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Koninklijk besluit betreffende de organisatie van de vakrichtingen, expertisedomeinen en competentiepools. - Duitse vertaling

MINISTERIE VAN LANDSVERDEDIGING 9 JULI 2007. - Koninklijk besluit betreffende de organisatie van de vakrichtingen, expertisedomeinen en competentiepools. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 9 juli 2007 betreffende de organisatie van de vakrichtingen, expertisedomeinen en competentiepools (Belgisch staatsblad van 8 augustus 2007). MINISTERIUM DER LANDESVERTEIDIGUNG 9. JULI 2007 - Königlicher Erlass bezüglich der Organisation der Fachrichtungen und Kompetenzpools ALBERT II, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Aufgrund des Gesetzes vom 28.Februar 2007 zur Festlegung des Statuts der Militärpersonen des aktiven Kaders der Streitkräfte, insbesondere der Artikel 38 Absatz 1, 40, 41, 42, 243 und 272; Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 5. Oktober 1976 zur Festlegung der Offizierskorps der Streitkräfte, abgeändert durch die Königlichen Erlasse vom 24. Juni 1977, 8. November 1979, 25. Juni 1991 und 14. Juli 1998; Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 13. Januar 2003 bezüglich der Organisation der Korps und Spezialitäten, denen die Unteroffiziere der Streitkräfte zugeteilt werden; Aufgrund des am 5. April 2007 geschlossenen Protokolls des Verhandlungsausschusses des Militärpersonals; Aufgrund des Gutachtens Nr. 42.981/4 des Staatsrates vom 30. Mai 2007, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat; Auf Vorschlag Unseres Ministers der Landesverteidigung, Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: KAPITEL I - Allgemeine Bestimmung Artikel 1 - Für die Anwendung vorliegenden Erlasses versteht man unter: 1. "dem Gesetz": das Gesetz vom 28.Februar 2007 zur Festlegung des Statuts der Militärpersonen und angehenden Militärpersonen des aktiven Kaders der Streitkräfte; 2. "dem Königlichen Erlass vom 5.Oktober 1976": der Königliche Erlass vom 5. Oktober 1976 zur Festlegung der Offizierskorps der Streitkräfte; 3. "dem Königlichen Erlass vom 13.Januar 2003": der Königliche Erlass vom 13. Januar 2003 bezüglich der Organisation der Korps und Spezialitäten, denen die Unteroffiziere der Streitkräfte zugeteilt werden. KAPITEL II - Die Fachrichtungen und Kompetenzpools Art. 2 - Gemäß Artikel 38/1 des Gesetzes werden die Offiziere, mit Ausnahme der Offiziere, die in einem Dienstgrad eines Generaloffiziers ernannt oder eingesetzt sind, sowie die Unteroffiziere in eine der in der Tabelle I der Anlage A zu vorliegendem Erlass bestimmten Fachrichtungen eingetragen. Diese Militärpersonen können einen oder mehrere der in der Tabelle II der Anlage A zu vorliegendem Erlass bestimmten Kompetenzpools erwerben. Art. 3 - [...] [Art. 3 aufgehoben durch Art. 5 des K.E. vom 1. Oktober 2013 (B.S. vom 8. Oktober 2013)] Art.4 - Der Generaldirektor Human Resources oder die von ihm dazu angewiesene Behörde ist die Behörde im Sinne der Artikel 40 und 41 des Gesetzes. KAPITEL III - Aufhebungs-, Übergangs- und Schlussbestimmungen Art. 5 - Es werden aufgehoben: 1. der Königliche Erlass vom 5.Oktober 1976, abgeändert durch die Königlichen Erlasse vom 24. Juni 1977, 8. November 1979, 25. Juni 1991 und 14. Juli 1998; 2. der Königliche Erlass vom 13.Januar 2003. Bis zum vom König bestimmten Datum finden die Bestimmungen der Königlichen Erlasse vom 5. Oktober 1976 und 13. Januar 2003 jedoch weiterhin