SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 8 AOUT
- - Arrêté ministériel fixant les modalités particulières pour une notification en vue d'un enregistrement ou une demande d'autorisation et/ou d'agrément auprès de l'Agence fédérale pour la Sécurité de la Chaîne alimentaire. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté ministériel du 8 août 2008 fixant les modalités particulières pour une notification en vue d'un enregistrement ou une demande d'autorisation et/ou d'agrément auprès de l'Agence fédérale pour la Sécurité de la Chaîne alimentaire (Moniteur belge du 22 septembre 2008). Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy. FÖDERALAGENTUR FÜR DIE SICHERHEIT DER NAHRUNGSMITTELKETTE
- AUGUST 2008 - Ministerieller Erlass zur Festlegung der besonderen Modalitäten für eine Notifizierung zwecks Registrierung oder einen Antrag auf Genehmigung und/oder Zulassung bei der Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette Der Minister der Landwirtschaft, Aufgrund des Gesetzes vom 4.Februar 2000 über die Schaffung der Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette, insbesondere des Artikels 5; Aufgrund des Königlichen Erlasses vom
- Januar 2006 zur Festlegung der Modalitäten der von der Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette ausgestellten Zulassungen, Genehmigungen und vorherigen Registrierungen, insbesondere der Artikel 4 und 18, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom
- Juli 2008; Aufgrund der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom
- Januar 1973, insbesondere des Artikels 3 § 1; Aufgrund der Dringlichkeit; Aufgrund der Notwendigkeit, für die Anwendung der Modalitäten der von der Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette ausgestellten Zulassungen, Genehmigungen und vorherigen Registrierungen unverzüglich die besonderen Modalitäten für eine Notifizierung zwecks Registrierung oder einen Antrag auf Genehmigung und/oder Zulassung bei der Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette festzulegen, Erlässt: Artikel 1 - Eine Notifizierung zwecks Registrierung oder ein Antrag auf Genehmigung und/oder Zulassung bei der Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette sowie eine Notifizierung zwecks Beendigung einer oder mehrerer Tätigkeiten oder eine Notifizierung zwecks Änderung der Verwaltungsangaben muss anhand des Musters des Antragsformulars in der Anlage zum vorliegenden Erlass erstellt werden. Das Formular ist ebenfalls auf der Internetseite http://www.favv.be beziehungsweise http://www.afsca.be verfügbar. Art. 2 - Diese Notifizierung oder dieser Antrag muss auf dem Postweg, per Fax oder auf elektronischem Weg beim Leiter der provinzialen Kontrolleinheit der Provinz, in der sich die Niederlassung befindet, eingereicht werden. Die Adressen, an die die Notifizierung oder der Antrag gerichtet werden muss, werden in Form einer Bekanntmachung im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht und sind zudem auf der Internetseite http://www.favv.be beziehungsweise http://www.afsca.be einsehbar. Gegeben zu Brüssel, den
- August 2008 Frau S. LARUELLE Pour la consultation du tableau, voir image Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom
- August 2008 zur Festlegung der besonderen Modalitäten für eine Notifizierung zwecks Registrierung oder einen Antrag auf Genehmigung und/oder Zulassung bei der Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette beigefügt zu werden Die Ministerin der Landwirtschaft Frau S. LARUELLE
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