nst voor Duitse vertaling in Malmedy. FÖDERALER ÖFFENTLICHER
NST JUSTIZ 4. FEBRUAR 2020 - Gesetz zur Einführung von Buch 3 "Güter" des Zivilgesetzbuches PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!
Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: (...) KAPITEL 3 - Abänderungsbestimmungen (...) Abschnitt 2 - Abänderungen des Gesetzbuches der Gesellschaften und Vereinigungen Art. 7 - In den Artikeln 5:38, 6:37 und 7:43 des Gesetzbuches der Gesellschaften und Vereinigungen werden
Wörter "
und 2280 des Zivilgesetzbuches sind" jeweils durch
Wörter "Artikel 3.28 des Zivilgesetzbuches ist" ersetzt. Art. 8 - In Artikel 12:14 Absatz 2, Artikel 12:98 Absatz 2 und Artikel 13:5 Absatz 2 desselben Gesetzbuches werden
Wörter "Artikel 1 des Hypothekengesetzes vom 16. Dezember 1851" jeweils durch
Wörter "Artikel 3.30 des Zivilgesetzbuches" ersetzt. (...) Abschnitt 6 - Abänderung des Einkommensteuergesetzbuches 1992 Art. 16 - In Artikel 29 § 2 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzbuches 1992, eingefügt durch das Gesetz vom 22. Dezember 1998, wird
Zahl "577-5" durch
Zahl "3.86" ersetzt. (...) Abschnitt 8 - Abänderung des koordinierten Königlichen Erlasses Nr. 62 vom 27. Januar 2004 über
Hinterlegung von fungiblen Finanzinstrumenten und
Liquidation von Geschäften mit
sen Instrumenten Art. 18 - In Artikel 19 des koordinierten Königlichen Erlasses Nr. 62 vom 27. Januar 2004 über
Hinterlegung von fungiblen Finanzinstrumenten und
Liquidation von Geschäften mit
sen Instrumenten, eingefügt durch das Gesetz vom 14. Dezember 2005, werden
Wörter "
und 2280 des Zivilgesetzbuches sind" durch
Wörter "Artikel 3.28 des Zivilgesetzbuches ist" ersetzt. Abschnitt 9 - Abänderung des Gesetzes vom 2. Januar 1991 über den Markt der Wertpapiere der Staatsschuld und
geldpolitischen Instrumente Art. 19 - In Artikel 13bis des Gesetzes vom 2. Januar 1991 über den Markt der Wertpapiere der Staatsschuld und
geldpolitischen Instrumente, eingefügt durch das Gesetz vom 14. Dezember 2005, werden
Wörter "
und 2280 des Zivilgesetzbuches sind" durch
Wörter "Artikel 3.28 des Zivilgesetzbuches ist" ersetzt. (...) Abschnitt 11 - Abänderung des Gesetzes vom
Wörter "von den Artikeln 7 und 8 des Hypothekengesetzes vom 16. Dezember 1851" werden durch
Wörter "von Artikel 3.36 des Zivilgesetzbuches" ersetzt. 2.
Wörter "des Nutzungsrechts und" werden aufgehoben. Abschnitt 12 - Abänderung des Gesetzes vom 13. August 2011 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und
nstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit Art. 22 - In Artikel 28 Absatz 3 des Gesetzes vom 13. August 2011 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und
nstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit werden
Wörter "von den Gesetzen vom 10. Januar 1824 über das Erbpachtrecht und über das Erbbaurecht" durch
Wörter "von Buch 3 Titel 7 und 8 des Zivilgesetzbuches" ersetzt. Abschnitt 13 - Abänderung des Gesetzes vom
Wörter "im Sinne der Artikel 577-2 und folgende" durch
Wörter "im Sinne der Artikel 3.78 und folgende" ersetzt. Abschnitt 14 - Abänderung des Gesetzes vom
Wörter "Artikel 577-3" durch
Wörter "Artikel 3.84" ersetzt. (...) Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird. Gegeben zu Brüssel, den 4. Februar 2020 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Justiz K. GEENS Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz, K. GEENS
AI-uitleg op basis van de officiële wettekst. Indicatief, vervangt geen juridisch advies.