← België

Loi portant des dispositions financières diverses. - Traduction allemande d'extraits

Loi portant des dispositions financières diverses. - Traduction allemande d'extraits Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande du chapitre 9 de la loi du 5 décembre 2017 portant de

VII.181 § 1 Absatz 1 Nr.

§ 2Nr.

1 erwähnte Personen informieren die FSMA unverzüglich insbesondere über alle Sachverhalte oder Aspekte, die zu einer Änderung der bei Beantragung der Eintragung übermittelten Angaben führen können und Auswirkungen auf die zur Ausübung der betreffenden Funktion erforderliche Eignung oder berufliche Zuverlässigkeit haben können. Erfährt die FSMA im Rahmen der Ausführung ihres Aufsichtsauftrags von einem solchen Sachverhalt oder Aspekt, ob in Anwendung von Absatz 2 oder nicht, kann sie gemäß den Artikeln VII.181 § 1 Absatz 1 und XV.18/1 die Einhaltung der in den Artikeln VII.180 § 2 Absatz 1 Nr.

VII.181 § 1 Absatz 1 Nr.

§ 2Nr.

1 erwähnten Anforderungen neu bewerten." Art. 22 - Artikel VII.188 § 2 desselben Gesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 19. April 2014, wird durch zwei Absätze mit folgendem Wortlaut ergänzt: "Verbraucherkreditgeber, Verbraucherkreditvermittler und in den Artikeln VII.184 § 1 Absatz 2 Nr.

VII.186 § 1 Absatz 1 Nr.

§ 2Nr.

1 erwähnte Personen informieren die FSMA unverzüglich insbesondere über alle Sachverhalte oder Aspekte, die zu einer Änderung der bei Beantragung der Eintragung übermittelten Angaben führen können und Auswirkungen auf die zur Ausübung der betreffenden Funktion erforderliche Eignung oder berufliche Zuverlässigkeit haben können. Erfährt die FSMA im Rahmen der Ausführung ihres Aufsichtsauftrags von einem solchen Sachverhalt oder Aspekt, ob in Anwendung von Absatz 2 oder nicht, kann sie gemäß den Artikeln VII.186 § 1 Absatz 1 und XV.18/1 die Einhaltung der in den Artikeln VII.184 § 1 Absatz 2 Nr.

VII.186 § 1 Absatz 1 Nr.

§ 2Nr.

1 erwähnten Anforderungen neu bewerten." (...) Gegeben zu Brüssel, den 5. Dezember 2017 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Finanzen J. VAN OVERTVELDT Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz, K. GEENS

🔗 Vers la source officielle

Explication IA à partir du texte officiel de la loi. Indicatif, ne remplace pas un conseil juridique.