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Wet tot wijziging van de wet van 22 december 2009 betreffende een algemene regeling voor rookvrije gesloten plaatsen toegankelijk voor het publiek en

Wet tot wijziging van de wet van 22 december 2009Relevante gevonden documenten type wet prom. 22/12/2009 pub. 31/03/2010 numac 2010000173 bron federale overheidsdienst binnenlandse zaken Wet betreffen

Artikel 16/1 mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Art.

16/1 - Es ist verboten, in einem geschlossenen Fahrzeug oder in einem geschlossenen Teil eines Fahrzeugs zu rauchen, wo sich zwei oder mehr Personen befinden, von denen mindestens eine das Alter von 16 Jahren noch nicht erreicht hat." Art. 6 - In Kapitel 4/

Artikel 16/2 mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Art.

16/2 - Ein Fahrzeug oder ein Teil eines Fahrzeugs ist im Sinne von Artikel 16/1 geschlossen, wenn es ganz oder teilweise mit einem Dach oder durch eine oder mehrere Türen und/oder Fenster, die geöffnet werden können, geschlossen ist." Art. 7 - In Kapitel 4/

Artikel 16/3 mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Art.

16/3 - Unter Dach im Sinne von Artikel 16/2 versteht man jedes feste oder bewegliche System, das die Abdeckung des gesamten Fahrzeugs oder eines Teils davon ermöglicht, einschließlich Systeme aus Canvas oder anderen Stoffen." Art. 8 - In Kapitel 4/

Artikel 16/4 mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Art.

6/4 - Artikel 16/1 findet keine Anwendung, wenn das Fahrzeugdach im Sinne von Artikel 16/3 vollständig zusammengefaltet ist, so dass es keinen Teil des Fahrzeugs abdeckt." Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird. Gegeben zu Brüssel, den 8. Juli 2019 PHILIPPE Von Königs wegen: Die Ministerin der Volksgesundheit M. DE BLOCK Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz, K. GEENS

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AI-uitleg op basis van de officiële wettekst. Indicatief, vervangt geen juridisch advies.