§ 2 - Der Korpschef und/oder der von ihm bestimmte Vertreter der lokalen Polizei, der in Artikel 3 erwähnt ist, kann den Vertretern der in Artikel 44/11/3ter § 1 des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt erwähnten Dienste, die für die geografische Zone des betreffenden BLIS R zuständig sind, nach einvernehmlicher Zustimmung aller tatsächlich an der Versammlung des BLIS R teilnehmenden Mitglieder ein Feedback-Blatt einer Person übermitteln,
Das Feedback-Blatt enthält eine Bewertung der Überwachung im BLIS R. Das Feedback-Blatt enthält keine Geheimnisse, die während der Konzertierung preisgegeben werden. § 3 - Die Verarbeitung personenbezogener Daten über die Personen,
§ 2 im BLIS R besprochen wird, ist nicht erlaubt, vorbehaltlich der im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen. Art. 5 - Das BLIS R ist eine Konzertierungsstruktur im Sinne von Artikel 458ter des Strafgesetzbuchs. Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird. Gegeben zu Ile-d'Yeu, den 30. Juli 2018 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Sicherheit und des Innern J. JAMBON Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz, K. GEENS
AI-uitleg op basis van de officiële wettekst. Indicatief, vervangt geen juridisch advies.