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Koninklijk besluit tot vaststelling van de lijst van niet voor productiedoeleinden gehouden zoogdieren die gehouden mogen worden. - Officieuze coördin

FEDERALE OVERHEIDSDIENST VOLKSGEZONDHEID, VEILIGHEID VAN DE VOEDSELKETEN EN LEEFMILIEU 16 JULI 2009. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de lijst van niet voor productiedoeleinden gehouden zoogd

§ 1Nr.

3 erwähnt, darstellt. Art. 3 - Jede Privatperson,

Art. 3bis§ 2 Nr.

3 Absatz 1 Buchstabe

  1. a)des Gesetzes vom 14. August 1986 über den Schutz und das Wohlbefinden der Tiere erwähnt, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Erlasses ein oder mehrere lebende Säugetiere von Arten, die nicht auf der in Artikel 2 erwähnten Liste aufgeführt sind, zu anderen als zu Erzeugungszwecken hält, muss nachweisen können, dass sie dieses Tier beziehungsweise diese Tiere vor dem Datum des Inkrafttretens des vorliegenden Erlasses gehalten hat, und zwar anhand eines der nachfolgenden Belege: 1. einer Originalrechnung oder eines anderen Nachweises für den Kauf des betreffenden Tieres beziehungsweise der betreffenden Tiere, insofern Folgendes darin angegeben wird:
  2. a)ein Kaufdatum, das vor dem Inkrafttreten des vorliegenden Erlasses liegt,
  3. b)der korrekte Name der Art des beziehungsweise der Tiere,
  4. c)die Anzahl Tiere, 2.einer schriftlichen Erklärung eines zugelassenen Tierarztes oder eines Vertreters der Behörde, in der dieser bescheinigt, dass das betreffende Tier beziehungsweise die betreffenden Tiere vor dem Datum des Inkrafttretens des vorliegenden Erlasses in ihrem Besitz gewesen sind. Art. 4 - § 1 - Eine Privatperson,

Art. 3bis§ 2 Nr.

3 Absatz 1 Buchstabe b) desselben Gesetzes erwähnt, die nach Inkrafttreten des vorliegenden Erlasses ein oder mehrere Säugetiere, die nicht auf der in Anlage I festgelegten Liste aufgeführt sind, zu anderen als zu Erzeugungszwecken erwerben oder halten möchte, reicht vorab per Einschreiben bei dem für das Wohlbefinden der Tiere zuständigen Minister eine mit Gründen versehene Antragsakte ein. Aus dieser Akte geht hervor, dass sie sich über die Lebensgewohnheiten und die physiologischen Bedürfnisse der betreffenden Art gut informiert hat. Die Akte muss außerdem eine Beschreibung der Unterkunft und der Pflege, die die Privatperson dem Tier bieten kann, enthalten. [Für jede eingereichte Akte wird eine Gebühr von 60 EUR pro Art bezahlt. Diese Zahlung erfolgt per Überweisung auf ein vom Minister bestimmtes Bank- beziehungsweise Postscheckkonto.] § 2 - Der Minister entscheidet binnen sechs Monaten nach Empfang der Antragsakte aufgrund der Stellungnahme des Ausschusses für zoologische Gärten über die Zulassung dieser Privatperson. Die Akte wird auf der Grundlage einer gründlichen Untersuchung beurteilt, die auf den verlässlichsten verfügbaren wissenschaftlichen Daten und den neuesten Ergebnissen der internationalen Forschung beruht. Der Beschluss des Ministers ist positiv, wenn aus der eingereichten Akte deutlich hervorgeht, dass die vorgesehene Unterkunft und Pflege und die Kenntnis des Antragstellers ausreichende Garantien bieten, um das Wohlbefinden der Tiere zu gewährleisten. § 3 - Die Zulassung hat eine unbegrenzte Gültigkeitsdauer. Der Minister kann die Zulassung aussetzen oder entziehen, wenn die Bedingungen für die Zulassung nicht mehr erfüllt sind oder wenn gegen die Bestimmungen des Gesetzes vom

