← België

Bericht aangaande inwerkingstelling van het Schengenacquis in Denemarken, Finland, Zweden, IJsland en Noorwegen. - Duitse Vertaling

MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN 20 APRIL

  1. - Bericht aangaande inwerkingstelling van het Schengenacquis in Denemarken, Finland, Zweden, IJsland en Noorwegen. - Duitse Vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het bericht van de Minister van Binnenlandse Zaken van 20 april 2001 aangaande inwerkingstelling van het Schengenacquis in Denemarken, Finland, Zweden, IJsland en Noorwegen (Belgisch Staatsblad van 28 april 2001), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
  2. APRIL 2001 - Bekanntmachung über die Anwendung des Schengen-Besitzstands in Dänemark, Finnland, Schweden, Island und Norwegen An die Frauen und Herren Bürgermeister des Königreichs Das Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14.Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen wurde am
  3. Juni 1990 unterzeichnet und durch das Gesetz vom
  4. März 1993 gebilligt (Belgisches Staatsblatt vom
  5. Oktober 1993). Dieses Durchführungsübereinkommen ist am
  6. März 1995 zwischen den Beneluxländern, Deutschland, Frankreich, Portugal und Spanien in Kraft gesetzt worden. Des Weiteren ist das Übereinkommen am
  7. Oktober 1997 in Italien, am
  8. Dezember 1997 in Österreich und am
  9. Dezember 1997 in Griechenland in Kraft gesetzt worden. Am
  10. März 2001 ist das vorerwähnte Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen in Dänemark, Finnland, Schweden, Island und Norwegen in Kraft gesetzt worden. Dies geht aus dem Beschluss des Rates der Europäischen Union vom
  11. Dezember 2000 über die Inkraftsetzung des Schengen-Besitzstands in Dänemark, Finnland und Schweden sowie in Island und Norwegen (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 309/24 vom
  12. Dezember 2000) hervor. Konkret bedeutet dies, dass der Schengener Raum seit dem
  13. März 2001 fünfzehn Staaten zählt. Dies hat Auswirkungen auf bestimmte Anlagen zum Königlichen Erlass vom
  14. Oktober 1981 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern, die eine Entfernungsmassnahme beinhalten.Bis diese Anlagen formell abgeändert werden, muss Ausländern, denen eine Anlage 12, 13, 13bis, 13ter, 13quater, 14, 26bis, 26ter, 33bis oder 36 zum vorerwähnten Königlichen Erlass vom
  15. Oktober 1981 ausgehändigt wurde, ein Formular zur näheren Erläuterung des Begriffes "Schengener Raum" übergeben werden. In der Anlage finden Sie ein Beispiel des vorerwähnten Formulars. Schliesslich müssen wir Sie darauf hinweisen, dass das Rundschreiben vom
  16. April 1998 über die Anwendung des am
  17. Juni 1990 unterzeichneten und durch das Gesetz vom
  18. März 1993 gebilligten Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen, das allen Gemeindeverwaltungen zugesandt wurde, auch weiterhin nützliche und aktuelle Auskünfte über dieses Durchführungsübereinkommen enthält, ausser was die Liste der Mitgliedstaaten des Schengener Raums betrifft. Informationen zu diesem Rundschreiben können beim Ausländeramt eingeholt werden: - Büros AF oder AN, C, RF oder RN (für individuelle Fälle), - Studienbüro (für Fragen juristischer Art). Brüssel, den
  19. April 2001 Für den Minister des Innern: Der Generaldirektor des Ausländeramtes S. SCHEWEBACH Information zu dem Begriff "Schengener Raum" Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie nicht nur das belgische Staatsgebiet und das Gebiet der anderen in der Anlage vermerkten Staaten verlassen müssen, sondern dass Sie ebenfalls das Gebiet der anderen weiter unten erwähnten Schengen-Staaten verlassen müssen, ausser wenn Sie die erforderlichen Dokumente besitzen, um in diese Staaten einzureisen: - Dänemark, - Deutschland, - Finnland, - Frankreich, - Griechenland, - Island, - Italien, - Luxemburg, - Niederlande, - Norwegen, - Österreich, - Portugal, - Schweden, - Spanien.

🔗 Vers la source officielle

AI-uitleg op basis van de officiële wettekst. Indicatief, vervangt geen juridisch advies.