des Gerichtsgesetzbuches ALBERT II., König der Belgier, Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Aufgrund des Gesetzes vom 10.
des Gerichtsgesetzbuches, insbesondere des Artikels 3; Aufgrund des Gutachtens des Staatsrats; Auf Vorschlag Unseres Ministers der Justiz, Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Artikel 1 - Am Tag der Veröffentlichung des vorliegenden Erlasses im Belgischen Staatsblatt treten in Kraft: 1. das Gesetz vom 10.
der vorliegende Erlass. Art. 2 - Unser Minister der Justiz ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. Gegeben zu Brüssel, den
Explication IA à partir du texte officiel de la loi. Indicatif, ne remplace pas un conseil juridique.