Anwendung für die Veranstaltung der Beförderungsausschüsse, die zur Prüfung der Bewerbungen um die Dienstgrade eines höheren Offiziers und eines höheren Unteroffiziers eingesetzt werden. Art. 6 - Die in den Königlichen Erlassen vom 5. Oktober 1976 und 13. Januar 2003 aufgeführten Korps und Spezialitäten werden in Anwendung von Artikel 243 §§ 2 bis 4 des Gesetzes in die in Artikel 2 gemäß den Tabellen I und II der Anlage B zu vorliegendem Erlass bestimmten Fachrichtungen aufgenommen. Die Militärperson kann allerdings nach den in Artikel 7 § 2 bestimmten Kriterien in eine Fachrichtung eingetragen werden. Die vom Generaldirektor Human Resources angewiesene Behörde nimmt die in den vorigen Absätzen erwähnte initiale Eintragung in eine Fachrichtung vor. Art. 7 - § 1 - Wenn sie in eine Fachrichtung eingetragen wird, wird die betreffende Militärperson davon durch schriftliche Notifizierung in Kenntnis gesetzt. Die betreffende Militärperson kann, innerhalb von sechzig Werktagen nach der Notifizierung, einen Antrag beim Generaldirektor Human Resources einreichen, um die Fachrichtung zu wechseln. Der Generaldirektor Human Resources oder die von ihm angewiesene Behörde entscheidet, ob dem Antrag der Militärperson stattgegeben bzw. nicht stattgegeben werden kann. Diese Entscheidung wird der betreffenden Militärperson innerhalb von sechzig Werktagen nach der Antragstellung zugestellt. § 2 - Die Kriterien zur Eintragung in eine Fachrichtung oder zur Erwerbung eines Kompetenzpools sind die Kompetenzen jeder Militärperson, nach der Personalkategorie, der sie am Tag vor Inkrafttreten dieser Bestimmung angehörte, worunter: 1. die infolge der erfolgreich absolvierten Grundausbildung und, gegebenenfalls, Weiterbildung erworbenen Kenntnisse;2. die infolge der erfolgreich absolvierten nichtstatutarischen Ausbildungen erworbenen Kenntnisse;3. die, je nach dem Fall, mit einer Fachrichtung oder einem Kompetenzpool verbundene Berufserfahrung. Die Eintragung erfolgt auf der Basis des Personalbedarfs der Streitkräfte. Art. 8 - Vorliegender Erlass tritt in Kraft am vom König für das Inkrafttreten der Artikel 38 Absatz 1, 40, 41, 42 und 243 des Gesetzes bestimmten Datum. Art. 9 - Unser Minister der Landesverteidigung ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. Gegeben zu Brüssel, den 9. Juli 2007 ALBERT Von Königs wegen: Der Minister der Landesverteidigung A. FLAHAUT Anlage A zum Königlichen Erlass vom 9. Juli 2007 bezüglich der Organisation der Fachrichtungen und Kompetenzpools Tabelle I Fachrichtungen Allgemeine Unterstützung Informationssammlung Betätigung von Bodenwaffensystemen Betätigung von Luftwaffensystemen Betätigung von Marinewaffensystemen Flugsicherung Sanitätsdienstliche Unterstützung Militär- und Zivilpionierwesen ''Supply chain'' und Mobilität Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme Techniken des Bodenmaterials Techniken des Luftmaterials Techniken des Marinematerials Medizinische Techniken Musiker Sondertechniken Tabelle II Kompetenzpools Analyse und Nutzung der Nachrichten und Sicherheit Haushalt und Finanzen Verwaltung Human Resources und Organisationen Verwaltung Material Resources und Infrastruktur Image und Öffentlichkeitsarbeit ''Joint and Combined''-Operationen Politische und Militärangelegenheiten Umwelt und Prävention Allgemeine Verwaltung Anlage B zum Königlichen Erlass vom 9. Juli 2007 bezüglich der Organisation der Fachrichtungen und Kompetenzpools Tabelle I: Integration der Korps/Spezialitäten des Heeres, der Luftstreitkräfte, der Marine, des Sanitätsdienstes und des Sonderkorps der Musiker in die Fachrichtungen für die Offiziere Korps und Spezialitäten des Königlichen Erlasses vom 5. Oktober 1976 zur Festlegung der Offizierskorps der Streitkräfte (

