SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 10 AVRIL
- - Loi sur les accidents du travail Traduction allemande de dispositions modificatives Les textes figurant respectivement aux annexes 1 et 2 constituent la traduction en langue allemande : - des articles 18 et 26 à 30 de la loi du 30 septembre 2017Documents pertinents retrouvés type loi prom. 30/09/2017 pub. 16/10/2017 numac 2017204111 source service public federal securite sociale et service public federal emploi, travail et concertation sociale Loi portant des dispositions diverses en matière sociale fermer portant des dispositions diverses en matière sociale (Moniteur belge du 16 octobre 2017, err. des 19 octobre 2017 et 13 décembre 2017); - des articles 101 à 106 de l'arrêté royal du 23 novembre 2017 portant modification de la législation sur les accidents du travail et de la législation sur les maladies professionnelles en exécution de l'article 16 de la loi du 16 août 2016Documents pertinents retrouvés type loi prom. 16/08/2016 pub. 25/04/2017 numac 2017040214 source service public federal interieur Loi portant fusion du Fonds des accidents du travail et du Fonds des maladies professionnelles. - Coordination officieuse en langue allemande type loi prom. 16/08/2016 pub. 05/09/2016 numac 2016204157 source service public federal securite sociale Loi portant fusion du Fonds des accidents du travail et du Fonds des maladies professionnelles fermer relative à la fusion du Fonds des accidents du travail et du Fonds des maladies professionnelles (Moniteur belge du 14 décembre 2017). Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy. Anlage 1 FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST SOZIALE SICHERHEIT UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST BESCHÄFTIGUNG, ARBEIT UND SOZIALE KONZERTIERUNG
- SEPTEMBER 2017 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich Soziales PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: (...) KAPITEL 3 - Zuständigkeit der Inspektionsdienste (...) Art. 18 - In Artikel 87 des Gesetzes vom
- April 1971 über die Arbeitsunfälle, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom
- Juni 2010, werden die Wörter "sowie den Sozialinspektoren und den Sozialkontrolleuren der Verwaltung der Sozialinspektion des Ministeriums der Sozialen Angelegenheiten, der Volksgesundheit und der Umwelt aufgrund des Gesetzes vom
- November 1972 über die Arbeitsinspektion" durch die Wörter "sowie den Sozialinspektoren der Generaldirektion Kontrolle des Wohlbefindens bei der Arbeit des Föderalen Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung aufgrund des Sozialstrafgesetzbuches" ersetzt. (...) KAPITEL 6 - Änderungen im Sektor des Berufsrisikos Abschnitt 1 - Erhöhung der Grundentlohnung Art. 26 - Artikel 39 Absatz 1 des Gesetzes vom
- April 1971 über die Arbeitsunfälle, ersetzt durch das Gesetz vom
- Juni 2013 und abgeändert durch das Gesetz vom
- April 2015, wird durch eine Nummer 9 mit folgendem Wortlaut ergänzt: "
- ab dem
- Januar 2018: 35.652,45 EUR (Index 102,10; Basis 2004 = 100)." Art. 27 - Vorliegender Abschnitt tritt am
- Januar 2018 in Kraft. Abschnitt 2 - Beitrag für die Mitgliedschaft von Amts wegen Art. 28 - Artikel 59quater desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom
- Dezember 1976, ersetzt durch den Königlichen Erlass Nr. 530 vom
- März 1987 und abgeändert durch die Gesetze vom
- Januar 1999,
- Juli 2001 und
- Dezember 2013, wird durch einen Absatz mit folgendem Wortlaut ergänzt: "Der König legt die Modalitäten fest, gemäß denen beim Arbeitsgericht Beschwerde gegen den Beschluss des Geschäftsführenden Ausschusses oder der mit der täglichen Geschäftsführung von Fedris beauftragten Person eingereicht werden kann, was die Beantragung einer Herabsetzung des Beitrags für die Mitgliedschaft von Amts wegen betrifft." Abschnitt 3 - Minderjährige und Entmündigte Art. 29 - In dasselbe Gesetz, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom
