TERIEUR 14 DECEMBRE
Bezug auf die Arbeit PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: KAPITEL 1 - Einleitende Bestimmung Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine
KAPITEL 2 - Erweiterung des Begriffs Kind mit Behinderung im Rahmen bestimmter Urlaube Art. 2 -
Juli 1978 über die Arbeitsverträge, eingefügt durch das Gesetz vom 9. Juli 2004, wird Absatz 3 wie folgt ersetzt: "Die Höchstdauer des Adoptionsurlaubs wird verdoppelt, wenn das Kind unter einer körperlichen oder geistigen Unfähigkeit von mindestens sechsundsechzig Prozent oder an einer Krankheit leidet, die zur Folge hat, dass mindestens vier Punkte im Pfeiler 1 der sozialmedizinischen Tabelle im Sinne der Kindergeldregelung oder mindestens neun Punkte
sgesamt
den drei Pfeilern der sozialmedizinischen Tabelle im Sinne der Kindergeldregelung zuerkannt werden." Art. 3 - Artikel 2 des Gesetzes vom 13. April 2011 zur Aufhebung der Altersbegrenzung für Kinder mit Behinderung
Sachen Elternurlaub wird wie folgt ersetzt: "
Sachen Elternurlaub wird die Altersgrenze auf 21 Jahre festgelegt, wenn das Kind unter einer körperlichen oder geistigen Unfähigkeit von mindestens 66 Prozent oder an einer Krankheit leidet, die zur Folge hat, dass mindestens vier Punkte im Pfeiler 1 der sozialmedizinischen Tabelle im Sinne der Kindergeldregelung oder mindestens neun Punkte
sgesamt
den drei Pfeilern der sozialmedizinischen Tabelle im Sinne der Kindergeldregelung zuerkannt werden." Art. 4 - Artikel 3 desselben Gesetzes wird wie folgt ersetzt: "Der König ist mit der Ausführung des vorliegenden Gesetzes und mit der Aufhebung, Ergänzung, Abänderung oder Ersetzung der Bestimmungen der Königlichen Erlasse
Bezug auf die
5 - Vorliegendes Kapitel tritt am zehnten Tag nach seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt
Kraft und ist anwendbar auf Anträge, die ab
krafttreten des vorliegenden Kapitels beim Arbeitgeber eingereicht werden. KAPITEL 3 - Ausschlüsse Outplacementbegleitung Art. 6 - Artikel 13 § 4 des Gesetzes vom
Abweichung von § 3 Nr. 1 müssen Arbeitgeber
1 erwähnten Arbeitnehmern eine Outplacementbegleitung anbieten, wenn diese ihn ausdrücklich darum bitten, außer wenn sich diese Arbeitnehmer auch
der
2 erwähnten Situation befinden." KAPITEL 4 - Projekte zukunftsorientierter Arbeitsorganisation Art. 7 - Artikel 191 § 3 des Gesetzes vom
erwähnten Beitrags finanziert werden." 2.
Absatz 5 wird zwischen den Wörtern "Projekte betrifft." und den Wörtern "Er bestimmt auch" der Satz "Für Projekte zur Vorbeugung von Burn-out und zur zukunftsorientierten Arbeitsorganisation präzisiert Er die Aufgaben des Nationalen Arbeitsrates und der Sachverständigen, die Ihm im Rahmen der Einreichung, Auswahl und Bewertung der Projekte beistehen." eingefügt. 3.
