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Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 12 août 2000 déterminant le modèle des lettres de convocati

17 SEPTEMBRE 2000. - Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 12 août 2000 déterminant le modèle des lettres de convocation pour les élections des con

Artikel 147b

is §§ 1 bis 4 des Wahlgesetzbuches und Artikel 9ter §§ 1 bis 4 des Grundlagengesetzes vom

  1. Oktober 1921 über die Provinzialwahlen angegeben. Der Wortlaut der Anweisungen für den Wähler, Muster I, in Wahlbüros mit traditioneller Stimmabgabe liegt dem ordentlichen Gesetz vom
  2. Juli 1993 zur Vollendung der föderalen Staatsstruktur als Anlage bei. Der Wortlaut der Anweisungen für den Wähler in Wahlbüros mit automatisierter Stimmabgabe wird durch den Ministeriellen Erlass vom
  3. August 2000 zur Festlegung der Muster der Anweisungen für den Wähler für die gleichzeitigen Wahlen der Provinzialräte, Gemeinderäte und Distrikträte und für die Direktwahl der Sozialhilferäte in den für die Anwendung eines automatisierten Wahlverfahrens bestimmten Wahlkantonen und Gemeinden festgelegt. Die vorerwähnten Anweisungen für den Wähler und

Artikel 147b

is §§ 1 bis 4 auf der Rückseite der Wahlaufforderung müssen vollständig angebracht werden und für den Wähler deutlich lesbar sein. Art. 10 - Der Königliche Erlass vom

  1. September 1994 zur Festlegung des Musters der Wahlaufforderungen für die Provinzial- und Gemeindewahlen und für die Direktwahl der Sozialhilferäte wird aufgehoben. Art. 11 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft. Art. 12 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. Gegeben zu Nizza, den
  2. August 2000 ALBERT Von Königs wegen: Der Minister des Innern A. DUQUESNE MUSTER 1 - Wahlaufforderung für die gleichzeitigen Wahlen der Provinzial- und Gemeinderäte NGBE-CODE:

(1)Pour la consultation du tableau, voir image GLEICHZEITIGE WAHLEN VOM ...................... ZUR ERNEUERUNG DES PROVINZIALRATES UND DES GEMEINDERATES WAHLGESETZ WAHLAUFFORDERUNG Nr. in der Wählerliste: ........... Pour la consultation du tableau, voir image von .......... Provinzialratsmitgliedern
(4)und .......... Gemeinderatsmitgliedern
(4)vorzunehmen. Pour la consultation du tableau, voir image Im Auftrag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums: Der Sekretär Der Bürgermeister N.B.:
  1. Wähler, die am Wahltag nicht mehr in der Gemeinde wohnhaft sind, in der sie als Wähler eingetragen sind, haben unter den vom König festgelegten Bedingungen Anrecht auf Erstattung ihrer Fahrkosten.
  2. Ab dem einunddreissigsten Tag nach dem Wahltag können die Erklärungen über die Wahlausgaben jedes Kandidaten und jene für die Wahlkampagne der Liste in der Kanzlei des Gerichtes Erster Instanz des Bezirkes, in dem der Hauptwahlvorstand des Distriktes gelegen ist (Provinzialwahlen), oder in dessen Bereich die Gemeinde gelegen ist (Gemeindewahlen), während fünfzehn Tagen von allen Wählern des Distriktes (Provinzialwahlen) oder der Gemeinde (Gemeindewahlen) auf Vorlage ihrer Wahlaufforderung eingesehen werden. Auf der Rückseite der Wahlaufforderung sind anzugeben: - die Anweisungen für den Wähler, Muster I, -

Artikel 147bis §§ 1 bis 4 des Wahlgesetzbuches.

Gesehen, um Unserem Erlass vom 12. August 2000 beigefügt zu werden. ALBERT Von Königs wegen: Der Minister des Innern A. DUQUESNE Fussnten

(1)Hier den NGBE-Code mit allen Nummern angeben, damit dieser Gesellschaft die Fahrkosten der oben unter Nr.1 erwähnten Wähler erstattet werden können, die die Linien der NGBE benutzen, um sich in die Gemeinde zu begeben, in der sie als Wähler eingetragen sind. Pour la consultation du tableau, voir image
(2)Vor dem Namen des Wählers ist der Vermerk "Hrn." und vor dem Namen der Wählerin der Vermerk "Fr." anzubringen.
(3)"13" oder "15" einfügen, je nachdem, ob es eine Gemeinde mit traditionellem Wahlverfahren oder mit automatisiertem Wahlverfahren betrifft.
(4)Anzahl zu wählender Mitglieder angeben. MUSTER 2 - Wahlaufforderung für die Wahl der Gemeinderäte für Wähler, die gemäss Artikel 1bis des Gemeindewahlgesetzes in der Liste eingetragen sind (Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union) NGBE-CODE:
(1)Pour la consultation du tableau, voir image WAHL VOM ...................... ZUR ERNEUERUNG DES GEMEINDERATES
(2)WAHLGESETZ WAHLAUFFORDERUNG Nr. in der Wählerliste: ........... Pour la consultation du tableau, voir image von .......... Gemeinderatsmitgliedern
(5)vorzunehmen. Pour la consultation du tableau, voir image Im Auftrag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums: Der Sekretär Der Bürgermeister N.B.:
  1. Wähler, die am Wahltag nicht mehr in der Gemeinde wohnhaft sind, in der sie als Wähler eingetragen sind, haben unter den vom König festgelegten Bedingungen Anrecht auf Erstattung ihrer Fahrkosten.
  2. Ab dem einunddreissigsten Tag nach dem Wahltag können die Erklärungen über die Wahlausgaben jedes Kandidaten und jene für die Wahlkampagne der Liste in der Kanzlei des Gerichtes Erster Instanz, in dessen Bereich die Gemeinde gelegen ist, während fünfzehn Tagen von allen Wählern der Gemeinde auf Vorlage ihrer Wahlaufforderung eingesehen werden. Auf der Rückseite der Wahlaufforderung sind anzugeben: - die Anweisungen für den Wähler, Muster I, -

Artikel 147bis §§ 1 bis 4 des Wahlgesetzbuches.

