FEDERALE OVERHEIDSDIENST FINANCIEN 9 NOVEMBER 2016. - Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 18 april 2010 betreffende het accijnsstelsel van alcoholvrije dranken en koffie, wat betreft de voorwaarden voor de rechtstreekse aflevering. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 9 november 2016 tot wijziging van het koninklijk besluit van 18 april 2010 betreffende het accijnsstelsel van alcoholvrije dranken en koffie, wat betreft de voorwaarden voor de rechtstreekse aflevering (Belgisch Staatsblad van 9 december 2016). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling in Malmedy. FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN 9. NOVEMBER 2016 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 18.April 2010 über die Akzisenregelung für alkoholfreie Getränke und Kaffee hinsichtlich der Bedingungen für die Direktlieferung BERICHT AN DEN KÖNIG Sire, mit vorliegendem Entwurf eines Königlichen Erlasses wird bezweckt, für die in Belgien eingehenden Akzisenprodukte - genauer gesagt alkoholfreie Getränke und Kaffee - in Anlehnung an andere Akzisenprodukte und mit dem Ziel, den Handelsverkehr nicht zu behindern, ein Direktlieferungsverfahren vorzusehen. Derzeit gibt es für Akzisenprodukte noch kein Direktlieferungsverfahren und so muss der Verkehr dieser Produkte obligatorisch über eine Akziseneinrichtung erfolgen. Dank diesem Verfahren können Akzisenprodukte künftig direkt aus einem anderen Mitgliedstaat an Kunden eines belgischen Inhabers einer Zulassung "Akziseneinrichtung" geliefert werden, sofern bestimmte Modalitäten und Bedingungen eingehalten werden. Die Modalitäten in Bezug auf dieses Direktlieferungsverfahren werden vom König festgelegt. In diesen Modalitäten wird unter anderem vorgesehen, dass der Inhaber der Zulassung "Akziseneinrichtung" Inhaber einer spezifischen Zulassung für diese Direktlieferung sein muss. Zu diesem Zweck muss er einen Antrag auf Erweiterung seiner Zulassung "Akziseneinrichtung" auf die Möglichkeit der Direktlieferung einreichen und eine Verpflichtung eingehen, durch die er die volle Verantwortung für das Verfahren übernimmt. Die Person, die der Inhaber der Zulassung "Akziseneinrichtung" am Ort der Direktlieferung bestimmt, muss ebenfalls bestimmte Bedingungen erfüllen. Vorliegender Entwurf eines Königlichen Erlasses, den wir die Ehre haben, Eurer Majestät vorzulegen, zielt darauf ab, dieses Direktlieferungsverfahren für Akzisenprodukte einzuführen. Ich habe die Ehre, Sire, der ehrerbietige und treue Diener Eurer Majestät zu sein. Der Minister der Finanzen J. VAN OVERTVELDT 9. NOVEMBER 2016 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 18.April 2010 über die Akzisenregelung für alkoholfreie Getränke und Kaffee hinsichtlich der Bedingungen für die Direktlieferung PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Aufgrund des Gesetzes vom 21. Dezember 2009 über die Akzisenregelung für alkoholfreie Getränke und Kaffee, des Artikels 25 § 2, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 18. Dezember 2015, und des Artikels 27 § 2; Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 18. April 2010 über die Akzisenregelung für alkoholfreie Getränke und Kaffee; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 26. Mai 2016; Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 26. Juli 2016; Aufgrund des Gutachtens Nr. 60.011/1/V des Staatsrates vom 7. September 2016, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; Auf Vorschlag Unseres Ministers der Finanzen Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Artikel 1 - In Kapitel 3 des Königlichen Erlasses vom 18. April 2010 über die Akzisenregelung für alkoholfreie Getränke und Kaffee wird ein Abschnitt 6, der die Artikel 18/1, 18/2 und 18/3 umfasst, mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Abschnitt 6 - Direktlieferung1 Art. 18/1 - Direktlieferungen von Akzisenprodukten im Verfahren der Steueraussetzung unterliegen: 1. der Einreichung durch den Inhaber der Zulassung "Akziseneinrichtung" eines Antrags bei der Behörde, die die Zulassung "Akziseneinrichtung" erteilt hat, auf einem Formular, das dem vom Minister der Finanzen festgelegten Formular entspricht, 2.dem Eingehen einer Verpflichtung, durch die der Inhaber der Zulassung "Akziseneinrichtung" sich damit einverstanden erklärt, dass:
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