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Ministerieel besluit betreffende de opleiding en het getuigschrift PREV-1, PREV-2 en PREV-3 voor de personeelsleden van de hulpverleningszones. - Duit

FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 21 MAART 2019. - Ministerieel besluit betreffende de opleiding en het getuigschrift PREV-1, PREV-2 en PREV-3 voor de personeelsleden van de hulpverleningszo

Artikel 5

vorgesehenen Zulassungsbedingungen am Datum des Beginns der Ausbildung erfüllt sind. KAPITEL III - Zertifikat PREV-2 Abschnitt 1 - Dauer und pädagogische Ziele der Ausbildung zur Erlangung des Zertifikats PREV-2 Art. 7 - Die Ausbildung PREV-2 besteht aus einem einzigen Modul mit insgesamt achtzig Unterrichtsstunden, das wie folgt in drei Teile gegliedert ist:

  1. Teil 1: Brandschutzvorschriften und aktive und passive Schutzmittel - sechsundzwanzig Stunden Theorie, - vier Stunden Praxisbesuche bei einer Reihe von Akteuren des Brandschutzsektors.
  2. Teil 2: Feuerwiderstand und Brandverhalten von Gebäuden - dreißig Stunden Theorie.
  3. Teil 3: Praktika und praktische Übungen - sechzehn Stunden Praktika in zonalen Brandschutzabteilungen, - vier Stunden Praxisbesuche bei einer Reihe von Akteuren des Brandschutzsektors. Art. 8 - § 1 - Zu den pädagogischen Zielen des theoretischen und praktischen Teils von Teil 1 der Ausbildung PREV-2, "Brandschutzvorschriften und aktive und passive Schutzmittel", gehören insbesondere folgende Punkte:
  4. Nachschlagen und Erläuterung der allgemeinen Rechtsvorschriften über den Brandschutz in Belgien, 2.Definition und Erläuterung der Konzepte in Bezug auf den Brandschutz und Erstellung eines Brandschutzberichts,
  5. Benennung und Erläuterung aller aktiven und passiven Schutzmittel, insbesondere der automatischen Löschanlagen und der Branderkennungsanlagen, und deren angemessene Berücksichtigung im Brandschutzbericht. § 2 - Zu den pädagogischen Zielen des theoretischen und praktischen Teils von Teil 2 der Ausbildung PREV-2, "Feuerwiderstand und Brandverhalten von Gebäuden", gehören insbesondere folgende Punkte:
  6. Definition und Erläuterung der Begriffe Feuerwiderstand und Brandverhalten von Materialien und der damit verbundenen Begriffe Rf, REI, Prüfmethoden, Klassifizierungsprotokoll, Überprüfung des Feuerwiderstands von Wänden und Wanddurchführungen, ...,
  7. Erläuterung der Begriffe Tragwerk, Belastung und Stabilität, die auf Gebäude oder Gebäudeteile einwirken, 3.Erläuterung und Vergleich der verwendeten Baumaterialien und der Bauprinzipien und Benennung der Merkmale der Bauelemente von Gebäuden und der Arten der Bauausführung,
  8. Benennung und Erläuterung der Bestandteile einer Bauakte und der verwendeten grafischen Konventionen und Darstellungen (Orientierung, Maßstab, dreidimensionale Darstellung, ...) und ihrer Verwendung im Rahmen einer Brandschutzakte. § 3 - Zu den pädagogischen Zielen des theoretischen und praktischen Teils von Teil 3 der Ausbildung PREV-2, "Praktika und praktische Übungen", gehören insbesondere folgende Punkte:
  9. Eintauchen in eine oder mehrere zonale Brandschutzabteilungen, 2.Konzeption, Erläuterung und Anwendung der praktischen Umsetzung des Brandschutzes durch die Akteure des Sektors. Abschnitt 2 - Bedingungen für die Zulassung zur Ausbildung zur Erlangung des Zertifikats PREV-2 Art. 9 - Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung zur Erlangung des Zertifikats PREV-2 ist die Erfüllung der in den Artikeln 12, 33 und 37 oder 38 des Königlichen Erlasses vom
  10. November 2015 über die Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste und zur Abänderung verschiedener Königlicher Erlasse aufgeführten Bedingungen. Art. 10 - Anträge auf Einschreibung für die Ausbildung PREV-2 werden bei einem der in Artikel 2 aufgeführten Organe eingereicht. Das Organ, bei dem der Antrag auf Einschreibung eingereicht wird, überprüft,

