TERIEUR 1er FEVRIER
KAPITEL 2 - Abänderungen des Strafprozessgesetzbuches Art. 2 -
April 1995, umnummeriert durch das Gesetz vom
November 2000, ersetzt durch das Gesetz vom
den Artikeln 372" durch die Wörter "
den Artikeln 371/1" ersetzt. Art. 4 -
Absatz 2 [sic, zu lesen ist: Absatz 1] desselben Gesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 4. Juli 1989, werden die Wörter "auf den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "auf den Artikeln 371/1 bis" ersetzt. Art. 5 -
August 1997, werden die Wörter "
den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "
den Artikeln 371/1 bis" ersetzt. KAPITEL 3 - Abänderungen des Strafgesetzbuches Art. 6 -
3 des Strafgesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 26. April 2007, werden die Wörter "Verurteilungen auf der Grundlage der Artikel 372, 373 Absatz 2 und 3" durch die Wörter "Verurteilungen auf der Grundlage der Artikel 371/1 Absatz 2 und 3, 372, 373 Absatz 2 und 3" ersetzt. Art. 7 -
Titel VII desselben Gesetzbuches wird die Überschrift von Kapitel V wie folgt ersetzt: "Voyeurismus, sexueller Übergriff und Vergewaltigung". Art. 8 -
Titel VII Kapitel V desselben Gesetzbuches wird ein Artikel 371/1 mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Art. 371/1 - Mit einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft:
deren Erstellung eingewilligt hat. Werden diese Taten an einem Minderjährigen oder mit Hilfe der Person eines Minderjährigen begangen, der älter als sechzehn Jahre ist, wird der Schuldige mit einer Zuchthausstrafe von fünf bis zu zehn Jahren bestraft. Die Strafe ist eine Zuchthausstrafe von zehn bis zu fünfzehn Jahren, wenn der Minderjährige jünger als sechzehn Jahre war. Voyeurismus liegt vor, sobald mit Begehung davon begonnen worden ist." Art. 9 - Artikel 373 desselben Gesetzbuches, ersetzt durch das Gesetz vom
Absatz 2 werden zwischen den Wörtern "an einem Minderjährigen" und dem Wort "begangen" die Wörter "oder mit Hilfe der Person eines Minderjährigen" eingefügt. Art. 10 -
Juli 1989, werden zwischen dem Wort "Zwang" und den Wörtern "oder List" die Wörter ", Drohung, Überrumpelung" eingefügt. Art. 11 - Artikel 377 desselben Gesetzbuches, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 26. November 2011, wird wie folgt abgeändert: 1.
Absatz 1 vierter Gedankenstrich werden die Wörter "
den Artikeln 373, 375 und 376" durch die Wörter "
den Artikeln 371/1, 373, 375 und 376" ersetzt.2.
Absatz 2 werden die Wörter "
den
Absatz 1 und
Absatz 2" durch die Wörter "
den
/1 Absatz 2, Artikel 372 Absatz 1 und Artikel 373 Absatz 2" ersetzt.3.
Absatz 3 werden die Wörter "
dem
Absatz 1 vorgesehenen Fall" durch die Wörter "
den
/1 Absatz 1 und Artikel 373 Absatz 1 vorgesehenen Fällen" ersetzt.4.
Absatz 4 werden die Wörter "
Absatz 3" durch die Wörter "
/1 Absatz 3,
Absatz 3" ersetzt.5.
