Malmedy. FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST
NERES UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ 28. APRIL 2019 - Gesetz zur Abänderung von Bestimmungen über die
tegrierte Polizei PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: TITEL I - Allgemeine Bestimmung Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine
TITEL 2 - Abänderungsbestimmungen (...) KAPITEL 2 - Abänderungen des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten
tegrierten Polizeidienstes Art. 3 - Artikel 41 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten
tegrierten Polizeidienstes, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom
nerhalb der betreffenden Polizeizone gewährleistet werden. Der König legt jährlich durch einen im Ministerrat beratenen Erlass die föderale Grunddotation pro Polizeizone sowie die Modalitäten ihrer eventuellen
dexierung fest.
diesem Rahmen werden monatlich, mindestens
Zwölften, Vorauszahlungen an die Polizeizonen geleistet. § 2 - Eine zusätzliche Dotation wird jeder Polizeizone zuerkannt. Der König legt jährlich durch einen im Ministerrat beratenen Erlass die zusätzliche Dotation pro Polizeizone sowie die Modalitäten ihrer eventuellen
dexierung fest. § 3 - Kommt ein Korps der lokalen Polizei seinen
den Artikeln 61 und 104bis erwähnten Aufträgen nicht nach, wird die föderale Dotation an die betreffende Gemeinde oder Mehrgemeindezone gemäß den Regeln, die
einem vom König durch einen im Ministerrat beratenen Erlass bestimmt sind, verringert." Art. 4 - Artikel 115 desselben Gesetzes, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 19. Juli 2018, wird wie folgt abgeändert: 1.
werden die Absätze 2 und 3 aufgehoben.2.
wird Absatz 4 wie folgt ersetzt: "Für den Fall, dass den Mehrgemeindezonen und Gemeinden bei Nichtzahlung der zu ihren Gunsten erfolgten Lieferungen von Gütern oder Dienstleistungen Beträge von den ihnen gewährten Dotationen einbehalten werden, dürfen die so zurückgelegten Haushaltsmittel gegebenenfalls von den Zuweisungen "Dotationen" im Programm 17-90-1 übertragen werden auf: 1.entweder die Zuweisungen
des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans, aus dem die Vorfinanzierung getätigt worden ist, 2. oder den Einnahmenhaushaltsplan mit Zweckbestimmung Fonds 17-1,
sbesondere im Hinblick auf den Ausgleich des festgestellten Debetsaldos." Art. 5 -
dasselbe Gesetz wird ein Artikel 115ter mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Art. 115ter - Der König kann die föderale Polizei als öffentlichen Auftraggeber bestimmen, der an einem Zusammenarbeitsmodell auf föderaler Ebene für die Verwaltung gemeinsamer Verträge teilnehmen muss und deswegen für die Vergabe gemeinschaftlicher Verträge bestimmt werden kann. Er tut dies im Rahmen einer föderalen Einkaufspolitik, deren Grundsätze Er festlegt." KAPITEL 3 - Abänderung des Gesetzes vom
Absatz 2 werden die Wörter "des Personals" durch die Wörter "des Ressourcenmanagements und der
formation" ersetzt.2.
Juni 2019" ersetzt. KAPITEL 4 - Abänderung des Programmgesetzes vom
Sachen Verkehrssicherheit Art. 8 -
Dezember 2005 über die Verteilung eines Teils der föderalen Einnahmen
Sachen Verkehrssicherheit, ersetzt durch das Programmgesetz vom
tegrierten Polizei zur Finanzierung von Projekten und Strukturausgaben
Sachen
vestition, Betrieb und Personal zuerkannt, die die Feststellung von Verkehrsverstößen ermöglichen, die Behandlung oder die Einnahme von Geldbußen betreffen oder den Erwerb von standardisiertem Material durch gemeinsame Ankäufe sowie durch Ankäufe zugunsten der föderalen Polizei oder von Polizeizonen unterstützen, wobei die betreffenden Polizeizonen zum Eigentümer des auf diese Weise erworbenen Materials werden. Die diesbezüglichen Akten werden von der föderalen Polizei und dem Ständigen Ausschuss für die lokale Polizei, erwähnt
Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten
tegrierten Polizeidienstes, vorbereitet und umgesetzt. Für Akten mit gerichtlicher Tragweite wird im Voraus die Stellungnahme des Kollegiums der Generalprokuratoren eingeholt. Dieser Betrag wird sowohl als Mittelbindung als auch als Feststellung
9 - Artikel 6 desselben Gesetzes, ersetzt durch das Programmgesetz vom 25. Dezember 2016, wird wie folgt abgeändert: 1.
Absatz 1 Nr.1 wird die Zahl "2007" jeweils durch die Zahl "2010" ersetzt. 2. Absatz 4 wird wie folgt ersetzt: "Die aus dieser Verteilung hervorgehenden Beträge werden im vierten Haushaltsjahr, das auf das Jahr der Zahlung des ersten Teilbetrags folgt, sowohl als Mittelbindung als auch als Feststellung
des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans eingetragen." Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird. Gegeben zu Brüssel, den 28. April 2019 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Sicherheit und des
nern P. DE CREM Die Ministerin des Haushalts S. WILMES Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz, K. GEENS
AI-uitleg op basis van de officiële wettekst. Indicatief, vervangt geen juridisch advies.