SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 20 JUILLET
- - Arrêté ministériel relatif à l'indexation du montant maximum de l'indemnité de procédure visée à l'article 67, § 1er, alinéa 2, de l'arrêté du Régent du 23 août 1948 déterminant la procédure devant la section du contentieux administratif du Conseil d'Etat. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté ministériel du 20 juillet 2022 relatif à l'indexation du montant maximum de l'indemnité de procédure visée à l'article 67, § 1er, alinéa 2, de l'arrêté du Régent du 23 août 1948 déterminant la procédure devant la section du contentieux administratif du Conseil d'Etat (Moniteur belge du 18 août 2022). Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy. FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
- JULI 2022 - Ministerieller Erlass zur Indexierung des Höchstbetrags der in Artikel 67 § 1 Absatz 2 des Erlasses des Regenten vom 23.August 1948 zur Festlegung des Verfahrens vor der Verwaltungsstreitsachenabteilung des Staatsrates erwähnten Verfahrensentschädigung Die Ministerin des Innern Aufgrund der am
- Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, des Artikels 30 § 1 Absatz 1 und 2, zuletzt abgeändert durch die Gesetze vom
- April 2014 und
- Dezember 2015, und des Artikels 30/1 § 1 Absatz 2, eingefügt durch das Gesetz vom
- Januar 2014; Aufgrund des Erlasses des Regenten vom
- August 1948 zur Festlegung des Verfahrens vor der Verwaltungsstreitsachenabteilung des Staatsrates, des Artikels 67 § 3, wieder aufgenommen durch den Königlichen Erlass vom
- März 2014; Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom
- Juni 2022 zur Indexierung der in Artikel 67 des Erlasses des Regenten vom
- August 1948 zur Festlegung des Verfahrens vor der Verwaltungsstreitsachenabteilung des Staatsrates erwähnten Verfahrensentschädigung; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom
- Juli 2022; In der Erwägung, dass gemäß Artikel 67 § 3 des Erlasses des Regenten vom
- August 1948 zur Festlegung des Verfahrens vor der Verwaltungsstreitsachenabteilung des Staatsrates die in Artikel 67 § 1 desselben Erlasses erwähnten Basis-, Mindest- und Höchstbeträge der Verfahrensentschädigung für Verfahren vor der Verwaltungsstreitsachenabteilung des Staatsrates, einschließlich des in Absatz 2 erwähnten Höchstbetrags für Streitsachen in Bezug auf die Vorschriften über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, an den Verbraucherpreisindex gebunden sind, der 100,66 Punkten (Basis 2013) entspricht, und dass die in Artikel 67 § 1 desselben Erlasses erwähnten Beträge, einschließlich des in Absatz 2 erwähnten Höchstbetrags für Streitsachen in Bezug auf die Vorschriften über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, um 10 Prozent erhöht oder herabgesetzt werden, wenn der Index um 10 Punkte steigt beziehungsweise sinkt; In der Erwägung, dass der Verbraucherpreisindex im Juni 2022 bei 122,04 Punkten lag und somit eine Steigerung um mehr als 10 Punkte vorliegt; In der Erwägung, dass in Artikel 67 § 3 Absatz 3 des Erlasses des Regenten vom
- August 1948 zur Festlegung des Verfahrens vor der Verwaltungsstreitsachenabteilung des Staatsrates bestimmt ist, dass der Minister des Innern dazu ermächtigt ist, die in Artikel 67 § 1 desselben Erlasses erwähnten Beträge gemäß der in Absatz 1 erwähnten Formel anzupassen, und dass aufgrund dessen der in Artikel 67 § 1 Absatz 2 desselben Erlasses erwähnte Betrag nur durch Annahme eines Ministeriellen Erlasses indexiert werden kann, Erlässt: Einziger Artikel - Der in Artikel 67 § 1 Absatz 2 des Erlasses des Regenten vom
- August 1948 zur Festlegung des Verfahrens vor der Verwaltungsstreitsachenabteilung des Staatsrates erwähnte Höchstbetrag der Verfahrensentschädigung für Streitsachen in Bezug auf die Vorschriften über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge wird gemäß Artikel 67 § 3 desselben Erlasses um 10 Prozent erhöht und beläuft sich auf 3.080 EUR. Brüssel, den
- Juli 2022 Die Ministerin des Innern A. VERLINDEN
🔗 Vers la source officielle
Explication IA à partir du texte officiel de la loi. Indicatif, ne remplace pas un conseil juridique.