FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 4 JANUARI 2005. - Ministeriële omzendbrief betreffende de procedure voor het inzetten van kynologenhulpverleningsteams. - Duitse vertaling De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van de Minister van Binnenlandse Zaken van 4 januari 2005 betreffende de procedure voor het inzetten van kynologenhulpverleningsteams (Belgisch Staatsblad van 18 januari 2005), opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. 4. JANUAR 2005 - Ministerielles Rundschreiben über das Verfahren für den Einsatz von Rettungshundeteams An die Frauen und Herren Gouverneure der Provinzen und des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei Der Königliche Erlass vom 11.Oktober 2002 zur Organisation von Rettungshundeteams ist am 18. Oktober 2002 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden. In vorliegendem Rundschreiben wird das Verfahren für den Einsatz dieser Rettungshundeteams festgelegt. A. Rettungshundeteam Ein Rettungshundeteam besteht aus einem Rettungshundeführer und seinem Hund. B. Akkreditierungskarte Der Föderale Öffentliche Dienst Inneres hat den Rettungshundeteams, die als solche anerkannt sind, eine Akkreditierungskarte ausgestellt. C. Koordinator der Rettungshundeeinsätze Der Koordinator der Rettungshundeeinsätze stellt sich dem Leiter der Rettungseinsätze oder der Gerichts- oder Polizeibehörde zur Verfügung; er betreut die Rettungshundeteams am Einsatzort. D. Aufträge und Fachbereiche Die Aufträge der Rettungsteams bestehen: 1.) in der Suche nach Personen, die insbesondere infolge von Explosionen, Gebäudeeinstürzen, Erdbeben oder Erdrutschen verschüttet sind. Um den Auftrag der Suche nach verschütteten Personen ausführen zu können, muss das Rettungshundeteam Inhaber einer Akkreditierungskarte im Fachbereich « Trümmersuchhund » sein, 2.) in der Suche nach vermissten Personen, deren körperliche Unversehrtheit gefährdet sein könnte, auf Ersuchen der Gerichts- oder Polizeibehörden. Um den Auftrag der Suche nach vermissten Personen ausführen zu können, muss das Rettungshundeteam Inhaber einer Akkreditierungskarte im Fachbereich « Flächensuchhund » oder « Mantrailer » sein. Der « Trümmersuchhund » wird eingesetzt, um: - mit Hilfe seines Geruchssinns in einem bestimmten Gebiet unter Trümmern verschüttete Personen zu suchen, - gefundene Personen durch Bellen und/oder Scharren anzuzeigen, - die genaue Fundstelle dieser Personen durch Verharren an dieser Stelle anzuzeigen. Der « Flächensuchhund » wird eingesetzt, um ein bestimmtes grossflächiges Gebiet systematisch abzusuchen. Diese Technik ersetzt vorteilhaft die Methode, bei der eine Kette zahlreicher Personen benötigt wird. Während der Suche zeigt der Hund jede Person an, die er in dem abzusuchenden Gebiet findet. Diese Technik ist zeitlich nicht begrenzt und kann unabhängig von der Zeit, die zwischen dem Bemerken des Verschwindens einer Person und dem Beginn der Suche verstrichen ist, angewandt werden. Der « Mantrailer » wird eingesetzt, um eine vermisste Person anhand eines Geruchsträgers zu suchen. Der Hund nimmt die Spur auf, die die Person bei ihrer Fortbewegung hinterlassen hat, und folgt ihr, bis er die Person gefunden hat. Je mehr Zeit bei dieser Technik verstreicht, desto geringer sind die Erfolgschancen. Ein Zeitraum von 24 Stunden zwischen dem Verschwinden einer Person und dem Beginn der Suche mit dem Hund scheint eine vernünftige Durchschnittszeit zu sein. Der Hund verfolgt nur die Spur der Person, von der er einen Geruchsträger hat. E. Einsatz 1.) Wer kann um den Einsatz von Rettungshundeteams ersuchen?
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