Obsah (5)
Artikel 6Artikel 4Artikel 3Artikel 5§ 1FEDERALE OVERHEIDSDIENST MOBILITEIT EN VERVOER 23 APRIL 2020. - Koninklijk besluit houdende maatregelen betreffende het rijbewijs naar aanleiding van de COVID-19-crisis. - Officieuze coördinatie in he
Artikel 6
und folgende erwähnten Schulungsführerschein M3, 3.
Artikel 4des Königlichen Erlasses vom 10.
Juli 2006 erwähnten Schulungsführerschein M18, 4.
Artikel 3
des Königlichen Erlasses vom 10.Juli 2006 erwähnten Schulungsführerschein M36, 5.
Artikel 5
/1 § 1/1 des Königlichen Erlasses vom 10.Juli 2006 erwähnten Schulungsführerschein M12. § 2 - [In Abweichung vom vorliegenden Erlass werden die Gültigkeitsenddaten der Führerscheinklassen, die auf
§ 1erwähnten Dokumenten angegeben sind, automatisch bis zum [30.
September 2021] einschließlich verlängert, wenn Letztere vor diesem Datum ablaufen.] [...] § 3 - Hat der Antragsteller die praktische Prüfung vor dem
- März 2020 bestanden, läuft die in Artikel 17 § 1 Absatz 4 erwähnte Frist von drei Jahren bis zum [
- September 2021] einschließlich, sofern diese Frist nicht nach diesem Datum abläuft. Hat der Antragsteller die theoretische Prüfung vor dem
- März 2020 bestanden, läuft die in Artikel 6 Nr. 1 Buchstabe b) und in Artikel 5 des Königlichen Erlasses vom
- Juli 2006 erwähnte Frist von drei Jahren bis zum [
- September 2021] einschließlich, sofern diese Frist nicht nach diesem Datum abläuft. § 4 - In Abweichung vom vorliegenden Erlass sind die in Absatz 2 aufgeführten Dokumente, die nach dem
- März 2020 ablaufen, bis zum [
- September 2021] einschließlich gültig, wenn ihre Gültigkeit vor diesem Datum abläuft. Diese Maßnahme betrifft:
- die in Artikel 69 § 2 erwähnte Bescheinigung, 2.die in Artikel 69 § 3 erwähnte Bescheinigung. § 5 - In Abweichung vom vorliegenden Erlass sind die in Absatz 2 aufgeführten Dokumente, die nach dem
- März 2020 ablaufen, bis zum [
- September 2021] einschließlich gültig, wenn ihre Gültigkeit vor diesem Datum abläuft. Diese Maßnahme betrifft:
- die in Anlage 6 Ziffer VII bis XI erwähnten Atteste, 2.die in Artikel 73 Absatz 7 erwähnte Bescheinigung, wenn zu den auferlegten Bedingungen und Einschränkungen ein Gültigkeitsenddatum gehört. § 6 - In Abweichung von Artikel 17 § 1 Absatz 5 können Führerscheine, die nach dem
- Dezember 2019 nicht ausgestellt worden sind, bis zum [
- September 2021] einschließlich rechtsgültig ausgestellt werden, wenn die in diesem Artikel vorgesehene Frist von drei Monaten vor diesem Datum abläuft. § 7 - [...] § 8 - [Vorliegender Artikel hört [am Tag nach dem
- März 2022] auf, wirksam zu sein.]" [Art. 1 abgeändert durch Art. 2 des K.E. vom
- August 2020 (B.S. vom
- September 2020), Art.2 des K.E. vom
- Dezember 2020 (B.S. vom
- Dezember 2020) und Art.2 des K.E. vom
- Juli 2021 (B.S. vom
- August 2021)] Art. 2 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit
- März
- Art. 3 - Der für den Straßenverkehr zuständige Minister ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.