MINISTERE DE L'INTERIEUR 14 NOVEMBRE
- - Circulaire modifiant la circulaire du 25 mai 1999Documents pertinents retrouvés type circulaire prom. 25/05/1999 pub. 08/12/1999 numac 1999000812 source ministere de l'interieur Circulaire relative à l'inscription des citoyens non belges de l'Union européenne comme électeurs en prévision du renouvellement ordinaire des conseils communaux. - Traduction allemande fermer relative à l'inscription des citoyens non Belges de l'Union européenne comme électeurs en prévision du renouvellement ordinaire des conseils communaux. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire du Ministre de l'Intérieur du 14 novembre 2000 modifiant la circulaire du 25 mai 1999Documents pertinents retrouvés type circulaire prom. 25/05/1999 pub. 08/12/1999 numac 1999000812 source ministere de l'interieur Circulaire relative à l'inscription des citoyens non belges de l'Union européenne comme électeurs en prévision du renouvellement ordinaire des conseils communaux. - Traduction allemande fermer relative à l'inscription des citoyens non Belges de l'Union européenne comme électeurs en prévision du renouvellement ordinaire des conseils communaux (Moniteur belge du 24 novembre 2000), établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. MINISTERIUM DES INNERN
- NOVEMBER 2000 - Rundschreiben zur Abänderung des Rundschreibens vom 25.Mai 1999 über die Eintragung nichtbelgischer Bürger der Europäischen Union als Wähler im Hinblick auf die ordentliche Erneuerung der Gemeinderäte An die Frauen und Herren Bürgermeister und Schöffen Zur Information: An die Frau Provinzgouverneurin und an die Herren Provinzgouverneure An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frauen und Herren Bezirkskommissare Sehr geehrte Damen und Herren, durch das Ministerielle Rundschreiben meines geschätzten Vorgängers vom
- Mai 1999 (Belgisches Staatsblatt vom
- Juni 1999, deutsche Übersetzung Belgisches Staatsblatt vom
- Dezember 1999) über die Eintragung nichtbelgischer Bürger der Europäischen Union als Wähler im Hinblick auf die ordentliche Erneuerung der Gemeinderäte, ergänzt durch das Rundschreiben vom
- Dezember 1999 (Belgisches Staatsblatt vom
- Dezember 1999, deutsche Übersetzung Belgisches Staatsblatt vom
- Mai 2000), wird das Verfahren geregelt, das für die Eintragung nichtbelgischer Bürger der Europäischen Union in die Wählerliste im Hinblick auf ihre Teilnahme an den Gemeindewahlen zu befolgen ist. In der Rubrik Wahlberechtigungsbedingungen (Teil I Buchstabe B) Punkt 1) des Rundschreibens vom 25.Mai 1999 entsteht der Eindruck, dass der Wähler selber den Nachweis seiner Staatsangehörigkeit erbringen muss. Da die Staatsangehörigkeit zu den Informationen gehört, die in den Bevölkerungsregistern der Gemeinde vermerkt werden, kann das Bürgermeister- und Schöffenkollegium leicht überprüfen, ob ein Antragsteller die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt (Artikel 1 Nr. 5 des Königlichen Erlasses vom
- Juli 1992 zur Festlegung der in den Bevölkerungsregistern und im Fremdenregister angegebenen Informationen, Belgisches Staatsblatt vom
- August 1992, offizielle deutsche Übersetzung Belgisches Staatsblatt vom
- Mai 1997). Buchstabe B) Punkt 1 des Rundschreibens vom
- Mai 1999 über die Wahlberechtigungsbedingungen muss daher wie folgt ersetzt werden: « B) Wahlberechtigungsbedingungen Um als Wähler zugelassen zu werden, muss der Antragsteller die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen (vgl. Fussnote 1 des weiter oben unter Buchstabe A) erwähnten Musters). Die Staatsangehörigkeit von Personen, die ihren Hauptwohnort in der Gemeinde haben, ist in den Informationen enthalten, die die Gemeinde in ihren Bevölkerungsregistern vermerkt (Artikel 1 Nr. 5 des Königlichen Erlasses vom
- Juli 1992 zur Festlegung der in den Bevölkerungsregistern und im Fremdenregister angegebenen Informationen, so wie durch die Königlichen Erlasse vom
- Juni 1996 und
- Dezember 1999 abgeändert, Belgisches Staatsblatt vom
- August 1992,
- August 1996 und
- Dezember 1999; offizielle deutsche Übersetzung Belgisches Staatsblatt vom
- Mai 1997 und
- Mai 2000). Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium kann daher leicht überprüfen, ob der Antragsteller die Wählbarkeitsbedingung in bezug auf die Staatsangehörigkeit erfüllt (die Liste der Staatsangehörigkeiten der anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist in Fussnote 1 des weiter oben unter Buchstabe A) erwähnten Musters aufgeführt). » Ich möchte die Frauen und Herren Gouverneure bitten, in einer nächsten Ausgabe des Verwaltungsblattes auf vorliegendes Rundschreiben zu verweisen und das Datum zu vermerken, an dem es im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist. Brüssel, den
- November 2000 Der Minister A. DUQUESNE
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