(2)Bei Wiederaufnahme des Dienstes: Die Zeit der zeitweiligen Versetzung in den Ruhestand wird für die Verleihung einer Auszeichnung berücksichtigt.d) Sonstige: Mutterschaftsurlaub, Vaterschaftsurlaub, Elternschaftsurlaub, Aufnahmeurlaub wegen Adoption, Urlaub aus zwingenden Gründen familiärer Art, Krankheitsurlaub, Zurdispositionstellung wegen Krankheit, Urlaub wegen Ausübung eines Amtes in einem Sekretariat, im Büro für die allgemeine Koordinierung der Politik, in einem Büro für allgemeine Politik, im Kabinett eines Inhabers eines föderalen, gemeinschaftlichen, regionalen, provinzialen oder lokalen politischen Mandats oder im Kabinett eines Inhabers eines politischen Mandats der gesetzgebenden Gewalt, Urlaub wegen Auftrag allgemeinen Interesses (sofern das Allgemeininteresse anerkannt wird), Laufbahnunterbrechungsurlaub (mit einer Einschränkung in Bezug auf Punkt 14 a )). Diese Abwesenheiten werden für die Verleihung einer Auszeichnung berücksichtigt.
- Disziplinarstrafen Folgende Disziplinarstrafen verursachen einen Aufschub der jeweils angegebenen Dauer: Verwarnung 6 Monate Verweis 9 Monate Gehaltskürzung 1 Jahr einstweilige Amtsenthebung aus Disziplinargründen 2 Jahre Zurückstufung im Dienstgrad (Gehaltstabelle) 3 Jahre Diese Fristen beginnen zum Zeitpunkt der Verkündung der Strafe.In diesen Fällen erfolgt die Auszeichnung bei der ersten Ordensverleihung nach der Tilgung der Strafe.
- Für jede Abweichung von vorliegender Regelung muss das im Gesetz vom 1.Mai 2006 über die Verleihung von Ehrenauszeichnungen in den nationalen Orden vorgesehene Verfahren, insbesondere seine Artikel 6 und 13, angewandt werden. Anlage I zur Regelung über die Verleihung von Ehrenauszeichnungen in den nationalen Orden an die Mitglieder der Dienste der integrierten Polizei: TABELLE FÜR DIE VERLEIHUNG VON EHRENAUSZEICHNUNGEN IN DEN NATIONALEN ORDEN AN DAS PERSONAL DER INTEGRIERTEN POLIZEI Grp. St. 10 Jahre 20 Jahre 30 Jahre
- A Kommandeur des Kronenordens Grossoffizier des Leopold-II-Ordens Grossoffizier des Leopoldordens
- Kommandeur des Leopold-II-Ordens Kommandeur des Leopoldordens Grossoffizier des Kronenordens
- Offizier des Leopoldordens Kommandeur des Kronenordens Grossoffizier des Leopold-II-Ordens
- Offizier des Kronenordens Kommandeur des Leopold-II-Ordens Kommandeur des Leopoldordens
- Ritter des Leopoldordens Offizier des Kronenordens Kommandeur des Leopold-II-Ordens
- B Ritter des Kronenordens Ritter des Leopoldordens Offizier des Leopold-II-Ordens
- Ritter des Leopold-II-Ordens Ritter des Kronenordens Ritter des Leopoldordens 8 + 9 C Goldene Palmen des Kronenordens Ritter des Leopold-II-Ordens Ritter des Kronenordens 10 + 11 D Silberne Palmen des Kronenordens Goldene Palmen des Kronenordens Ritter des Leopold-II-Ordens Anlage 2 - Gruppen von Funktionen, Stufen und Dienstgraden der Polizeidienste, die die Verleihung einer Auszeichnung in den nationalen Orden ermöglichen Grp. Stufe Dienstgrade
- A Generalkommissar
- A
- Hauptkommissar, Gehaltstabelle 07 bzw.08
- Hauptkommissar, Inhaber einer leitenden Funktion, die in Kategorie 5 der Mandate aufgeführt ist 3.* Als Übergangsmassnahme: Hauptkommissar, Gehaltstabelle 08bis
- A
- Hauptkommissar, Gehaltstabelle 05 bzw.06
- Hauptkommissar, Inhaber einer leitenden Funktion, die in den Kategorien 3 und 4 der Mandate aufgeführt ist
- A
- Kommissar 03 bzw.04
- Kommissar erster Klasse 03 bzw.04
- Kommissar, Inhaber einer leitenden Funktion, die in den Kategorien 1 und 2 der Mandate aufgeführt ist 4.Berater, Gehaltstabelle AA4 bzw. AA5
- Inhaber eines dem Dienstgrad eines Beraters gleichgesetzten Dienstgrad, Gehaltstabelle A4A bzw.A5A
- * Als Übergangsmassnahme erhält der am 01/04/01 in einer Gehaltstabelle 01 bis 04 bzw.01ir bis 04ir eingestufte Kommissar in der Gehaltstabelle 04bis oder 04bisir die Auszeichnungen, die dem Polizeihauptkommissar 05 bzw. 06 nach 20 und 30 Dienstjahren verliehen werden.
- A
- Polizeikommissar, Gehaltstabelle 02 2.Kommissar erster Klasse 02
- Berater, Gehaltstabelle AA1 bis AA3 4.Inhaber eines dem Dienstgrad eines Beraters gleichgesetzten Dienstgrad, Gehaltstabelle A1A bis A3A
- B
- Polizeihauptinspektor, Gehaltstabelle M3.1 bzw. M4.1 oder M3.2 bzw. M4.2
- Konsultant, Gehaltstabelle BB3 bzw.BB4
- Inhaber eines dem Dienstgrad eines Beraters gleichgesetzten Dienstgrad, Gehaltstabelle B3 bzw.B4
- * Als Übergangsmassnahme: der am 01/04/01 in einer Gehaltstabelle M5.1 - M5.2 - M6 oder M7bis eingestufte Kommissar
- B
- Polizeihauptinspektor, Gehaltstabelle M1.1 bzw. M1.2 oder M2.1 bzw. M2.2
- Konsultant, Gehaltstabelle BB1 bzw.BB2
- Inhaber eines dem Dienstgrad eines Konsultanten gleichgesetzten Dienstgrad, Gehaltstabelle B1 bis B2 8 + 9 C 1.Polizeiinspektor, Gehaltstabelle B4 bzw. B5
- Assistent, Gehaltstabelle CC3 bzw.CC4
- Inhaber eines dem Dienstgrad eines Assistenten gleichgesetzten Dienstgrads, Gehaltstabelle C3 bzw.C4
- Polizeiinspektor, Gehaltstabelle B1 bis B3 5.Assistent, Gehaltstabelle CC1 bzw. CC2
- Inhaber eines dem Dienstgrad eines Assistenten gleichgesetzten Dienstgrad, Gehaltstabelle C1 bzw.C3 10 + 11 D
- Polizeibediensteter, Gehaltstabelle HAU 1 bis HAU 3 2.Vorarbeiter, Gehaltstabelle D2C bis D4C
- Hilfskraft und Arbeiter, Gehaltstabelle DD1 bis DD4 4.Inhaber eines dem Dienstgrad einer Hilfskraft oder eines Arbeiters gleichgesetzten Dienstgrad, Gehaltstabelle D1 bis D4