13 JULI 2004. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 1 april 2004Relevante gevonden documenten type koninklijk besluit prom. 01/04/2004
Artikel 2§ 5bis des Gesetzes vom 7.
August 1974 zur Einführung des Rechts auf ein Existenzminimum und von Artikel 57quater § 3 des Grundlagengesetzes vom
- Juli 1976 über die öffentlichen Sozialhilfezentren ALBERT II., König der Belgier, Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Aufgrund von Titel IV Kapitel 7 des Programmgesetzes (I) vom
- Dezember 2002, insbesondere von Artikel 362 bis 372bis, ergänzt beziehungsweise eingefügt durch das Programmgesetz vom
- April 2003; Aufgrund des Gesetzes vom
- Mai 2002 über das Recht auf soziale Eingliederung, insbesondere des Artikels 9 § 4 Nr. 2, aufgehoben durch das Programmgesetz vom
- April 2003; Aufgrund des Königlichen Erlasses vom
- Mai 2003 zur Ausführung von Titel IV Kapitel 7 des Programmgesetzes (I) vom
- Dezember 2002 in Bezug auf die Harmonisierung und Vereinfachung der Regelungen in Sachen Senkungen der Sozialversicherungsbeiträge, insbesondere des Artikels 64bis, eingefügt durch den Königlichen Erlass vom
- Januar 2004 zur Ausführung von Titel II Kapitel 1, 2, 3 und 7 des Programmgesetzes vom
- Dezember 2003; Aufgrund des Königlichen Erlasses vom
- Januar 2004 zur Ausführung von Titel II Kapitel 1, 2, 3 und 7 des Programmgesetzes vom
- Dezember 2003, insbesondere des Artikels 4; Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 7.
Artikel 2§ 5bis des Gesetzes vom 7.
August 1974 zur Einführung des Rechts auf ein Existenzminimum und von Artikel 57quater § 3 des Grundlagengesetzes vom
- Juli 1976 über die öffentlichen Sozialhilfezentren, abgeändert durch die Königlichen Erlasse vom
- Mai 2001 und
- März 2002; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom
- März 2004; Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Haushalts vom
- März 2004; Aufgrund der am
- Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1, ersetzt durch das Gesetz vom
- Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom
- August 1996; Aufgrund der Dringlichkeit; In der Erwägung, dass die neuen Beschäftigungsmassnahmen und die Massnahmen in Bezug auf die Harmonisierung der Senkung der Arbeitgeberbeiträge zugunsten bestimmter Zielgruppen am
- Januar 2004 in Kraft treten; dass diese Massnahmen auch für Berechtigte im System der sozialen Eingliederung oder Empfänger einer finanziellen Sozialhilfe eingeführt werden und gleichzeitig in Kraft treten müssen; dass dies voraussetzt, dass sowohl die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerzielgruppen als auch die öffentlichen Sozialhilfezentren schnellstmöglich über diese angepassten oder neuen Beschäftigungsmassnahmen in Kenntnis gesetzt werden müssen, damit es ihnen ermöglicht wird, sich in bestmöglicher Weise an der neuen Beschäftigungspolitik zu beteiligen und sie optimal zu nutzen; dass der vorliegende Erlass zur Ausführung einer so überarbeiteten Beschäftigungsmassnahme dringend angenommen werden muss; Auf Vorschlag Unseres Ministers der Beschäftigung, Unseres Ministers der Sozialen Angelegenheiten und Unseres Ministers der Sozialen Eingliederung und aufgrund der Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben, Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Artikel 1 - Der Königliche Erlass vom 7.
Artikel 2§ 5bis des Gesetzes vom 7.
August 1974 zur Einführung des Rechts auf ein Existenzminimum und von Artikel 57quater § 3 des Grundlagengesetzes vom
- Juli 1976 über die öffentlichen Sozialhilfezentren, abgeändert durch die Königlichen Erlasse vom
- Mai 2001 und
- März 2002, wird aufgehoben. Art. 2 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit
- Januar
- Art. 3 - Unser für die Beschäftigung zuständiger Minister, Unser für die Sozialen Angelegenheiten zuständiger Minister und Unser für die Soziale Eingliederung zuständiger Minister sind, jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. Gegeben zu Brüssel, den
- April 2004 ALBERT Von Königs wegen: Der Minister der Beschäftigung F. VANDENBROUCKE Der Minister der Sozialen Angelegenheiten R. DEMOTTE Die Ministerin der Sozialen Eingliederung Frau M. ARENA Gezien om te worden gevoegd bij Ons besluit van 13 juli
- ALBERT Van Koningswege : De Minister van Binnenlandse Zaken, P. DEWAEL