- Dezember 2016, wird ein Artikel 17ter mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Art.17ter - Wenn einem Kind, das zum Zeitpunkt des Todes minderjährig war, nach der endgültigen Abwicklung des Unfalls durch bestätigte Vereinbarung oder rechtskräftige gerichtliche Entscheidung eine Rente gewährt wird und dies einen Einfluss auf die Rechte der anderen Berechtigten hat, so wirkt sich die Gewährung der Rente für die Anwendung des vorliegenden Abschnitts erst ab dem Tag auf die Berechtigten aus, an dem die Änderung dieser Rechte durch eine neue bestätigte Vereinbarung oder durch eine neue rechtskräftige gerichtliche Entscheidung festgelegt wird." Art. 30 - Artikel 71 desselben Gesetzes wird aufgehoben. (...) Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird. Gegeben zu Brüssel, den
- September 2017 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Beschäftigung K. PEETERS Die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten M. DE BLOCK Der Minister der Pensionen D. BACQUELAINE Der Minister des Öffentlichen Dienstes S. VANDEPUT Der Minister der Selbständigen D. DUCARME Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz, K. GEENS Anlage 2 FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST SOZIALE SICHERHEIT
- NOVEMBER 2017 - Königlicher Erlass zur Abänderung der Rechtsvorschriften über die Arbeitsunfälle und die Berufskrankheiten in Ausführung von Artikel 16 des Gesetzes vom 16.August 2016 über die Fusion des Fonds für Arbeitsunfälle und des Fonds für Berufskrankheiten (...) TITEL 2 - Arbeitsunfälle im Privatsektor KAPITEL 1 - Abänderungen des Gesetzes vom
- April 1971 über die Arbeitsunfälle Art. 101 - 103 - Im Gesetz vom
- April 1971 über die Arbeitsunfälle werden die Begriffe "Fonds für Berufsunfälle", "Fonds", "dieser Fonds" und "vorerwähnter Fonds" in all ihren Umgebungen außer in den Artikeln 96 bis 99, 101 und 104 durch die entsprechende Form des Wortes "Fedris" ersetzt. Art. 104 - In den folgenden Bestimmungen desselben Gesetzes werden die Begriffe "Geschäftsführender Ausschuss des Fonds für Berufsunfälle", "Geschäftsführender Ausschuss des Fonds", "Geschäftsführender Ausschuss des vorerwähnten Fonds" und "Geschäftsführender Ausschuss" in all ihren Umgebungen durch die entsprechende Form des Begriffs "geschäftsführender Ausschuss für Arbeitsunfälle" ersetzt:
- Artikel 49bis Absatz 5, ersetzt durch das Gesetz vom 13.Juli 2006,
- Artikel 49bis Absatz 6 Nr.9, eingefügt durch das Gesetz vom
- April 2011,
- Artikel 49quater Absatz 2, eingefügt durch das Gesetz vom
- Dezember 2006,
- Artikel 50, 5.Artikel 51bis Absatz 2, eingefügt durch das Gesetz vom
- August 2008,
- Artikel 54bis Absatz 1, eingefügt durch das Gesetz vom 10.August 2001 und ersetzt durch das Gesetz vom
- März 2016,
- Artikel 58 § 1 Nr.19, eingefügt durch das Gesetz vom
- Dezember 2007 und abgeändert durch das Gesetz vom
- April 2014,
- Artikel 60 Absatz 1, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom
- Juli 2006,
- Artikel 60bis § 2 Absatz 2, ersetzt durch das Gesetz vom 13.Juli 2006,
- Artikel 62 Absatz 3, ersetzt durch das Gesetz vom 24.Februar 2003,
- Artikel 64quater, eingefügt durch das Gesetz vom 10.August 2001,
- Artikel 76 § 3, eingefügt durch das Gesetz vom 1.August 1985,
- Artikel 91 § 2 Absatz 1, eingefügt durch das Gesetz vom
- Dezember 2013,
- Artikel 91bis § 1 Absatz 1, eingefügt durch das Gesetz vom
- April 1996 und abgeändert durch das Gesetz vom
- August
- Art. 105 - Artikel 57 desselben Gesetzes wird wie folgt ersetzt: "Art. 57 - Fedris ist eine öffentliche Einrichtung für soziale Sicherheit, die durch das Gesetz vom
- August 2016 über die Fusion des Fonds für Arbeitsunfälle und des Fonds für Berufskrankheiten geschaffen worden ist." Art. 106 - In Artikel 88ter Absatz 1 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom
- Juli 2006, werden die Wörter "des Geschäftsführenden Ausschusses und der Fachausschüsse des Fonds für Berufsunfälle" durch die Wörter "des geschäftsführenden Ausschusses für Arbeitsunfälle, der Fachausschüsse für Arbeitsunfälle und des Fachausschusses für Vorbeugung von Fedris" ersetzt. (...)
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Explication IA à partir du texte officiel de la loi. Indicatif, ne remplace pas un conseil juridique.