5 DECEMBRE 2004. - Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 31 décembre 2003 modifiant l'arrêté royal du 28 mai 2003 portant exécution de l'article 94
Artikel 94octies des Gesetzes vom 4.
August 1996 über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit ALBERT II., König der Belgier, Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Aufgrund des Gesetzes vom
- August 1996 über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit, insbesondere des Artikels 94octies, eingefügt durch das Gesetz vom
- Februar 2003; Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 28.
Artikel 94octies des Gesetzes vom 4.
August 1996 über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit, insbesondere des Artikels 7; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom
- Dezember 2003; Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rates für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz vom
- Dezember 2003; Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch den Umstand, dass das In-Kraft-Treten von Artikel 94ter des Gesetzes vom
- August 1996 über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit nicht am
- Januar 2004 stattfinden kann, wie es in Artikel 7 des Königlichen Erlasses zur Ausführung von Artikel 94octies des vorerwähnten Gesetzes vorgesehen ist; dass diese Unmöglichkeit sich aus der Tatsache ergibt, dass nur ungefähr 80 formell gültige Bewerbungen momentan berücksichtigt werden können; dass die Anzahl schwerer Arbeitsunfälle für ein Jahr auf ungefähr 15.000 geschätzt wird; dass zurzeit nicht genug Sachverständige zur Verfügung stehen, um die Ursachen und die Umstände all dieser Unfälle zu untersuchen und die geeigneten Empfehlungen zur Verhütung der Wiederholung des Unfalls zu formulieren; dass ausserdem für einen grossen Teil dieser 80 Bewerbungen noch eine Untersuchung hinsichtlich der Vereinbarkeit der Ausübung der heutigen Funktion der Kandidaten mit dem Auftrag als Sachverständiger stattfinden muss; dass demzufolge das In-Kraft-Treten von Artikel 94ter des Gesetzes vom
- August 1996 über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit um ein Jahr aufgeschoben werden muss; dass dieser Aufschub des In-Kraft-Tretens vor dem
- Januar 2004 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht werden muss, damit keine Rechtsunsicherheit für die Arbeitgeber geschaffen wird; Aufgrund des Gutachtens des Staatsrates Nr. 36.285/1 vom
- Dezember 2003, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 Absatz 1 Nr. 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat; Auf Vorschlag Unseres Ministers der Beschäftigung und Unseres Staatssekretärs für die Arbeitsorganisation und das Wohlbefinden auf der Arbeit Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Artikel 1 - In Artikel 7 des Königlichen Erlasses vom 28.
Artikel 94octies des Gesetzes vom 4.
August 1996 über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit werden die Wörter « am
- Januar 2004 » durch die Wörter « am
- Januar 2005 » ersetzt. Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am
- Januar 2004 in Kraft. Art. 3 - Unser Minister der Beschäftigung und Unser Staatssekretär für die Arbeitsorganisation und das Wohlbefinden auf der Arbeit sind, jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. Gegeben zu Nizza, den
- Dezember 2003 ALBERT Von Königs wegen: Der Minister der Beschäftigung F. VANDENBROUCKE Die Staatssekretärin für die Arbeitsorganisation und das Wohlbefinden auf der Arbeit Frau K. VAN BREMPT Vu pour être annexé à Notre arrêté du 5 décembre
- ALBERT Par le Roi : Le Ministre de l'Intérieur, P. DEWAEL