het Duits sluiten betreffende de hervorming van sommige economische overheidsbedrijven, wat de bestuurlijke transparantie bij de dochterondernemingen van NMBS en
frabel betreft. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de wet van 26 januari 2018 tot wijziging van de wet van 21 maart 1991Relevante gevonden documenten type wet prom. 21/03/1991 pub. 18/01/2016 numac 2015000792 bron federale overheidsdienst binnenlandse zaken Wet betreffende de hervorming van sommige economische overheidsbedrijven. - Duitse vertaling van wijzigingsbepalingen type wet prom. 21/03/1991 pub. 09/01/2013 numac 2012000673 bron federale overheidsdienst binnenlandse zaken Wet betreffende de hervorming van sommige economische overheidsbedrijven. - Officieuze coördinatie
het Duits sluiten betreffende de hervorming van sommige economische overheidsbedrijven, wat de bestuurlijke transparantie bij de dochterondernemingen van NMBS en
frabel betreft (Belgisch Staatsblad van 1 maart 2018). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling
Malmedy. FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN 26. JANUAR 2018 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 21.März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen hinsichtlich der Transparenz der Verwaltung
den Tochterunternehmen der NGBE und von
frabel PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine
Art. 2 - Artikel 25 des Gesetzes vom
frabel beziehungsweise der NGBE und auf ihre Gesellschaften, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, an denen alle öffentlichen Behörden direkt oder
direkt einen Kontrollanteil von mehr als 50 Prozent halten." 2.
erster Satz werden die Wörter "Artikel 27 § 3" durch die Wörter "Artikel 27 §§ 3, 4, 5 und 6" ersetzt. Art. 3 - Artikel 27 desselben Gesetzes, zuletzt abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 11. Dezember 2013, wird wie folgt abgeändert: a)
wird ein Absatz 4 mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Der Lagebericht der NGBE und von
frabel enthält außerdem eine vollständige Liste aller Gesellschaften, Vereinigungen und Einrichtungen, an denen das Unternehmen direkt oder
direkt Beteiligungen hält, mit Angabe des Beteiligungsprozentsatzes." b) Ein § 2/1 mit folgendem Wortlaut wird eingefügt: " § 2/1 - Die Bestimmungen von § 2 sind ebenfalls anwendbar auf die Tochterunternehmen von
frabel beziehungsweise der NGBE und auf ihre Gesellschaften, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, an denen alle öffentlichen Behörden direkt oder
direkt einen Kontrollanteil von mehr als 50 Prozent halten." c)
werden zwischen den Wörtern "und
frabel" und den Wörtern "übermittelt der Verwaltungsrat" die Wörter "und ihre jeweiligen Tochterunternehmen und ihre Gesellschaften, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, an denen alle öffentlichen Behörden direkt oder
direkt einen Kontrollanteil von mehr als 50 Prozent halten," eingefügt.d)
werden zwischen den Wörtern "und die NGBE" und den Wörtern "ist das Datum" die Wörter "und ihre jeweiligen Tochterunternehmen und ihre Gesellschaften, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, an denen alle öffentlichen Behörden direkt oder
direkt einen Kontrollanteil von mehr als 50 Prozent halten," eingefügt.e) Der Artikel wird durch einen Paragraphen 6 mit folgendem Wortlaut ergänzt: " § 6 - Für die NGBE und
frabel kann der Rechnungshof
Abweichung von § 3 Absatz 4 durch seine Vertreter im Kollegium der Kommissare vor Ort eine Kontrolle der Konten und Verrichtungen ebenfalls organisieren: 1.von öffentlichen Unternehmen, 2. von Tochterunternehmen und Gesellschaften, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, an denen alle öffentlichen Behörden direkt oder
direkt einen Kontrollanteil von mehr als 50 Prozent halten." Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird. Gegeben zu Brüssel, den 26. Januar 2018 PHILIPPE Von Königs wegen: Der mit der Nationalen Gesellschaft der Belgischen Eisenbahnen beauftragte und für
frabel zuständige Minister Fr. BELLOT Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz, K. GEENS
AI-uitleg op basis van de officiële wettekst. Indicatief, vervangt geen juridisch advies.