzeichen: A. 230101/Vbis-238 Sache: Arrêt / Arrest 253771 - Permis d'urbanisme et permis mixtes / Bouwvergunningen en gemengde vergunningen - 17/05/2022 Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht Eintrittsdatum: 2022-05-24 Konsultationen: 130 - zuletzt gesehen 2026-06-14 02:47 Fiche Entscheid 253.771 von 17 Mai 2022 Thesaurus CAS: CONSEIL D'ETAT UTU Thesaurus: DROIT PUBLIC ET ADMINISTRATIF - CONSEIL D'ÉTAT - Arrêts (Conseil d'État) Text der Entscheidung STAATSRAT, VERWALTUNGSSTREITSACHENABTEILUNG DER PRÄSIDENT DER KAMMER Vbis ENTSCHEID Nr. 253.771 vom

  1. Mai 2022 A. 230.101/Vbis-238 In der Rechtssache: MEURER Patrick, Wahldomizil bei Herrn Denis BARTH, Rechtsanwalt, Kapellstraße 26 4720 Kelmis, gegen:
  2. die Stadt Sankt Vith, Wahldomizil bei Herrn Edgar DUYSTER, Rechtsanwalt, Vervierser Straße 10 4700 Eupen,
  3. die Deutschsprachige Gemeinschaft, vertreten durch ihre Regierung, Wahldomizil bei Herrn Martin ORBAN, Rechtsanwalt, Kaperberg 50 4700 Eupen. Beitretende Partei: die Aktiengesellschaft EIFFAGE DEVELOPMENT, Wahldomizil bei Frau Julia MESS, Rechtsanwältin, rue du Stordoir 67 5030 Gembloux. ------------------------------------------------------------------------------------------------------ I. Gegenstand des Antrags Mit der am
  4. Januar 2020 digital eingereichten Klage beantragt Patrick Meurer die Nichtigkeitserklärung der Städtebaugnehmigung, die der Aktiengesellschaft (AG) Eiffage Development durch das Gemeindekollegium der Stadt Sankt-Vith bezüglich der Errichtung einer Residenz mit 33 Wohneinheiten in Sankt-Vith, Gemarkung 1, Flur G, Nr. 51k2 am
  5. November 2019 erteilt worden ist. Vbis - 238d - 1/3 II. Verlauf des Verfahrens Mit der am
  6. März 2020 eingereichten Antragschrift bittet die AG Eiffage Development darum, als beitretende Partei zugelassen zu werden. Dieser Beitritt wurde durch Beschluss vom
  7. August 2020 genehmigt. Die Erwiderungs- und Replikschriftsätze wurden den Parteien ordnungsgemäß gegenseitig zugestellt. Herr Roger Wimmer, erster Auditor beim Staatsrat, hat einen Bericht gemäß Artikel 93 der allgemeinen Verfahrensordnung erstattet. Durch Beschluss vom
  8. Januar 2022 wurde die Sache auf die Sitzung vom
  9. März 2022 um 14 Uhr anberaumt und der Bericht wurde ihnen zugestellt. Herr Denis Delvax, Staatsrat, stellvertretender Präsident, hat Bericht erstattet. Herr Johannes Seel, Rechtsanwalt, der loco Herrn Denis Barth, Rechtsanwalt, für den Kläger erscheint, Frau Charlotte Mathieu, Rechtsanwältin, die loco Herrn Edgar Duyster, Rechtsanwalt, für die erste beklagte Partei erscheint, Frau Gabriele Weisgerber, Rechtsanwältin, die loco Herrn Martin Orban Rechtsanwalt für die zweite beklagte Partei erscheint, und Frau Julia Mess, Rechtsanwältin, die für die beitretende Partei erscheint, wurden angehört. Herr Roger Wimmer, erster Auditor, hat eine mit diesem Entscheid gleichlautende Stellungnahme abgegeben. Die in Titel VI Kapitel II der am
  10. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat enthaltenen Bestimmungen über den Sprachengebrauch wurden angewandt. III. Rücknahme des angefochtenen Rechtsaktes Am
  11. März 2020 beschließt das Gemeindekollegium der Gemeinde Sankt Vith die bestritten Genehmigung zurückzunehmen. Gegen diese Rücknahmeentscheidung wurde kein Annullierungsantrag eingereicht, sodass sie endgültig wurde. Vbis - 238d - 2/3 IV. Verfahrensentschädigung Die klagende Partei beantragt eine Verfahrensentschädigung von 700 Euro. Diesem Antrag ist stattzugeben. AUS DIESEN GRÜNDEN ENTSCHEIDET DER STAATSRAT: Artikel
  12. Der Annullierungsantrag ist gegenstandlos geworden. Artikel
  13. Eine Verfahrensentschädigung von 700 Euro wird der klagenden Partei zu Lasten der ersten beklagten Partei zugeteilt. Die anderen Kosten, festgelegt auf 370 Euro, werden auch zu Lasten der ersten beklagten Partei in Höhe von 220 Euro und zu Lasten der beitretenden Partei in Höhe von 150 Euro gelegt. Verkündet in Brüssel in öffentlicher Sitzung der Kammer Vbis am
  14. Mai 2022 von: Denis Delvax, Staatsrat, stellvertretender Präsident, Vanessa Wiame, Greffier. Der Greffier, Der Präsident, Vanessa Wiame Denis Delvax Vbis - 238d - 3/3 PDF-Dokument ECLI:BE:RVSCE:2022:ARR.253.771 Drucke diese Seite Druckgröße S M L XL Neue JUPORTAL-Suche Tab schließen <div

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