  1. August 1986 über den Schutz und das Wohlbefinden der Tiere verstoßen wird. [Art. 4 § 1 Abs. 2 eingefügt durch Art. 1 des K.E. vom
  2. November 2009 (B.S. vom
  3. Januar 2010)] Art. 5 - Eine Privatperson, die über eine in Artikel 4 erwähnte Zulassung verfügt, teilt dem für das Wohlbefinden der Tiere zuständigen Dienst jährlich vor Ende des Kalenderjahres mit, wie viele Tiere der betreffenden Art sie hält und welche Änderungen eventuell an der Unterkunft oder Pflege vorgenommen wurden. Art. 6 - § 1 - Jede Person, die der Liste in Anlage I eine Art hinzufügen lassen möchte, weist ihr Interesse nach und reicht per Einschreiben bei dem für das Wohlbefinden der Tiere zuständigen Minister eine Akte ein. Aus dieser Akte geht hervor, dass ausreichend objektive wissenschaftliche Daten verfügbar sind, die nachweisen, dass die betreffende Art von jeder Person ohne spezifische Vorkenntnisse gehalten werden kann, ohne dass dies eine Gefahr für das Wohlbefinden der Tiere darstellt. Diese Akte entspricht dem Muster in Anlage II. § 2 - Der Minister entscheidet binnen sechs Monaten nach Empfang der Akte über die Hinzufügung der betreffenden Art zu der Liste in Anlage I, wobei er die in Artikel 2 erwähnten Kriterien berücksichtigt und die Daten

Artikel 2§ 2 beschrieben beurteilt.

Art. 7 - Vorliegender Erlass tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Monat seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft. Art. 8 - Der für das Wohlbefinden der Tiere zuständige Minister ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. Anlage I Liste der Arten und Kategorien der nicht zu Erzeugungszwecken gehaltenen Säugetiere, die gehalten werden dürfen Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Macropus rufogriseus Rotnackenwallaby Canis familiaris Hund Felis catus Katze Mustela furio Frettchen Equus asinus Esel (domestiziert) Equus asinus x E. caballus Maultier Equus caballus Pferd Equus caballus x E. asinus Maulesel Sus scrofa Schwein Lama glama Lama (domestiziert) Lama guanicoe Guanako Lama pacos Alpaka (domestiziert) Axis axis Axishirsch Cervus elaphus Rothirsch Cervus nippon Sikahirsch Dama dama Damhirsch Bos taurus Hausrind Bubalus bubalis Wasserbüffel (domestiziert) Capra hircus Ziege (domestiziert) Capra ibex Steinbock Ovis ammon Mufflon Ovis aries Schaf (domestiziert) Cynomys ludovicianus Präriehund Tamias sibiricus Sibirisches Streifenhörnchen Tamias striatus Ostamerikanisches Streifenhörnchen Cricetulus barabensis Chinesischer Streifenhamster Mesocricetus auratus Goldhamster Phodopus campbelli Campbell-Zwerghamster Phodopus roborovskii Roborowski-Zwerghamster Phodopus sungorus Dsungarischer Zwerghamster Gerbillus spec. Echte Rennmäuse Meriones spec. Rennratten Acomys spec. Stachelmäuse Micromys minutus Eurasische Zwergmaus Mus minutoides Afrikanische Zwergmaus Mus musculus Hausmaus (Zuchtformen) Rattus norvegicus Wanderratte (Zuchtformen) Chinchilla lanigera Chinchilla (Zuchtformen) Cavia porcellus Meerschweinchen Dolichotis patagonum Mara Octodon degus Degu Oryctolagus cuniculus Kaninchen Anlage II Formular für die Beantragung der Hinzufügung einer Art zu der Positivliste der nicht zu Erzeugungszwecken gehaltenen Säugetiere Dem Antrag wird eine Bibliografie der benutzten Literatur mit vollständigen Literaturangaben beigefügt. Eine Art pro Formular I. Antragsteller Name und Vorname: Adresse: Telefonnummer: E-Mail-Adresse: II. Identifizierung der Art wissenschaftlicher Name: deutscher Name: Schutzstatus der Art auf regionaler, nationaler beziehungsweise internationaler Ebene: III. Physiologische, ethologische und ökologische Bedürfnisse (detaillierte Beschreibung der Art in freier Wildbahn)

