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Dépenses électorales. - Elections des Chambres fédérales, du Parlement européen et des Conseils de Région et de Communauté du 13 juin 1999. - Communiq

MINISTERE DE L'INTERIEUR 4 DECEMBRE

  1. - Dépenses électorales. - Elections des Chambres fédérales, du Parlement européen et des Conseils de Région et de Communauté du 13 juin
  2. - Communiqué. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande du communiqué du Ministre de l'Intérieur du 4 décembre 1998 relatif aux dépenses électorales - élections des Chambres fédérales, du Parlement européen et des Conseils de Région et de Communauté du 13 juin 1999 (Moniteur belge du 11 décembre 1998), établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat d'Arrondissement adjoint à Malmedy. MINISTERIUM DES INNERN
  3. DEZEMBER 1998 - Wahlausgaben - Wahlen der Föderalen Kammern, des Europäischen Parlaments und der Regional- und Gemeinschaftsräte vom 13.Juni 1999 - Bericht I. Tabelle zur Festlegung der zugelassenen Höchstbeträge für Wahlausgaben in Ausführung von Artikel 2 des Gesetzes vom
  4. Juli 1989 über die Einschränkung und Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahlen der Föderalen Kammern und über die Finanzierung und die offene Buchführung der politischen Parteien Die Tabelle zur Festlegung der zugelassenen Höchstbeträge für die Wahl der Föderalen Gesetzgebenden Kammern wird veröffentlicht werden, sobald das Gesetz zur Abänderung des obengenannten Gesetzes vom
  5. Juli 1989 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht ist. II. Tabelle zur Festlegung der zugelassenen Höchstbeträge für Wahlausgaben in Ausführung von Artikel 2 des Gesetzes vom
  6. Mai 1994 über die Einschränkung und Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahl des Europäischen Parlaments, abgeändert durch das Gesetz vom
  7. Juni 1998
  8. Listen, auf denen Kandidaten bei der Wahl des Europäischen Parlaments vom 12.Juni 1994 gewählt worden sind Pour la consultation du tableau, voir image
  9. Listen, auf denen kein Kandidat bei der Wahl des Europäischen Parlaments vom 12.Juni 1994 gewählt worden ist oder die im betreffenden Wahlkollegium nicht angetreten sind: In diesem Fall bestimmt die politische Partei einen Kandidaten, dem es erlaubt ist, im betreffenden Wahlkollegium den in Nr. 1 Kolonne 3 erwähnten Betrag auszugeben
  10. Andere ordentliche Kandidaten als die in Nr.1 und 2 erwähnten Kandidaten und der erste Ersatzkandidat, sofern letzterer nicht unter Nr. 1 oder 2 fällt (Fall, in dem ein Kandidat als ordentlicher Kandidat und als Ersatzkandidat vorgeschlagen wird): 400 000 F pro Kandidaten
  11. Andere Ersatzkandidaten als der erste, sofern sie nicht unter Nr.1 oder 2 fallen: 200 000 F pro Kandidaten III. Tabelle zur Festlegung der zugelassenen Höchstbeträge für Wahlausgaben in Ausführung von Artikel 2 des Gesetzes vom
  12. Mai 1994 über die Einschränkung und Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahlen des Wallonischen Regionalrates, des Flämischen Rates, des Rates der Region Brüssel-Hauptstadt und des Rates der Deutschsprachigen Gemeinschaft, abgeändert durch das Gesetz vom
  13. Juni 1998 A) Wallonischer Regionalrat
  14. Listen, auf denen Kandidaten bei den Wahlen vom 21.Mai 1995 für den Wallonischen Regionalrat gewählt worden sind Pour la consultation du tableau, voir image
