Obsah (4)
Artikel 3Artikel 4Artikel 5Artikel 611 OCTOBRE 2001. - Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 28 mars 2001 relatif à l'exploitation des aires de jeux ALBERT II, Roi des Belges, A tous,
Artikel 3
§ 2 des vorliegenden Erlasses erwähnt, vornehmen, b) während der Nutzung des Spielplatzes die Gefahrenverhütungsmassnahmen anwenden,
Artikel 4
des vorliegenden Erlasses erwähnt, die festgelegt worden sind, um erhöhten Risiken, für die eine sofortige Verbesserung erforderlich ist, vorzubeugen, c) einen Inspektions- und Wartungsplan,
Artikel 5
des vorliegenden Erlasses erwähnt, erstellen,
- d)ein Regularisierungsprogramm erstellen, in dem genau angegeben wird, welche Massnahmen ergriffen werden, 3.spätestens zum 1. Juli 2003:
- a)das Regularisierungsprogramm anwenden,
- b)während der Nutzung des Spielplatzes die Gefahrenverhütungsmassnahmen,
Artikel 4
des vorliegenden Erlasses erwähnt, anwenden, c) Warnhinweise und Aufschriften,
Artikel 6des vorliegenden Erlasses erwähnt, vorsehen.
KAPITEL VI - Schlussbestimmung Art. 12 - Unser Minister des Verbraucherschutzes ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. Gegeben zu Brüssel, den
- März 2001 ALBERT Von Königs wegen: Die Ministerin des Verbraucherschutzes Frau M. AELVOET Anlage
- Beim Betreiben von Spielplätzen zu berücksichtigende Gefahrenaspekte, insofern zutreffend: 1.1 Gefahren infolge installierter Spielplatzgeräte, 1.2 Gefahren infolge der räumlichen Anordnung der installierten Spielplatzgeräte, 1.3 Gefahren infolge der räumlichen Anordnung der installierten Spielplatzgeräte und anderer vorhandener Anlagen, 1.4 Gefahren infolge mangelhafter Verwaltung und Wartung, 1.5 Gefahren infolge grundlegender Änderungen an den installierten Spielplatzgeräten, 1.6 Gefahren infolge herumliegenden Materials, 1.7 Gefahren infolge der Lage des Spielplatzes angesichts der vorhandenen Verkehrssituation, 1.8 Gefahren infolge der vorhandenen Einfriedungen, 1.9 Gefahren infolge von vorhandenen Höhenunterschieden, 1.10 Gefahren infolge der vorhandenen Begrünung, 1.11 Gefahren infolge des vorhandenen Strassenmobiliars, 1.12 Gefahren infolge der ungenügenden natürlichen oder künstlichen Beleuchtung der Umgebung, 1.13 Gefahren infolge der natürlichen Umgebung, 1.14 Gefahren infolge ungenügender Information der aufsichtführenden Erwachsenen, was die Risiken betrifft, 1.15 Gefahren infolge der Zugänglichkeit des Spielplatzes und seiner Lage unter Berücksichtigung der erforderlichen Zugänge bei Schäden, Notsituationen und Evakuierungen, 1.16 Gefahren infolge der Unmöglichkeit individuelle Schutzausrüstungen zu erhalten, 1.17 Gefahren infolge der begrenzten Geschicklichkeit der Benutzer, 1.18 Gefahren infolge von Vandalismus, 1.19 Gefahren infolge biologischer Kontamination.
- Bei Planung, Herstellung, Aufstellung, Anlage, Montage und Betrieb der Spielplatzgeräte zu berücksichtigende Gefahrenaspekte, insofern zutreffend: 2.1 Gefahren infolge der ungenügenden Tragkraft der Geräte unter Berücksichtigung der Festigkeit, Formsteifigkeit und Verformbarkeit der verwendeten Materialien, 2.2 Gefahren infolge des Verlusts des Gleichgewichts der Geräte unter Berücksichtigung der Abstützung der Geräte, des Bodens und der Verankerung der Geräte im Boden sowie der möglichen Belastung der Geräte, 2.3 Gefahren infolge der Benutzung der Geräte, zum Beispiel: Schnittverletzungen, Erwürgung, Einquetschung, Ersticken, Strangulierung, Ertrinken, Erschütterungen und Überbelastung des Körpers, 2.4 Gefahren infolge von Stürzen der Benutzer unter Berücksichtigung der stossdämpfenden Eigenschaften des Bodens und der Beschaffenheit der Bodenoberfläche, 2.5 Gefahren infolge der Zugänglichkeit der Geräte einschliesslich der Erreichbarkeit bei Schäden, Notsituationen und Evakuierungen, 2.6 Gefahren infolge möglicher Wechselwirkungen der Geräte und der Benutzer mit der Umgebung und den umstehenden Besuchern, 2.7 Gefahren infolge des Klimas in geschlossenen Räumen einschliesslich ungenügender Belüftung und Beleuchtung, 2.8 Gefahren infolge mangelhafter Wartungsmöglichkeiten, 2.9 Gefahren infolge eines Brandes, 2.10 Gefahren infolge schädlicher Strahlungen, 2.11 Gefahren infolge fehlerhafter Montage, 2.12 Gefahren infolge mangelhafter Beleuchtung der Umgebung, 2.13 Gefahren infolge eines ungenügenden Abstands zu anderen Geräten oder umliegenden Gegenständen, 2.14 Gefahren infolge ungenügender Aufsichtsmöglichkeiten, 2.15 Gefahren infolge mangelhafter Wartung und Verwaltung, 2.16 Gefahren infolge grundlegender Änderungen an den Geräten, 2.17 Gefahren infolge ungenügender Information der Verbraucher in Bezug auf bestehende Risiken, 2.18 Gefahren infolge mangelhafter Kenntnisse, Ausbildung und Erfahrung des Dienst- und Aufsichtspersonals. Gesehen, um Unserem Erlass vom
- März 2001 über das Betreiben von Spielplätzen beigefügt zu werden ALBERT Von Königs wegen: Die Ministerin des Verbraucherschutzes Frau M. AELVOET Vu pour être annexé à Notre arrêté du 11 octobre
- ALBERT Par le Roi : Le Ministre de l'Intérieur, A. DUQUESNE