SERVICE PUBLIC FEDERAL FINANCES 7 DECEMBRE 2016. - Arrêté royal portant règlement de la présentation de manière dématérialisée à la formalité de l'enregistrement de contrats de bail sous seing privé. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 7 décembre 2016 portant règlement de la présentation de manière dématérialisée à la formalité de l'enregistrement de contrats de bail sous seing privé (Moniteur belge du 20 décembre 2016). Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy. FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN 7. DEZEMBER 2016 - Königlicher Erlass zur Regelung der entmaterialisierten Vorlage von privatschriftlichen Mietverträgen für die Registrierungsformalität PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Aufgrund des Registrierungs-, Hypotheken- und Kanzleigebührengesetzbuches, des Artikels 2 Absatz 3 und 4, eingefügt durch das Gesetz vom 22.Dezember 2009 und abgeändert durch das Gesetz vom 21. Dezember 2013; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 13. Juni 2016; Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 18. Oktober 2016; Aufgrund der Stellungnahme Nr. 38/2016 des Ausschusses für den Schutz des Privatlebens vom 20. Juli 2016; Aufgrund des Gutachtens Nr. 60.336/2 des Staatsrates vom 23. November 2016, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; In der Erwägung, dass im Hinblick auf eine administrative Vereinfachung zugunsten der Bürger die Möglichkeit geschaffen wurde, privatschriftliche Mietverträge über in Belgien gelegene unbewegliche Güter auf entmaterialisierte Weise zur Registrierung vorzulegen; In der Erwägung, dass die Einführung der Möglichkeit (für den einzelnen Bürger/Nutzer) und der Verpflichtung (für große institutionelle Vermieter und organisierte Vermittler, die mit dem Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen ein Zusammenarbeitsprotokoll geschlossen haben), Mietverträge auf elektronischem Wege zur Registrierung vorzulegen, auf eine effizientere Erledigung der Registrierungsformalität und eine effizientere Erhebung der Registrierungsgebühr abzielt, die auf vorgelegte Mietverträge geschuldet wird, sowie auf eine schnelle und effiziente Erteilung von Auskünften über die Registrierung oder Nichtregistrierung eines Mietvertrags; dass diese Auskünfte sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter von großem Interesse sind, da die Registrierung eines Mietvertrags weitreichende zivilrechtliche Folgen hat (siehe Artikel 1328 des Zivilgesetzbuches, Artikel 1743 des Zivilgesetzbuches, Artikel 3 § 5 des Gesetzes über die Mietverträge und Artikel 9 Absatz 1 des Gesetzes über die Mietverträge); In der Erwägung, dass genauere Regeln in Bezug auf diese neue Vorlagemöglichkeit notwendig sind; In der Erwägung, dass der Entwurf eines Königlichen Erlasses darauf abzielt, den Rechtsrahmen für die entmaterialisierte Vorlage zur Registrierung von privatschriftlichen Mietverträgen festzulegen; In der Erwägung, dass sowohl für die einzelnen Bürger als auch für die großen institutionellen Vermieter (zum Beispiel Agenturen für Sozialwohnungen) und die organisierten Vermittler (zum Beispiel das Berufsinstitut für Immobilienmakler) eine geeignete Form der entmaterialisierten Vorlage vorgesehen werden sollte; In der Erwägung, dass diese letzten Gruppen anhand des vorgesehenen Status des registrierten Nutzers und des Abschlusses eines Zusammenarbeitsprotokolls die Möglichkeit einer auf technischer Ebene geeigneten elektronischen Versendung erhalten; Auf Vorschlag des Ministers der Finanzen Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man unter: 1. MyRent: Internetanwendung, die der Föderale Öffentliche Dienst Finanzen zur Verfügung stellt für die entmaterialisierte Vorlage zur Registrierung von privatschriftlichen Mietverträgen, 2.Nutzer: Person, die MyRent benutzt, um einen privatschriftlichen Mietvertrag auf entmaterialisierte Weise zur Registrierung vorzulegen, 3. registriertem Nutzer: Nutzer, der mit dem Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen ein Zusammenarbeitsprotokoll über die elektronische Versendung von privatschriftlichen Mietverträgen an MyRent, Identifizierung, Authentifizierung und Verwaltung der Rollen seiner Mitarbeiter oder Mitglieder einbegriffen, geschlossen hat, 4.Identifizierung: Feststellung der einmaligen Identität, 5. Authentifizierung: Überprüfungsverfahren, mit dem kontrolliert wird, ob die von einem Nutzer angegebene Identität tatsächlich mit seiner Identität übereinstimmt, 6.Rollenverwaltung: Verwaltung der jeweiligen Ermächtigungen der Mitarbeiter oder Mitglieder eines registrierten Nutzers. Art. 2 - Folgendes darf auf entmaterialisierte Weise zur Registrierung vorgelegt werden:
Explication IA à partir du texte officiel de la loi. Indicatif, ne remplace pas un conseil juridique.