Dezember 2015 in Kraft tritt. Was Artikel 59quater Absatz 4 Nr. 2 des Gesetzes vom 10. April 1971 über die Arbeitsunfälle betrifft,
Dezember 2015 liegt. Der König bestimmt, welche Schuldforderungen, die vom Fonds vor dem Datum des Inkrafttretens von Artikel 59quater Absatz 4 Nr. 2 des Gesetzes vom 10. April 1971 über die Arbeitsunfälle,
4 desselben Gesetzes erwähnten Beiträge oder eine Befreiung davon in Betracht kommen. (...) Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird. Gegeben zu Brüssel, den 21. Dezember 2013 PHILIPPE Von Königs wegen: Die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten Frau L. ONKELINX Die Ministerin der Beschäftigung Frau M. DE CONINCK Der Staatssekretär für Soziale Angelegenheiten und Familien, beauftragt mit Berufsrisiken Ph. COURARD Mit dem Staatssiegel versehen: Die Ministerin der Justiz Frau A. TURTELBOOM
AI-uitleg op basis van de officiële wettekst. Indicatief, vervangt geen juridisch advies.