Wet tot aanpassing van verscheidene belastingwetboeken aan de wet van 5 mei 2019Relevante gevonden documenten type wet prom. 05/05/2019 pub. 25/05/2021 numac 2021031526 bron federale overheidsdienst b
Absatz 3" durch die Wörter "
§ 3Absatz 2" ersetzt.
Art. 3 - In Artikel 462 desselben Gesetzbuches, wieder aufgenommen durch das Gesetz vom
- September 2012 und abgeändert durch das Gesetz vom
- April 2016, werden die Wörter "
Absatz 2 beziehungsweise 3" durch die Wörter "
§ 2beziehungsweise § 3 Absatz 1 und 2" ersetzt.
Art. 4 - In Artikel 463 Absatz 4 desselben Gesetzbuches, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 25. April 2014, werden die Wörter "
Absatz 3" durch die Wörter "
§ 3Absatz 2" ersetzt.
Art. 5 - Die Artikel 2 bis 4 werden wirksam mit
- Januar
- KAPITEL 3 - Abänderungen des Mehrwertsteuergesetzbuches Art. 6 - In Artikel 74bis Absatz 4 des Mehrwertsteuergesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom
- August 1986 und zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom
- Juni 2016, werden die Wörter "
Absatz 3" durch die Wörter "
§ 3Absatz 2" ersetzt.
Art. 7 - In Artikel 74ter desselben Gesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom
- September 2012 und abgeändert durch das Gesetz vom
- April 2016, werden die Wörter "
Absatz 2 beziehungsweise 3" durch die Wörter "
§ 2beziehungsweise § 3 Absatz 1 und 2" ersetzt.
Art. 8 - Die Artikel 6 und 7 werden wirksam mit
- Januar
- (...) Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird. Gegeben zu Brüssel, den
- Juni 2020 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen A. DE CROO Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz, K. GEENS