Gesehen, um Unserem Erlass vom 12. August 2000 beigefügt zu werden. ALBERT Von Königs wegen: Der Minister des Innern A. DUQUESNE Fussnoten

(1)Hier den NGBE-Code mit allen Nummern angeben, damit dieser Gesellschaft die Fahrkosten der oben unter Nr.1 erwähnten Wähler erstattet werden können, die die Linien der NGBE benutzen, um sich in die Gemeinde zu begeben, in der sie als Wähler eingetragen sind. Pour la consultation du tableau, voir image
(2)In den Gemeinden, in denen der Distriktrat direkt gewählt wird, sind die Wörter « UND DES DISTRIKTRATES » hinzuzufügen;die Anzahl zu wählender Mitglieder dieses Rates ist ebenfalls hinzuzufügen.
(3)Vor dem Namen des Wählers ist der Vermerk "Hrn." und vor dem Namen der Wählerin der Vermerk "Fr." anzubringen.
(4)"13" oder "15" einfügen, je nachdem, ob es eine Gemeinde mit traditionellem Wahlverfahren oder mit automatisiertem Wahlverfahren betrifft.
(5)Anzahl zu wählender Mitglieder angeben. MUSTER 3 - [Betrifft die neunzehn Gemeinden des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt - Kommt in den Gemeinden des deutschen Sprachgebietes nicht zur Anwendung] MUSTER 4 - [Betrifft die gleichzeitigen Wahlen der Provinzial-, Gemeinde- und Distrikträte - Kommt in den Gemeinden des deutschen Sprachgebietes nicht zur Anwendung] MUSTER 5 - [Betrifft die Randgemeinden und die Gemeinden Comines-Warneton und Voeren - Kommt in den Gemeinden des deutschen Sprachgebietes nicht zur Anwendung] MUSTER 6 - Wahlaufforderung für die Wahl eines Gemeinderates Pour la consultation du tableau, voir image WAHL VOM ...................... ZUR ERNEUERUNG DES GEMEINDERATES WAHLGESETZ WAHLAUFFORDERUNG Nr. in der Wählerliste: ........... Pour la consultation du tableau, voir image von .......... Gemeinderatsmitgliedern
(2)vorzunehmen. Pour la consultation du tableau, voir image Im Auftrag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums: Der Sekretär Der Bürgermeister N.B.: Ab dem einunddreissigsten Tag nach dem Wahltag können die Erklärungen über die Wahlausgaben jedes Kandidaten und jene für die Wahlkampagne der Liste in der Kanzlei des Gerichtes Erster Instanz, in dessen Bereich die Gemeinde gelegen ist, während fünfzehn Tagen von allen Wählern der Gemeinde auf Vorlage ihrer Wahlaufforderung eingesehen werden. Auf der Rückseite der Wahlaufforderung sind anzugeben: - die Anweisungen für den Wähler, Muster I, -

Artikel 147bis §§ 1 bis 4 des Wahlgesetzbuches.

Gesehen, um Unserem Erlass vom 12. August 2000 beigefügt zu werden. ALBERT Von Königs wegen: Der Minister des Innern A. DUQUESNE _______ Fussnoten

(1)Vor dem Namen des Wählers ist der Vermerk "Hrn." und vor dem Namen der Wählerin der Vermerk "Fr." anzubringen.
(2)Anzahl zu wählender Mitglieder angeben. MUSTER 7 - Wahlaufforderung für die Wahl eines Provinzialrates Pour la consultation du tableau, voir image WAHL VOM ...................... ZUR ERNEUERUNG DES PROVINZIALRATES WAHLGESETZ WAHLAUFFORDERUNG Nr. in der Wählerliste: ........... Pour la consultation du tableau, voir image von .......... Provinzialratsmitgliedern
(2)vorzunehmen. Pour la consultation du tableau, voir image Im Auftrag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums: Der Sekretär Der Bürgermeister N.B.: Ab dem einunddreissigsten Tag nach dem Wahltag können die Erklärungen über die Wahlausgaben jedes Kandidaten und jene für die Wahlkampagne der Liste in der Kanzlei des Gerichtes Erster Instanz des Bezirkes, in dem der Hauptwahlvorstand des Distriktes gelegen ist, während fünfzehn Tagen von allen Wählern des Distriktes auf Vorlage ihrer Wahlaufforderung eingesehen werden. Auf der Rückseite der Wahlaufforderung sind anzugeben: - die Anweisungen für den Wähler, Muster I, -

Artikel 9ter §§ 1 bis 4 des Grundlagengesetzes vom 19.

Oktober 1921 über die Provinzialwahlen. Gesehen, um Unserem Erlass vom 12. August 2000 beigefügt zu werden. ALBERT Von Königs wegen: Der Minister des Innern A. DUQUESNE _______ Fussnoten

(1)Vor dem Namen des Wählers ist der Vermerk "Hrn." und vor dem Namen der Wählerin der Vermerk "Fr." anzubringen.
(2)Anzahl zu wählender Mitglieder angeben. Vu pour être annexé à Notre arrêté du 17 septembre 2000. ALBERT Par le Roi : Le Ministre de l'Intérieur, A. DUQUESNE

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Explication IA à partir du texte officiel de la loi. Indicatif, ne remplace pas un conseil juridique.