Absatz 5 werden die Wörter "
Absatz 1" durch die Wörter "
Art. 12 -
is Absatz 1 einleitender Satz desselben Gesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom
den Artikeln 372" durch die Wörter "
den Artikeln 371/1" ersetzt. Art. 13 -
Dezember 2012 und abgeändert durch die Gesetze vom 14. Dezember 2012 und 10.April 2014, werden die Wörter "
den Artikeln 372" durch die Wörter "
den Artikeln 371/1" ersetzt. Art. 14 -
November 2000, ersetzt durch das Gesetz vom
den Artikeln 372" durch die Wörter "
den Artikeln 371/1" ersetzt. KAPITEL 4 - Abänderungen des Gesetzes vom 17. April 1878 zur Einführung des einleitenden Titels des Strafprozessgesetzbuches Art. 15 -
2 des Gesetzes vom
den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "
den Artikeln 371/1 bis" ersetzt. Art. 16 -
2 zweiter Gedankenstrich desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom
den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "
den Artikeln 371/1 bis" ersetzt. KAPITEL 5 - Abänderungen des Gesetzes vom
Juni 1964 über die Aussetzung, den Aufschub und die Bewährung, eingefügt durch das Gesetz vom
den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "
den Artikeln 371/1 bis" ersetzt. KAPITEL 7 - Abänderung des Gesetzes vom 22. März 1999 über das Identifizierungsverfahren durch DNA-Analyse
Strafsachen Art. 20 -
5 des Gesetzes vom 22. März 1999 über das Identifizierungsverfahren durch DNA-Analyse
Strafsachen, ersetzt durch das Gesetz vom 7. November 2011, werden die Wörter "
den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "
den Artikeln 371/1 bis" ersetzt. KAPITEL 8 - Abänderungen des Gesetzes vom 17. Mai 2006 über die externe Rechtsstellung der zu einer Freiheitsstrafe verurteilten Personen und die dem Opfer im Rahmen der Strafvollstreckungsmodalitäten zuerkannten Rechte Art. 21 -
Mai 2006 über die externe Rechtsstellung der zu einer Freiheitsstrafe verurteilten Personen und die dem Opfer im Rahmen der Strafvollstreckungsmodalitäten zuerkannten Rechte, eingefügt durch das Gesetz vom
§ 2 Buchstabe d) erster Gedankenstrich desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom
Dezember 2006, werden die Wörter "
den Artikeln 372 bis 378 des Strafgesetzbuches" durch die Wörter "
den Artikeln 371/1 bis 378 des Strafgesetzbuches" ersetzt. Art. 24 -
Dezember 2006, werden die Wörter "
den Artikeln 372 bis 378 des Strafgesetzbuches" durch die Wörter "
den Artikeln 371/1 bis 378 des Strafgesetzbuches" ersetzt. Art. 25 -
April 2007 und abgeändert durch das Gesetz vom 5. Februar 2016 zur Abänderung des Strafrechts und des Strafprozessrechts und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich der Justiz, werden die Wörter "
den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "
den Artikeln 371/1 bis" ersetzt. Art. 26 -
April 2007, werden die Wörter "
den Artikeln 372" durch die Wörter "
den Artikeln 371/1, 372" ersetzt. KAPITEL 9 - Abänderung des Gesetzes vom 8. Juni 2006 zur Regelung der wirtschaftlichen und
dividuellen Tätigkeiten mit Waffen Art. 27 -
2 Buchstabe b) des Gesetzes vom 8. Juni 2006 zur Regelung der wirtschaftlichen und
dividuellen Tätigkeiten mit Waffen, abgeändert durch das Gesetz vom
ternierung von Personen Art. 28 -
4 Buchstabe b) des Gesetzes vom 5. Mai 2014 über die
ternierung von Personen werden die Wörter "
den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "
den Artikeln 371/1 bis" ersetzt. Art. 29 -
§ 1 desselben Gesetzes werden die Wörter "
den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "
den Artikeln 371/1 bis" ersetzt. Art. 30 -
1 Buchstabe f) desselben Gesetzes werden die Wörter "
den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "
den Artikeln 371/1 bis" ersetzt. Art. 31 -
Absatz 1 desselben Gesetzes werden die Wörter "
den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "
den Artikeln 371/1 bis" ersetzt. Art. 32 -
7 desselben Gesetzes werden die Wörter "
den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "
den Artikeln 371/1 bis" ersetzt. Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird. Gegeben zu Brüssel, den 1. Februar 2016 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Justiz K. GEENS Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz K. GEENS
Explication IA à partir du texte officiel de la loi. Indicatif, ne remplace pas un conseil juridique.