  15. Listen, auf denen im betreffenden Wahlkreis kein Kandidat bei den Wahlen vom 21.Mai 1995 für den Wallonischen Regionalrat gewählt worden ist oder die in diesem Wahlkreis nicht angetreten sind: In diesem Fall bestimmt die politische Partei einen Kandidaten, dem es erlaubt ist, im betreffenden Wahlkreis den in Nr. 1 Kolonne 3 erwähnten Betrag auszugeben
  16. Andere ordentliche Kandidaten als die in Nr.1 und 2 erwähnten Kandidaten und der erste Ersatzkandidat, sofern letzterer unter Nr. 1 oder 2 fällt (Fall, in dem ein Kandidat als ordentlicher Kandidat und als Ersatzkandidat vorgeschlagen wird): 200 000 F pro Kandidaten
  17. Andere Ersatzkandidaten als der erste, sofern sie nicht unter Nr.1 oder 2 fallen: 100 000 F pro Kandidaten B) Flämischer Rat
  18. Listen, auf denen Kandidaten bei den Wahlen vom 21.Mai 1995 für den Flämischen Rat gewählt worden sind Pour la consultation du tableau, voir image
  19. Listen, auf denen im betreffenden Wahlkreis kein Kandidat bei den Wahlen vom 21.Mai 1995 für den Flämischen Rat gewählt worden ist oder die in diesem Wahlkreis nicht angetreten sind: In diesem Fall bestimmt die politische Partei einen Kandidaten, dem es erlaubt ist, im betreffenden Wahlkreis den in Nr. 1 Kolonne 3 erwähnten Betrag auszugeben
  20. Andere ordentliche Kandidaten als die in Nr.1 und 2 erwähnten Kandidaten und der erste Ersatzkandidat, sofern letzterer nicht unter Nr. 1 oder 2 fällt (Fall, in dem ein Kandidat als ordentlicher Kandidat und als Ersatzkandidat vorgeschlagen wird): 200 000 F pro Kandidaten
  21. Andere Ersatzkandidaten als der erste, sofern sie nicht unter Nr.1 oder 2 fallen: 100 000 F pro Kandidaten C) Rat der Region Brüssel-Hauptstadt
  22. Listen, auf denen Kandidaten bei der Wahl des Rates der Region Brüssel-Hauptstadt vom 21.Mai 1995 gewählt worden sind Pour la consultation du tableau, voir image
  23. Listen, auf denen kein Kandidat bei der Wahl des Rates der Region Brüssel-Hauptstadt vom 21.Mai 1995 gewählt worden ist oder die bei dieser Wahl nicht angetreten sind: In diesem Fall bestimmt die politische Partei einen Kandidaten, dem es erlaubt ist, den in Nr. 1 Kolonne 2 erwähnten Betrag auszugeben
  24. Andere ordentliche Kandidaten als die in Nr.1 und 2 erwähnten Kandidaten und der erste Ersatzkandidat, sofern letzterer nicht unter Nr. 1 oder 2 fällt (Fall, in dem ein Kandidat als ordentlicher Kandidat und als Ersatzkandidat vorgeschlagen wird): 200 000 F pro Kandidaten
  25. Andere Ersatzkandidaten als der erste, sofern sie nicht unter Nr.1 oder 2 fallen: 100 000 F pro Kandidaten D) Rat der Deutschsprachigen Gemeinschaft
  26. Listen, auf denen Kandidaten bei der Wahl des Rates der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 21.Mai 1995 gewählt worden sind Pour la consultation du tableau, voir image
  27. Listen, auf denen kein Kandidat bei der Wahl des Rates der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 21.Mai 1995 gewählt worden ist oder die bei dieser Wahl nicht angetreten sind: In diesem Fall bestimmt die politische Partei einen Kandidaten, dem es erlaubt ist, den in Nr. 1 Kolonne 2 erwähnten Betrag auszugeben
  28. Andere Kandidaten als die in Nr.1 und 2 erwähnten Kandidaten: 50 000 F pro Kandidaten Brüssel, den
  29. Dezember 1998 Der Minister des Innern L. VAN DEN BOSSCHE

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Explication IA à partir du texte officiel de la loi. Indicatif, ne remplace pas un conseil juridique.