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Ministerieel besluit houdende dringende maatregelen om de verspreiding van het coronavirus COVID - 19 te beperken. - Erratum. - Duitse vertaling

FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 13 MAART 2020. - Ministerieel besluit houdende dringende maatregelen om de verspreiding van het coronavirus COVID - 19 te beperken. - Erratum. - Duitse vert

§ 1

sind Aktivitäten im kleinen oder familiären Kreis und Bestattungsfeierlichkeiten erlaubt. Art. 2 - § 1 - Einrichtungen im kulturellen, festlichen oder sportlichen Bereich und im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie im Freizeitbereich werden bis zum 3. April 2020 einschließlich geschlossen. §

§ 1dürfen Hotels mit Ausnahme von angrenzenden Restaurants geöffnet bleiben.

§ 3 - Hauslieferungen und Gerichte zum Mitnehmen sind erlaubt. Art. 3 - § 1 - Bis zum 3. April 2020 einschließlich werden Einkaufszentren, Geschäfte, die Non-food-Erzeugnisse verkaufen, und andere Geschäfte samstags und sonntags geschlossen. §

§ 1

dürfen Apotheken an den gewohnten Tagen und zu den üblichen Uhrzeiten geöffnet bleiben. § 3 - Lebensmittelgeschäfte dürfen an den gewohnten Tagen und zu den üblichen Uhrzeiten geöffnet bleiben. Art. 4 - Unterrichtsstunden und Aktivitäten im Vorschul-, Primarschul- und Sekundarschulunterricht werden bis zum

  1. April 2020 einschließlich ausgesetzt. Art. 5 - Die Gemeindebehörden und die Polizeidienste sind mit der Kontrolle der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. Art. 6 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft. Brüssel, den
  2. März 2020 P. DE CREM

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