Artikel 9

vorgesehenen Zulassungsbedingungen am Datum des Beginns der Ausbildung erfüllt sind. KAPITEL IV - Zertifikat PREV-3 Abschnitt 1 - Dauer und pädagogische Ziele der Ausbildung zur Erlangung des Zertifikats PREV-3 Art. 11 - Die Ausbildung PREV-3 besteht aus einem einzigen Modul mit insgesamt achtzig Unterrichtsstunden, das wie folgt in drei Teile gegliedert ist:

  1. Teil 1: Brandschutzvorschriften für Bauwerke und Infrastrukturen, die eine spezifische Fachkenntnis erfordern - dreißig Stunden Theorie.
  2. Teil 2: Mittel, Normen und Regeln des Fachs für den Brandschutz im Zusammenhang mit spezifischen Infrastrukturen - sechsundzwanzig Stunden Theorie, - vier Stunden Praxisbesuche bei einer Reihe von Akteuren des Brandschutzsektors.
  3. Teil 3: Praktika und praktische Übungen - sechzehn Stunden Praktika in zonalen Brandschutzabteilungen, - vier Stunden Praxisbesuche bei einer Reihe von Akteuren des Brandschutzsektors. Art. 12 - § 1 - Zu den pädagogischen Zielen des theoretischen und praktischen Teils von Teil 1 der Ausbildung PREV-3, "Brandschutzvorschriften für Infrastrukturen, die eine spezifische Fachkenntnis erfordern", gehören insbesondere folgende Punkte:
  4. Nachschlagen und Erläuterung der Rechtsvorschriften, der Normen und der Regeln des Fachs für Infrastrukturen, die eine spezifische Fachkenntnis erfordern, 2.Benennung und Erläuterung aller aktiven und passiven Schutzmittel im Zusammenhang mit dieser Art von Infrastruktur wie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und deren Berechnung,
  5. Erstellung eines Brandschutzberichts in Bezug auf diese Infrastrukturen und Begründung des Inhalts. § 2 - Zu den pädagogischen Zielen des theoretischen und praktischen Teils von Teil 2 der Ausbildung PREV-3, "Mittel, Normen und Regeln des Fachs für den Brandschutz im Zusammenhang mit spezifischen Infrastrukturen", gehören insbesondere folgende Punkte:
  6. Überprüfung der von externen Sachverständigen erhaltenen Informationen wie Berechnungsdaten über den Feuerwiderstand und andere Laborberechnungsdaten, Brandbelastung, ...,
  7. Analyse der Interpretation von Laborberichten, 3.Erläuterung der Auswirkungen der Branddynamik und der Brandentwicklung im Zusammenhang mit spezifischen Infrastrukturen wie Atrien, unterirdischen Bauwerken, ... § 3 - Zu den pädagogischen Zielen des theoretischen und praktischen Teils von Teil 3 der Ausbildung PREV-3, "Praktika und praktische Übungen", gehören insbesondere folgende Punkte:
  8. Eintauchen in eine oder mehrere zonale Brandschutzabteilungen, die spezifische Akten der Stufe PREV-3 verwalten, 2.Konzeption, Erläuterung und Anwendung der praktischen Umsetzung des Brandschutzes durch die Akteure des Sektors für Akten der Stufe PREV-
  9. Abschnitt 2 - Bedingungen für die Zulassung zur Ausbildung zur Erlangung des Zertifikats PREV-3 Art. 13 - Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung zur Erlangung des Zertifikats PREV-3 ist die Erfüllung der in den Artikeln 12, 34 und 37 oder 38 des Königlichen Erlasses vom
  10. November 2015 über die Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste und zur Abänderung verschiedener Königlicher Erlasse aufgeführten Bedingungen. Art. 14 - Die Anträge auf Einschreibung für die Ausbildung PREV-3 werden bei einem der in Artikel 2 aufgeführten Organe eingereicht. Das Organ, bei dem der Antrag auf Einschreibung eingereicht wird, überprüft,