Absatz 5 wird der letzte Satz wie folgt ersetzt: "Er kann jeweils einen getrennten Betrag für Projekte, die sich an Risikogruppen richten, für Projekte zur Vorbeugung von Burn-out und für Projekte zur zukunftsorientierten Arbeitsorganisation festlegen." Art. 8 -
Dezember 1944 über die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer, eingefügt durch das Gesetz vom 30. Dezember 2009, werden zwischen den Wörtern "
den Arbeitsmarkt" und den Wörtern "zu gewährleisten" die Wörter "und die Zahlung der Projekte zur Vorbeugung von Burn-out und zur zukunftsorientierten Arbeitsorganisation" eingefügt. Art. 9 - Vorliegendes Kapitel wird wirksam mit 1. Juli 2018. KAPITEL 5 - Abänderungen
Zusammenhang mit der Einführung der neuen Überschrift des Gesetzes vom 22. Mai 2001 über die Beteiligung der Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaften und zur Einführung einer Gewinnprämie für die Arbeitnehmer Art. 10 -
2 des Gesetzes vom
Juli 1978 über die Arbeitsverträge, eingefügt durch das Gesetz vom 22. Mai 2001, werden die Wörter "über die Beteiligung der Arbeitnehmer an Kapital und Gewinn der Gesellschaften" durch die Wörter "über die Beteiligung der Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaften und zur Einführung einer Gewinnprämie für die Arbeitnehmer" ersetzt. Art. 12 -
3 des Gesetzes vom
3ter zweiter Gedankenstrich des Hypothekengesetzes vom
folge einer Entlassung aus schwerwiegenden Gründen verlassen hat, und/oder einem Arbeitnehmer, der das Unternehmen während des letzten abgeschlossenen Rechnungsjahres freiwillig verlassen hat, mit Ausnahme einer Kündigung aus schwerwiegenden Gründen zu Lasten des Arbeitgebers, wenn der Arbeitgeber beschließt, die vorerwähnten Arbeitnehmerkategorien auszuschließen." Art. 16 - [Abänderung des französischen Textes] Art. 17 - Artikel 11/4 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 25. Dezember 2017, wird wie folgt ersetzt: "Art. 11/4 - § 1 - Der Gesamtbetrag der Beteiligungen am Gewinn, der Arbeitnehmern gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes und
Anwendung der Gewinnprämie zuerkannt wird, darf bei Abschluss des betreffenden Rechnungsjahres die Grenze von 30 Prozent der Gesamtbruttolohnsumme nicht überschreiten. § 2 - Für die Berechnung der Gewinnprämie werden mindestens folgende Zeiträume der Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrags berücksichtigt: - Zeiträume,
denen der Arbeitnehmer im Fall einer Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrags seinen Anspruch auf Entlohnung behält, -
März 1971 über die Arbeit erwähnte Zeiträume des Mutterschaftsurlaubs, -
Juli 1978 über die Arbeitsverträge erwähnte Zeiträume des Vaterschaftsurlaubs, - Arbeitsunfähigkeitstage, die durch eine Entschädigung gedeckt sind, die gewährt wird
Anwendung des kollektiven Arbeitsabkommens Nr. 12bis vom
folge einer Krankheit, eines gemeinrechtlichen Unfalls, eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit an das Gesetz vom 3. Juli 1978 über die Arbeitsverträge, - Arbeitsunfähigkeitstage, die durch eine Entschädigung gedeckt sind, die gewährt wird
Anwendung des kollektiven Arbeitsabkommens Nr. 13bis vom
folge einer Krankheit, eines gemeinrechtlichen Unfalls, eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit an das Gesetz vom 3. Juli 1978 über die Arbeitsverträge, -
Juli 1978 über die Arbeitsverträge erwähnte Zeiträume des Adoptionsurlaubs, -
Juli 1978 über die Arbeitsverträge erwähnte Zeiträume des Aufnahmeurlaubs." Art. 18 - Artikel 11/6 § 2 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 25. Dezember 2017, wird wie folgt abgeändert:
folge einer Entlassung aus schwerwiegenden Gründen verlassen hat, und/oder einem Arbeitnehmer, der das Unternehmen während des letzten abgeschlossenen Rechnungsjahres freiwillig verlassen hat, mit Ausnahme einer Kündigung aus schwerwiegenden Gründen zu Lasten des Arbeitgebers, wenn der Arbeitgeber beschließt, die vorerwähnten Arbeitnehmerkategorien auszuschließen." Art. 19 - Vorliegendes Kapitel tritt am ersten Tag des Monats nach dem Monat seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt
Kraft. KAPITEL 7 - Dienst für Sozialinformation und -ermittlung Art. 20 -
Juli 2016,
Erwartung der Bestellung des
den vorhergehenden Absätzen erwähnten bevollmächtigten leitenden Beamten übt der Beamte, der am
Juli 1976 zur Einführung eines Urlaubs für die Ausübung eines politischen Mandats werden zwischen den Absätzen 2 und 3 zwei Absätze mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Für die Anwendung des vorliegenden Gesetzes und seiner Ausführungserlasse versteht man unter "Sonderausschuss für den Sozialdienst" den
Teil 2 Titel 1 Kapitel 6 des flämischen Dekrets vom
Juli 1976 zur Einführung eines Urlaubs für die Ausübung eines politischen Mandats, abgeändert durch die Gesetze vom
Kraft. Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird. Brüssel, den 14. Dezember 2018 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Beschäftigung K. PEETERS Der Minister der Finanzen A. DE CROO Der Minister der Justiz K. GEENS Die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten M. DE BLOCK Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz, K. GEENS
Explication IA à partir du texte officiel de la loi. Indicatif, ne remplace pas un conseil juridique.