(1)Die Anträge müssen per Einschreiben beim Gouverneur der betroffenen Provinz eingereicht werden, und zwar vor Ablauf des dritten Monats nach dem Monat der Veröffentlichung des Königlichen Erlasses vom 11.Juli 2003 zur Einstufung der durch die im September 2001 niedergegangenen heftigen Regenfälle an Flachs-, Kartoffel- und Getreidekulturen verursachten Schäden als landwirtschaftliche Naturkatastrophe, zur Absteckung des geographischen Raums dieser Naturkatastrophe und zur Festlegung der Entschädigung im Belgischen Staatsblatt . Als Beweis gilt der Poststempel. Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom
- Juli 2003 zur Ausführung von Artikel 3 Absatz 6 des Königlichen Erlasses vom
- Juli 2003 zur Einstufung der durch die im September 2001 niedergegangenen heftigen Regenfälle an Flachs-, Kartoffel- und Getreidekulturen verursachten Schäden als landwirtschaftliche Naturkatastrophe, zur Absteckung des geographischen Raums dieser Naturkatastrophe und zur Festlegung der Entschädigung beigefügt zu werden Die dem Minister der Auswärtigen Angelegenheiten beigeordnete Ministerin, beauftragt mit der Landwirtschaft, Frau A.-M. NEYTS-UYTTEBROECK Vu pour être annexé à Notre arrêté du 13 janvier
- ALBERT Par le Roi : Le Ministre de l'Intérieur, P. DEWAEL