Malmedy. FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; Auf Vorschlag des Vizepremierministers und Ministers der Wirtschaft, des Vizepremierministers und Ministers des
nern, des Ministers der Justiz, der Ministerin der Volksgesundheit, des Ministers der Finanzen und der Ministerin des Haushalts, beauftragt mit der Nationallotterie, Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Artikel 1 - Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 21. Februar 2003 über die vor der Zulassung anzuwendenden Kontrollverfahren für Glücksspiele und die Modalitäten der Überwachung und der Kontrolle der Glücksspiele wird wie folgt abgeändert: 1.
werden die Wörter "beim Messtechnischen Dienst" durch die Wörter "beim Dienst Technische Bewertungen der Kommission für Glücksspiele" ersetzt.2.
Absatz 2 werden die Wörter "
dreifacher Ausfertigung" aufgehoben. 3. Paragraph 2 Absatz 2 wird durch einen siebten Gedankenstrich mit folgendem Wortlaut ergänzt: "- eine Beschreibung der Funktionsweise des Zufallsgenerators." Art. 2 - Artikel 7 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert: 1.
werden die Wörter "der Messtechnische Dienst" durch die Wörter "der Dienst Technische Bewertungen der Kommission für Glücksspiele" ersetzt.2.
werden die Wörter "beim Messtechnischen Dienst" durch die Wörter "beim Dienst Technische Bewertungen der Kommission für Glücksspiele" ersetzt. Art. 3 -
desselben Erlasses werden die Wörter "von einem Sechseck umrahmten" und die Wörter "und der Gültigkeitsdauer" aufgehoben. Art. 4 - Artikel 22 desselben Erlasses wird wie folgt ersetzt: "Art. 22 - Gemäß den Bestimmungen des Artikels 52 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich des Gesetzes kann der Dienst Technische Bewertungen der Kommission für Glücksspiele Modellzulassungsversuche, Erst- und Nacheichungen und technische Kontrolle Stellen anvertrauen, die im Rahmen von Buch 8 Titel 2 des Wirtschaftsgesetzbuches sowie der Versuchslaboratorien zu diesem Zweck akkreditiert sind oder die
einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder
einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum akkreditiert sind. Die akkreditierten Stellen übermitteln die Kontrollergebnisse dem Dienst Technische Bewertungen der Kommission für Glücksspiele." Art. 5 - Der Vizepremierminister und für Wirtschaft zuständige Minister, der Vizepremierminister und für
neres zuständige Minister, der für Justiz zuständige Minister, der für Volksgesundheit zuständige Minister, der für Finanzen zuständige Minister und der für Haushalt und die Nationallotterie zuständige Minister sind, jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. Gegeben zu Brüssel, den 25. März 2018 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Vizepremierminister und Minister der Wirtschaft K. PEETERS Der Vizepremierminister und Minister des
nern J. JAMBON Der Minister der Justiz K. GEENS Die Ministerin der Volksgesundheit M. DE BLOCK Der Minister der Finanzen J. VAN OVERTVELDT Die Ministerin des Haushalts, beauftragt mit der Nationallotterie S. WILMES
AI-uitleg op basis van de officiële wettekst. Indicatief, vervangt geen juridisch advies.