  1. a)Fachrichtungen (FR) (
  2. a)Heer Infanterie FR Betätigung von Bodenwaffensystemen Panzertruppen FR Informationssammlung FR Betätigung von Bodenwaffensystemen Artillerie FR Informationssammlung FR Betätigung von Bodenwaffensystemen FR Betätigung von Luftwaffensystemen Pionierwesen FR Militär- und Zivilpionierwesen Fernmeldetruppen FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme Logistik FR "Supply chain" und Mobilität FR Militär- und Zivilpionierwesen FR Techniken des Bodenmaterials FR Techniken des Luftmaterials FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme Verwaltung FR Allgemeine Unterstützung Luftstreit-kräfte Fliegendes Personal FR Betätigung von Luftwaffensystemen Nichtfliegendes Personal FR Allgemeine Unterstützung FR "Supply chain" und Mobilität FR Informationssammlung FR Betätigung von Bodenwaffensystemen FR Betätigung von Luftwaffensystemen FR Flugsicherung FR Militär- und Zivilpionierwesen FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme FR Techniken des Luftmaterials FR Sondertechniken Leichtes Flugwesen FR Betätigung von Luftwaffensystemen Marine Marinepersonal FR Betätigung von Luftwaffensystemen FR Betätigung von Marinewaffensystemen FR Techniken des Marinematerials FR Allgemeine Unterstützung FR "Supply chain" und Mobilität FR Sondertechniken Sanitäts-dienst Medizinisch-technisch FR Medizinische Techniken Medizinisch unterstützend FR Sanitätsdienstliche Unterstützung FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme Musiker Musiker Heer FR Musiker Musiker Luftstreitkräfte FR Musiker Musiker Marine FR Musiker (
  3. a)Die Offiziere jedes Korps und jeder Spezialität des Heeres, der Luftstreitkräfte, der Marine und des Sanitätsdienstes können auch nach den in Artikel 7 § 2 bestimmten Kriterien in jede Fachrichtung eingetragen werden. Tabelle II: Integration der Korps/Spezialitäten des Heeres, der Luftstreitkräfte, der Marine, des Sanitätsdienstes und des Sonderkorps der Musiker in die Fachrichtungen für die Unteroffiziere Korps und Spezialitäten des Königlichen Erlasses vom 13. Januar 2003 bezüglich der Organisation der Korps und Spezialitäten, denen die Unteroffiziere der Streitkräfte zugeteilt werden (
  4. a)Fachrichtungen (FR) (
  5. a)Heer Infanterie Infanterie FR Betätigung von Bodenwaffensystemen Leibeserziehung FR Allgemeine Unterstützung Panzertruppen Panzer FR Informationssammlung FR Betätigung von Bodenwaffensystemen Aufklärung FR Informationssammlung FR Betätigung von Bodenwaffensystemen Gefechtsfeldüberwachung FR Informationssammlung FR Betätigung von Bodenwaffensystemen Artillerie Feldartillerie FR Betätigung von Bodenwaffensystemen Flugabwehrartillerie FR Betätigung von Bodenwaffensystemen UAV FR Informationssammlung FR Betätigung von Luftwaffensystemen Pionierwesen Gefechtspioniertruppe FR Militär- und Zivilpionierwesen Schwere Pioniertruppe FR Militär- und Zivilpionierwesen Kommunikations- und Informationssysteme Operator Kommunikations- und Informationssysteme FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme Unterstützung Informations- und Kommunikationstechnologie FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme Informatik FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme Heer Logistik Spezialist Versorgung FR "Supply chain" und Mobilität FR Militär- und Zivilpionierwesen Spezialist Transport und Kontrolle der Bewegungen FR "Supply chain" und Mobilität Spezialist Catering FR Allgemeine Unterstützung FR "Supply chain" und Mobilität Spezialist Munitionsrenovierung FR Militär- und Zivilpionierwesen Spezialist Sprengkörperräumung und -beseitigung FR Militär- und Zivilpionierwesen Techniker Material leichtes Flugwesen und UAV FR Techniken des Luftmaterials Techniker rollendes Material und Geräte FR Techniken des Bodenmaterials Techniker Materialien FR Techniken des Bodenmaterials Techniker Bewaffnung und Optik FR Techniken des Bodenmaterials FR Techniken des Luftmaterials Techniker Elektronik FR Techniken des Bodenmaterials FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme FR Techniken des Luftmaterials Techniker Optronik FR Techniken des Bodenmaterials FR Techniken des Luftmaterials Verwaltung FR Allgemeine Unterstützung Luftstreit-kräfte Fliegendes Personal Bordmechaniker FR Betätigung von Luftwaffensystemen SARSO FR Betätigung von Luftwaffensystemen Retter-Taucher FR Betätigung von Luftwaffensystemen Loadmaster-Steward FR Betätigung von Luftwaffensystemen Nichtfliegendes Personal Luftoperationen FR Allgemeine Unterstützung FR Informationssammlung FR Betätigung von Bodenwaffensystemen FR Betätigung von Luftwaffensystemen FR Flugsicherung Technik Flugzeuge FR Techniken des Luftmaterials C3IS FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme Grundoperationen FR Allgemeine Unterstützung FR Betätigung von Bodenwaffensystemen FR Militär- und Zivilpionierwesen Technische Unterstützung FR Allgemeine Unterstützung FR Techniken des Bodenmaterials FR Techniken des Luftmaterials Nichttechnische Unterstützung FR Allgemeine Unterstützung FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme Leichtes Flugwesen Fliegendes Personal des leichten Flugwesens FR Betätigung von Luftwaffensystemen Marine Marinepersonal Nautischer Dienst FR Betätigung von Marinewaffensystemen Diplomiert in Navigation FR Betätigung von Marinewaffensystemen Detektor FR Betätigung von Marinewaffensystemen Waffentechniker FR Betätigung von Marinewaffensystemen Taucher-Minenräumer FR Betätigung von Marinewaffensystemen FR Militär- und Zivilpionierwesen Marinefernmeldewesen FR Betätigung von Marinewaffensystemen FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme Waffentechnischer Dienst FR Techniken des Marinematerials Technischer Dienst FR Techniken des Marinematerials Schiffszimmermann FR Militär- und Zivilpionierwesen Fahrzeugreparateur FR Techniken des Bodenmaterials Dreher-Schlosser FR Techniken des Bodenmaterials FR Techniken des Marinematerials Marineinfanterie FR Betätigung von Bodenwaffensystemen Verwaltung FR Allgemeine Unterstützung Versorgung FR "Supply chain" und Mobilität Koch FR Allgemeine Unterstützung Sanitäts-dienst Medizinisch unterstützendes Personal FR Sanitätsdienstliche Unterstützung FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme Musiker Musiker Heer FR Musiker Musiker Luftstreitkräfte FR Musiker Musiker Marine FR Musiker (
  6. a)Die Unteroffiziere jedes Korps und jeder Spezialität des Heeres, der Luftstreitkräfte, der Marine und des Sanitätsdienstes sowie die Unteroffiziere Musiker können auch nach den in Artikel 7 § 2 bestimmten Kriterien in jede Fachrichtung eingetragen werden.

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