KAPITEL 2 - Abänderungen des Sondergesetzes vom
wird zwischen Absatz 4 und Absatz 5 ein Absatz mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Für die Anwendung des vorliegenden Gesetzes gelten Vertragsbruchentschädigungen, Austrittsentschädigungen und Abfindungen nicht als Entschädigungen, die für die Ausübung der Mandate, leitenden Ämter oder Berufe wie
erwähnt gewährt werden." 2.
früherer Absatz 5, der Absatz 6 wird, werden zwischen den Wörtern "Die Beträge" und den Wörtern "werden jedes Jahr" die Wörter "der Margen" eingefügt.3.
Art. 3.Artikel 3 desselben Sondergesetzes, abgeändert durch die Sondergesetze vom
Absatz 4 werden die Wörter "alle Schuldforderungen" durch die Wörter "alle Schulden und Forderungen" ersetzt.2.
Art. 4.
desselben Sondergesetzes werden die Wörter "der Hinterlegung und der Kontrolle" durch die Wörter "der Hinterlegung, der Kontrolle und der Vernichtung" ersetzt. Art. 5.
Oktober 2018, werden die Wörter "im Belgischen Staatsblatt und" aufgehoben. KAPITEL 3 - Abänderungen des Sondergesetzes vom
Juni 2004 zur Ausführung und Ergänzung des Sondergesetzes vom
Oktober 2018, werden die Wörter "und sofort den Dienststellen des Belgischen Staatsblattes mitgeteilt" und die Wörter "im Belgischen Staatsblatt und" aufgehoben. Art. 8.
März 2006 und
Mai 1995 erwähnten fünfjährigen Frist vernichtet der Rechnungshof gemäß Artikel 3 § 3 desselben Sondergesetzes die
10.Artikel 11 desselben Sondergesetzes wird aufgehoben. KAPITEL 4 -
krafttreten Art. 11.Vorliegendes Sondergesetz tritt am 1. Januar 2023
Kraft. Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird. Gegeben zu Brüssel, den 21. Dezember 2022 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Premierminister A. DE CROO Der Minister der
stitutionellen Reformen und der Demokratischen Erneuerung D. CLARINVAL Die Ministerin der
stitutionellen Reformen und der Demokratischen Erneuerung A. VERLINDEN Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz V. VAN QUICKENBORNE
Explication IA à partir du texte officiel de la loi. Indicatif, ne remplace pas un conseil juridique.