sind Aktivitäten im kleinen oder familiären Kreis und Bestattungsfeierlichkeiten erlaubt. Art. 2 - § 1 - Einrichtungen im kulturellen, festlichen oder sportlichen Bereich und im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie im Freizeitbereich werden bis zum 3. April 2020 einschließlich geschlossen. §
§ 3 - Hauslieferungen und Gerichte zum Mitnehmen sind erlaubt. Art. 3 - § 1 - Bis zum 3. April 2020 einschließlich werden Einkaufszentren, Geschäfte, die Non-food-Erzeugnisse verkaufen, und andere Geschäfte samstags und sonntags geschlossen. §
dürfen Apotheken an den gewohnten Tagen und zu den üblichen Uhrzeiten geöffnet bleiben. § 3 - Lebensmittelgeschäfte dürfen an den gewohnten Tagen und zu den üblichen Uhrzeiten geöffnet bleiben. Art. 4 - Unterrichtsstunden und Aktivitäten im Vorschul-, Primarschul- und Sekundarschulunterricht werden bis zum
AI-uitleg op basis van de officiële wettekst. Indicatief, vervangt geen juridisch advies.