Artikel 13

vorgesehenen Zulassungsbedingungen am Datum des Beginns der Ausbildung erfüllt sind. KAPITEL V - Organisation der Prüfungen für die Ausbildungen PREV-1, PREV-2 und PREV-3 Art. 15 - Die Prüfungen für die Ausbildungen PREV-1, PREV-2 und PREV-3 bestehen aus einer fortlaufenden Bewertung während des gesamten Moduls, ergänzt durch die Bewertung einer schriftlichen Arbeit, die der Auszubildende pro Modul verfasst hat. Art. 16 - § 1 - Auf jeden Teil des Moduls PREV-2 folgt eine Bewertung. Die Bewertung von Teil 3 ist die Endbewertung; sie folgt auf die Bewertung der Teile 1 und

  1. Die Endbewertung betrifft die Gesamtkenntnis aller Teile des Moduls, die durch die Erstellung einer vor einem Prüfungsausschuss zu verteidigenden Brandschutzakte getestet wird. § 2 - Auf jeden Teil des Moduls PREV-3 folgt eine Bewertung. Die Bewertung von Teil 3 ist die Endbewertung, die auf die Bewertung der Teile 1 und 2 folgt. Die Endbewertung betrifft die Gesamtkenntnis aller Teile des Moduls, die durch die Erstellung einer vor einem Prüfungsausschuss zu verteidigenden Brandschutzakte getestet wird. KAPITEL VI - Gültigkeitsdauer der Zertifikate PREV-1, PREV-2 und PREV-3 Art. 17 - Das Zertifikat PREV-1 hat eine Gültigkeit von zehn Jahren ab dem Datum der Beratung, mit der die Prüfung zum Ausbildungsmodul abgeschlossen wird. Die Gültigkeitsdauer wird jedes Mal um zehn Jahre verlängert, sofern der Inhaber des Zertifikats während der zehnjährigen Gültigkeit mindestens vierundzwanzig Stunden Weiterbildung im Zusammenhang mit der Ausbildung PREV-1 in Übereinstimmung mit dem Weiterbildungskatalog absolviert hat. Art. 18 - Das Zertifikat PREV-2 hat eine Gültigkeit von zehn Jahren ab dem Datum der Beratung, mit der die Prüfung zu Teil 3 des Ausbildungsmoduls abgeschlossen wird. Die Gültigkeitsdauer wird jedes Mal um zehn Jahre verlängert, sofern der Inhaber des Zertifikats während der zehnjährigen Gültigkeit mindestens vierundzwanzig Stunden Weiterbildung im Zusammenhang mit der Ausbildung PREV-2 in Übereinstimmung mit dem Weiterbildungskatalog absolviert hat. Art. 19 - Das Zertifikat PREV-3 hat eine Gültigkeit von zehn Jahren ab dem Datum der Beratung, mit der die Prüfung zu Teil 3 des Ausbildungsmoduls abgeschlossen wird. Die Gültigkeitsdauer wird jedes Mal um zehn Jahre verlängert, sofern der Inhaber des Zertifikats während der zehnjährigen Gültigkeit mindestens vierundzwanzig Stunden Weiterbildung im Zusammenhang mit der Ausbildung PREV-3 in Übereinstimmung mit dem Weiterbildungskatalog absolviert hat. KAPITEL VII - Befreiungen Art. 20 - Inhaber des Zertifikats eines Brandschutzberaters, das vom FÖD Inneres oder von einem der in Artikel 2 aufgeführten Organe ausgestellt wird, sind von Teil 1 - Brandschutzberater - der Ausbildung PREV-1 befreit. Brüssel, den
  2. März 2019 P. DE CREM

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