FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 30 JANUARI
- - Ministerieel besluit betreffende de toekenning van de financiële hulp van de Staat in het kader van de verkeersactieplannen
- - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het ministerieel besluit van 30 januari 2009 betreffende de toekenning van de financiële hulp van de Staat in het kader van de verkeersactieplannen 2008 (Belgisch Staatsblad van 13 februari 2009). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling in Malmedy.
- JANUAR 2009 - Ministerieller Erlass über die Gewährung der finanziellen Beihilfe des Staates im Rahmen der Aktionspläne 2008 in Sachen Verkehrssicherheit Der Minister des Innern, Der Staatssekretär für Mobilität, Aufgrund des Gesetzes vom 6.Dezember 2005 über die Erstellung und Finanzierung von Aktionsplänen in Sachen Verkehrssicherheit, so wie es durch das Programmgesetz vom
- Juni 2008 abgeändert worden ist; Aufgrund des Königlichen Erlasses vom
- Dezember 2005 über die Erstellung und Finanzierung von Aktionsplänen in Sachen Verkehrssicherheit; Aufgrund des Königlichen Erlasses vom
- Oktober 2008 über die vorherige Abhebung eines Betrags vom Verkehrssicherheitsfonds zugunsten der Projekte der integrierten Polizei; Aufgrund des Königlichen Erlasses vom
- Dezember 2008 über die vorherige Abhebung eines Betrags vom Verkehrssicherheitsfonds zugunsten der Projekte der integrierten Polizei; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom
- Januar 2009, Erlassen: Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man unter:
- "Gesetz": das Gesetz vom 6.Dezember 2005 über die Erstellung und Finanzierung von Aktionsplänen in Sachen Verkehrssicherheit, so wie es durch das Programmgesetz vom
- Juni 2008 abgeändert worden ist,
- "Königlichem Erlass": den Königlichen Erlass vom 19.Dezember 2005 über die Erstellung und Finanzierung von Aktionsplänen in Sachen Verkehrssicherheit. Art. 2 - Der in den Artikeln 2 und 5 § 1 des Gesetzes erwähnte Saldo für das Jahr 2008 beträgt 93.795.598,77 EUR. Dieser Betrag wird auf den Bereitstellungsfonds im Rahmen der Verkehrssicherheit angerechnet, der in Artikel 66.61.b des Bereitstellungs- und Rückerstattungsfonds des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans erwähnt ist. Art. 3 - Ein Betrag von 15.000.000,00 EUR ist für die Finanzierung von Projekten vorgesehen, mit denen eine effizientere Feststellung der Verstösse gegen die Strassenverkehrsordnung ermöglicht wird, eine zügigere Behandlung und schnellere Erhebung der Geldbussen angestrebt werden und der Erwerb von standardisiertem verkehrstechnischem Material durch gemeinsame Ankäufe unterstützt wird. Art. 4 - Die im Rahmen der Aktionspläne 2008 in Sachen Verkehrssicherheit jeder Polizeizone und der föderalen Polizei zuerkannten Beträge werden in der beiliegenden Tabelle aufgeführt. Brüssel, den
- Januar 2009 Der Minister des Innern G. DE PADT Der Staatssekretär für Mobilität E. SCHOUPPE Anlage zum Ministeriellen Erlass über die Gewährung der finanziellen Beihilfe des Staates im Rahmen der Aktionspläne 2008 in Sachen Verkehrssicherheit Zonennummer Name der Zone Betrag in Euro (...) 5291 Amel/Büllingen/Bütgenbach/Burg-Reuland/Sankt Vith 256.470,89 5292 Eupen/Kelmis/Lontzen/Raeren 335.332,38 (...) Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom
- Januar 2009 über die Gewährung der finanziellen Beihilfe des Staates im Rahmen der Aktionspläne 2008 in Sachen Verkehrssicherheit beigefügt zu werden Der Minister des Innern G. DE PADT Der Staatssekretär für Mobilität E. SCHOUPPE
🔗 Vers la source officielle
AI-uitleg op basis van de officiële wettekst. Indicatief, vervangt geen juridisch advies.