SERVICE PUBLIC FEDERAL MOBILITE ET TRANSPORTS 12 OCTOBRE
- - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 15 décembre 2019 modifiant l'arrêté royal du 8 janvier 1996 portant réglementation de l'immatriculation des plaques commerciales pour véhicules à moteur et remorques. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 12 octobre 2020 modifiant l'arrêté royal du 15 décembre 2019 modifiant l'arrêté royal du 8 janvier 1996 portant réglementation de l'immatriculation des plaques commerciales pour véhicules à moteur et remorques (Moniteur belge du 16 octobre 2020). Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy. FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN
- OKTOBER 2020 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 15.Dezember 2019 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom
- Januar 1996 zur Regelung der Eintragung der Handelskennzeichen für Motorfahrzeuge und Anhänger PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Aufgrund des am
- März 1968 koordinierten Gesetzes über die Straßenverkehrspolizei, des Artikels 1, abgeändert durch die Gesetze vom
- Juni 1985 und
- April 2010; Aufgrund des Königlichen Erlasses vom
- Juli 2001 über die Zulassung von Fahrzeugen; Aufgrund des Königlichen Erlasses vom
- Januar 1996 zur Regelung der Eintragung der Handelskennzeichen für Motorfahrzeuge und Anhänger; Aufgrund des Königlichen Erlasses vom
- Dezember 2019 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom
- Januar 1996 zur Regelung der Eintragung der Handelskennzeichen für Motorfahrzeuge und Anhänger; Aufgrund der Beteiligung der Regionalregierungen an der Ausarbeitung des vorliegenden Erlasses; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom
- August 2020; Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom
- September 2020; Aufgrund der am
- Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, des Artikels 3 § 1; Aufgrund der Dringlichkeit; In Erwägung der Notwendigkeit, die Bürger und Unternehmen so schnell wie möglich darüber zu informieren, dass das Datum des Inkrafttretens vom
- Oktober 2020 auf den
- Januar 2021 verschoben wird, so dass es nicht möglich ist, das Gutachten der Gesetzgebungsabteilung des Staatsrates abzuwarten, selbst nicht innerhalb einer verkürzten Frist von fünf Tagen; In der Erwägung, dass vorliegender Erlass keine Bestimmungen enthält, durch die Gesetzesbestimmungen aufgehoben, ergänzt oder abgeändert werden; Auf Vorschlag des Ministers der Finanzen und des Ministers der Mobilität Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Artikel 1 - Artikel 7 des Königlichen Erlasses vom
- Dezember 2019 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom
- Januar 1996 zur Regelung der Eintragung der Handelskennzeichen für Motorfahrzeuge und Anhänger wird wie folgt ersetzt: "Vorliegender Königlicher Erlass tritt am
- Januar 2021 in Kraft für Anträge auf Probefahrt- und Händlerzulassung sowie berufliche und nationale Zulassung, die ab dem
- Januar 2021 eingereicht werden, sowie für Anträge auf Erneuerung von Probefahrt-, Händler- und Berufskennzeichen, die ab dem
- Januar 2021 eingereicht werden." Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft. Art. 3 - Die für Finanzen beziehungsweise Straßenverkehr zuständigen Minister sind, jeweils für ihren Bereich, mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. Gegeben zu Brüssel, den
- Oktober 2020 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen, beauftragt mit der Bekämpfung der Steuerhinterziehung V. VAN PETEGHEM Der Vizepremierminister und Minister der Mobilität G. GILKINET
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