is [des Mehrwertsteuergesetzbuches] erwähnten Bedingungen [Überschrift abgeändert durch Art. 6 des K.E. vom
2] des Gesetzbuches erwähnten Erklärung verpflichtet sind, müssen für jede Lieferung eines neuen Fahrzeugs im Sinne von Artikel 8bis § 2 des Gesetzbuches, die sie unter den Bedingungen von Artikel 39bis des Gesetzbuches bewirken, eine Erklärung beim Mehrwertsteueramt,
dessen Amtsbereich sie ihren Wohn- oder Gesellschaftssitz haben, abgeben. [Mitglieder einer Mehrwertsteuereinheit im Sinne von Artikel 4 § 2 des Gesetzbuches, die nicht zur Einreichung der
2 des Gesetzbuches erwähnten Erklärung verpflichtet ist, müssen ebenfalls gemäß den
Absatz 1 vorgesehenen Bedingungen und Modalitäten für jede Lieferung eines solchen neuen Fahrzeugs eine Erklärung abgeben.] [Art. 1 Abs. 1 abgeändert durch Art. 26 des K.E. vom
erwähnte Erklärung muss
zweifacher Ausfertigung auf einem Formular erstellt werden, dessen Muster vom Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten festgelegt wird. Sie muss binnen fünfzehn Tagen ab dem Lieferdatum beim Mehrwertsteueramt eingereicht werden. Art. 3 - [ § 1 - Steuerpflichtige und Mitglieder einer Mehrwertsteuereinheit im Sinne von Artikel 4 § 2 des Gesetzbuches, die zur Einreichung der
2 des Gesetzbuches erwähnten Erklärung verpflichtet sind, müssen für jedes Kalenderquartal,
dem sie eine oder mehrere
nergemeinschaftliche Lieferungen von neuen Fahrzeugen im Sinne von Artikel 8bis § 2 des Gesetzbuches unter den Bedingungen von Artikel 39bis Nr. 2 des Gesetzbuches bewirken, die für die Mehrwertsteuer zuständige Verwaltung davon
Kenntnis setzen, und zwar spätestens am zwanzigsten Tag des Monats nach dem Kalenderquartal, auf das die Lieferung sich bezieht, anhand einer Liste, die folgende Angaben enthält: 1. Namen oder Gesellschaftsnamen des Lieferers der Güter, Adresse seines Verwaltungs- oder Gesellschaftssitzes und
des Gesetzbuches erwähnte Mehrwertsteueridentifikationsnummer, 2.Datum der Rechnung und fortlaufende Nummer, unter der sie im Rechnungsausgangsbuch eingetragen ist,
Metern, c) für Luftfahrzeuge: Gewicht beim Aufstieg
kg, 7.Datum der ersten
betriebnahme, wenn es vor dem Rechnungsdatum liegt,
formatikmittel verfügen. Der Minister der Finanzen oder sein Beauftragter regelt die Anwendung von Absatz 1 und die Formalitäten, die bei einer Befreiung zu erledigen sind. § 4 - Der Minister der Finanzen oder sein Beauftragter kann
besonderen Fällen
Grenzen und gemäß Modalitäten, die er festlegt, von der Verpflichtung zur Einreichung der
erwähnten Liste abweichen;
diesen Fällen wird diese Liste durch eine andere Art der
kenntnissetzung ersetzt.] [Art. 3 ersetzt durch Art. 3 des K.E. vom
Kenntnis setzen.] [Art. 4 ersetzt durch Art. 7 des K.E. vom
2] des Gesetzbuches erwähnten Erklärung verpflichtet ist, oder von einem Steuerpflichtigen, der nur für die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug nach Artikel 45 § 1 Nr. 4 des Gesetzbuches zur Einreichung dieser Erklärung verpflichtet ist, geliefert, entsteht das Recht auf Abzug der Steuer auf Lieferung, Einfuhr oder
nergemeinschaftlichen Erwerb dieses Fahrzeugs
Abweichung von Artikel 2 des Königlichen Erlasses Nr. 3 vom
erwähnte Steuerpflichtige und der Steuerpflichtige, der nur für die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug nach Artikel 45 § 1 Nr. 4 des Gesetzbuches zur Einreichung der [
2] des Gesetzbuches erwähnten Erklärung verpflichtet ist, ihr Recht auf Vorsteuerabzug ausüben können, müssen sie: 1. die Rechnungen oder Dokumente erwähnt
Dezember 1969 und die anderen Dokumente
Bezug auf das neue Fahrzeug, deren Führung, Erstellung oder Ausstellung durch oder
Ausführung des Gesetzbuches vorgeschrieben ist, besitzen,
is des Gesetzbuches vorgesehenen Bedingungen geliefert worden ist.] Dieser Nachweis kann auf die vom Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten festgelegte Weise erbracht werden. [Art. 6 Abs. 1 ersetzt durch Art. 31 des K.E. vom
erwähnte Steuerpflichtige erhält die Steuer, für die das Recht auf Vorsteuerabzug gemäß Artikel 5 entstanden ist und gemäß Artikel 6 ausgeübt werden kann, auf dem Wege der Erstattung zurück. Sind die
erwähnten Bedingungen zum Zeitpunkt der Einreichung der
[[Der Erstattungsantrag muss vor Ablauf des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr,
dem der Anspruch auf Erstattung der Steuer entstanden ist, eingereicht werden]; er ist entweder beim Leiter des Mehrwertsteueramtes,
dessen Amtsbereich der Steuerpflichtige seinen Wohn- oder Gesellschaftssitz hat, wenn der Steuerpflichtige zur Einreichung der
1 des Gesetzbuches erwähnten Erklärung verpflichtet ist, oder bei dem gemäß Artikel 9 des Königlichen Erlasses Nr. 4 vom 29. Dezember 1969 zuständigen Beamten, wenn der Steuerpflichtige ein anderer
erwähnter Steuerpflichtiger ist, einzureichen.] Die Erstattung erfolgt gemäß [Artikel 12 § 2] des Königlichen Erlasses Nr. 4 vom 29. Dezember 1969. [Art. 7 Abs. 3 ersetzt durch Art. 32 Buchstabe
Kraft. Art. 9 - Unser Minister der Finanzen ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Explication IA à partir du texte officiel de la loi. Indicatif, ne remplace pas un conseil juridique.