id="page_main" x-ms-format-detection="none"> Drucke diese Seite Druckgröße S M L XL Neue JUPORTAL-Suche Tab schließen Staatsrat Urteil von 09 november 2023 ECLI-Nummer: ECLI:BE:RVSCE:2023:ARR.257.826 Aktenzeichen: A. 236912/Vbis-281 Sache: Arrêt / Arrest 257826 - Divers (économie) / Varia (economische zaken) - 09/11/2023 Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht Eintrittsdatum: 2023-12-06 Konsultationen: 302 - zuletzt gesehen 2026-06-15 02:20 Fiche Entscheid 257.826 von 9 November 2023 Thesaurus CAS: CONSEIL D'ETAT UTU Thesaurus: DROIT PUBLIC ET ADMINISTRATIF - CONSEIL D'ÉTAT - Arrêts (Conseil d'État) Text der Entscheidung STAATSRAT, VERWALTUNGSSTREITSACHENABTEILUNG DER PRÄSIDENT DER KAMMER Vbis ENTSCHEID Nr. 257.826 vom
- November 2023 A. 236.912/Vbis-281 In der Rechtssache: die PGmbH KRAASA STAHL, Wahldomizil bei PEETERS EUREGIO LAW & TAX, Genkersteenweg 429 3500 Hasselt, gegen: den belgischen Staat, vertreten durch den Minister der Finanzen, Wahldomizil bei Herrn Bart MARTEL und Frau Sietse WILS, Rechtsanwälte, avenue Louise 99 1050 Brüssel. Beitretende Partei: die AG ING BELGIUM, Wahldomizil bei Herrn Joost BOSQUET, Rechtsanwalt, Mechelsesteenweg 326 2650 Edegem. ------------------------------------------------------------------------------------------------------ I. Gegenstand des Antrags/der Klage Mit der am
- Juli 2022 eingereichten Klage beantragt die PGmbH Kraasa Stahl die Nichtigkeit der Entscheidung des Generalverwalters der Generalverwaltung des Schatzamtes vom
- Mai 2022 betreffend angebliche Forderungen der ING Belgium aus einer Forderungsabtretung der SIA Severstal Distribution. II. Verlauf des Verfahrens Mit der am
- September 2022 eingereichten Antragschrift bittet die AG ING Belgium darum, als beitretende Partei zugelassen zu werden. Vbis - 281d - 1/3 Dieser Beitritt wurde durch einen Beschluss vom
- Oktober 2022 genehmigt. Die Erwiderungs-, Replik- und Beitrittsschriftsätze wurden den Parteien ordnungsgemäß gegenseitig zugestellt. Herr Ronny Vercruyssen, Erster Auditor beim Staatsrat, hat einen Bericht gemäß Artikel 12 der allgemeinen Verfahrensordnung erstattet. Der Bericht wurde den Parteien zugestellt. Am
- Januar 2023 hat die klagende Partei dem Staatsrat ein Schreiben mitgeteilt. Durch Beschluss vom
- September 2023 und in Ermangelung von Einwänden des Auditor-Berichterstatters schlug die Kammer den Parteien vor, dass die Sache gemäß Artikel 26 § 2 der allgemeinen Verfahrensordnung nicht in einer Sitzung behandelt wird. Keine Partei hat eine Sitzung beantragt. Die in Titel VI Kapitel II der am
- Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat enthaltenen Bestimmungen über den Sprachengebrauch wurden angewandt. III. Verfahrensrücknahme Mit einem Schreiben vom
- Januar 2023 hat die klagende Partei dem Staatsrat mitgeteilt, dass sie ihre Klage zurücknehmen möchte. Der Verkündung der Verfahrensrücknahme steht nichts im Wege. IV. Kosten und Rückerstattung Die klagende Partei hat die auf 222 Euro festgelegte Gebühr für die Eintragung in die Liste irrtümlicherweise dreimal bezahlt. Daher sollten 444 Euro zurückgezahlt werden. Die beklagte Partei beantragt die Zahlung einer Verfahrensentschädigung in Höhe von 770 Euro; ihrem Antrag ist stattzugeben. Vbis - 281d - 2/3 AUS DIESEN GRÜNDEN ENTSCHEIDET DER STAATSRAT: Artikel
- Die Verfahrensrücknahme wird verkündet. Artikel
- Eine Verfahrensentschädigung von 770 Euro wird der beklagten Partei zu Lasten der klagenden Partei zugeteilt. Die anderen Kosten, festgelegt auf 372 Euro, werden auch zu Lasten der klagenden Partei in Höhe von 222 Euro und zu Lasten der beitretenden Partei in Höhe von 150 Euro gelegt. Artikel
- Die von der klagenden Partei unberechtigterweise bezahlte Gebühr für die Eintragung in die Liste in Höhe von 444 Euro wird ihr vom dem innerhalb des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen bestimmten Dienst, der für die Einziehung der Gebühren beim Staatsrat zuständig ist, zurückbezahlt werden. Verkündet in Brüssel am
- November 2023 durch den Staatsrat, Kammer Vbis, die sich wie folgt zusammensetzte: Carlo Adams, Kammerpräsident, Vanessa Wiame, Greffier. Der Greffier, Der Präsident, Vanessa Wiame Carlo Adams Vbis - 281d - 3/3 PDF-Dokument ECLI:BE:RVSCE:2023:ARR.257.826 Drucke diese Seite Druckgröße S M L XL Neue JUPORTAL-Suche Tab schließen <div
🔗 Vers la source officielle
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.