Obsah (4)
Artikel 2Artikel 7Artikel 11Artikel 13Wet tot wijziging van de regeling betreffende de aflevering van het uitvindingsoctrooi en het takssysteem inzake uitvindingsoctrooien en inzake aanvullende beschermingscertificaten. - Duitse vertaling
Artikel 2bis 4 und 6 sind auf die ab dem 1.
Januar 2007 eingereichten Patentanmeldungen anwendbar.
Artikel 7
bis 10 sind auf die vor dem Datum des Inkrafttretens dieser Bestimmungen eingereichten Patentanmeldungen und erteilten Patente anwendbar.
Artikel 11
und 12 sind auf die vor dem Datum des Inkrafttretens dieser Bestimmungen eingereichten Anmeldungen ergänzender Schutzzertifikate für Arzneimittel und erteilten ergänzenden Schutzzertifikate für Arzneimittel anwendbar.
Artikel 13
und 14 sind auf die vor dem Datum des Inkrafttretens dieser Bestimmungen eingereichten Anmeldungen ergänzender Schutzzertifikate für Pflanzenschutzmittel und erteilten ergänzenden Schutzzertifikate für Pflanzenschutzmittel anwendbar. Art. 16 - Mit Ausnahme des vorliegenden Artikels legt der König das Datum des Inkrafttretens der Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes fest. Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgisches Staatsblatt veröffentlicht wird. Gegeben zu Brüssel, den
- März 2007 ALBERT Von Königs wegen: Der Minister der Wirtschaft M. VERWILGHEN Mit dem Staatssiegel versehen: Die Ministerin der Justiz Frau L. ONKELINX Anlage 1 Diese Tabelle ist dem Gesetz vom
- März 1984 über die Erfindungspatente als Anlage beizufügen. Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld Gesehen, um Unserem Gesetz vom
- März 2007 zur Abänderung der Vorschriften über die Erteilung des Erfindungspatents und das Gebührensystem im Bereich von Erfindungspatenten und ergänzenden Schutzzertifikaten beigefügt zu werden ALBERT Von Königs wegen: Der Minister der Wirtschaft M. VERWILGHEN Anlage 2 Diese Tabelle ist dem Gesetz vom
- Juli 1994 über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel als Anlage beizufügen. Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld Gesehen, um Unserem Gesetz vom
- März 2007 zur Abänderung der Vorschriften über die Erteilung des Erfindungspatents und das Gebührensystem im Bereich von Erfindungspatenten und ergänzenden Schutzzertifikaten beigefügt zu werden ALBERT Von Königs wegen: Der Minister der Wirtschaft M. VERWILGHEN Anlage 3 Diese Tabelle ist dem Gesetz vom
- Juli 1998 über das ergänzende Schutzzertifikat für Pflanzenschutzmittel als Anlage beizufügen. Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld Gesehen, um Unserem Gesetz vom
- März 2007 zur Abänderung der Vorschriften über die Erteilung des Erfindungspatents und das Gebührensystem im Bereich von Erfindungspatenten und ergänzenden Schutzzertifikaten beigefügt zu werden ALBERT Von Königs wegen: Der Minister der Wirtschaft M. VERWILGHEN