  1. a)Natürlicher Lebensraum unter Berücksichtigung eventueller Migrationen ? natürliches Biotop: ? Temperatur: ? Feuchtigkeit: ? Größe des Reviers: ? andere Arten, die denselben Lebensraum teilen o konkurrierende Arten beziehungsweise Feinde: o andere Arten:
  2. b)Natürliche Ernährung, unter Berücksichtigung eventueller jahreszeitlicher Schwankungen ? Art Futter: ? Häufigkeit der Fütterungen:
  3. c)Soziale Struktur ? Größe und Struktur der Gruppe: ? Hierarchie:
  4. d)Natürliches Verhalten ? Verhalten gegenüber Artgenossen, sowohl ausgewachsenen als auch jungen Tieren: ? Verhalten während der Fortpflanzungszeit: ? Verhalten gegenüber anderen Arten: ? Verhalten bei der Futtersuche: ? durchschnittlich pro Tag zurückgelegte Strecke: ? eventuelle Migration: ? notwendige Verhaltensweisen, die die Jungen von der Mutter oder von der Gruppe lernen mit Angabe des ungefähren Alters: ? Tagesablauf der Tiere:
  5. e)Fortpflanzung ? Fortpflanzungszeit: ? Tragzeit: ? durchschnittliche Anzahl Junge pro Wurf: ? Anzahl Würfe pro Jahr: ? Zeit, während deren die Jungen bei der Mutter bleiben: ? Rolle des Vaters während des Aufwuchses der Jungen:
  6. f)Gesundheit ? häufig vorkommende Krankheiten (viralen, bakteriellen, parasitären, ... Ursprungs) und Sterberate: ? artspezifische Erkrankungen: ? Sterberate während der eventuellen Migration: ? durchschnittliche Lebenserwartung: IV. Haltung und Unterkunft (detaillierte Beschreibung der Art in Gefangenschaft)
  7. a)Unterkunft ? erforderliche Mindestabmessungen für ein Gehege, das es dem Tier ermöglicht, möglichst sein natürliches Verhalten an den Tag zu legen. ? erforderliche Mindest- und/oder Höchsttemperatur und Luftfeuchtigkeit: ? Weise, auf die die erforderliche Temperatur und/oder Luftfeuchtigkeit erreicht werden können: ? Materialien, die für den Bau des Geheges zu verwenden sind: ? Materialien, die nicht für den Bau des Geheges verwendet werden dürfen: ? Maßnahmen, die zu ergreifen sind, um ein Entkommen der Tiere zu vermeiden: ? Verfügbarkeit korrekter Informationen, die für jeden verständlich und leicht zu finden sind o Literaturangabe(n): o Sprache: o Verfügbarkeit: o Kosten:
  8. b)Pflege ? Art Futter: ? Menge Futter: ? Häufigkeit der Fütterungen: ? Verfügbarkeit des Futters: ? Verfügbarkeit korrekter Informationen, die für jeden verständlich und leicht zu finden sind o Literaturangabe(n): o Sprache: o Verfügbarkeit: o Kosten:
  9. c)Wohlbefinden ? Mindestanzahl/Höchstanzahl Tiere, die zusammen gehalten werden müssen/dürfen: ? Zusammensetzung der Gruppe: ? Haltung mit anderen Arten: o Arten, die gut zusammen gehalten werden können: o Arten, die nicht zusammen gehalten werden können: ? Ausstattung des Geheges: ? Bereicherung: ? Tagesablauf der Tiere: ? Umgang o Bedingungen und Vorsichtsmaßnahmen für den Umgang mit den Tieren: o Risiken beim Umgang ? Verfügbarkeit korrekter Informationen, die für jeden verständlich und leicht zu finden sind o Literaturangabe(n): o Sprache: o Verfügbarkeit: o Kosten:
  10. d)Fortpflanzung ? Zuchtergebnisse: ? besondere Bedingungen in Bezug auf die Unterkunft und die Pflege o Während der Tragzeit: o Während der ersten Zeit nach der Geburt: o Während der restlichen Zeit, in der die Jungen bei ihrer Mutter bleiben: ? Alter beim Absetzen: ? Methoden zur Verhinderung der Fortpflanzung und deren Einfluss auf das Wohlbefinden der Tiere: ? Verfügbarkeit korrekter Informationen, die für jeden verständlich und leicht zu finden sind o Literaturangabe(n): o Sprache: o Verfügbarkeit: o Kosten:
  11. e)Gesundheit ? ansteckende beziehungsweise nicht ansteckende Erkrankungen, denen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss: ? Vorbeugung gegen Krankheiten: ? andere Arten, die ein Risiko in Bezug auf die Übertragung von Krankheiten darstellen können: ? durchschnittliche Lebenserwartung: ? Verfügbarkeit korrekter Informationen, die für jeden verständlich und leicht zu finden sind o Literaturangabe(n): o Sprache: o Verfügbarkeit: o Kosten:

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