Obsah (4)
Artikel 95Artikel 6Artikel 22Artikel 84FEDERALE OVERHEIDSDIENST ECONOMIE, K.M.O., MIDDENSTAND EN ENERGIE 10 JULI 2022. - Koninklijk besluit tot invoeging van hoofdstuk 7.22. van Boek 1 en tot wijziging van sommige delen van de Boeken 1 en
Artikel 95Absatz 1 des Gesetzes vom 4.
August 1996 über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit; Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rates für Brand- und Explosionsschutz vom 22. Dezember 2021,
Artikel 6§ 1 Absatz 2 Buchstabe b) des Gesetzes vom 30.
Juli 1979 über die Brand- und Explosionsverhütung sowie über die Haftpflichtversicherung in diesen Fällen; Aufgrund der Mitteilung an die Europäische Kommission vom
- März 2021 in Anwendung von Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
- September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft; Aufgrund der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Elektrizität vom
- März 2022,
Artikel 22Absatz 5 des Gesetzes vom 10.
März 1925 über die Elektrizitätsversorgung, abgeändert durch das Gesetz vom
- Mai 2014; Aufgrund des Gutachtens Nr. 71.421/3 des Staatsrates vom
- Mai 2022,
Artikel 84§ 1 Absatz 1 Nr.
2 der am
- Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; Auf Vorschlag des Ministers der Arbeit und der Ministerin der Energie Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Artikel 1 - In Anlage 1 Buch 1 Teil 7 des Königlichen Erlasses vom
- September 2019 zur Festlegung von Buch 1 über elektrische Niederspannungs- und Kleinspannungsanlagen, von Buch 2 über elektrische Hochspannungsanlagen und von Buch 3 über Anlagen für die Übertragung und Verteilung elektrischer Energie wird ein Kapitel 7.22 eingefügt, das in der Anlage zu vorliegendem Erlass beigefügt ist. Art. 2 - Anlage 1 zu demselben Erlass wird wie folgt abgeändert:
- In Buch 1 Teil 2 Kapitel 2.6 Abschnitt 2.6.1 wird zwischen der Bestimmung des Begriffs "Elementarstromkreis" und der Bestimmung des Begriffs "Stromkreis" folgende Begriffsbestimmung eingefügt: "Ausschließlich zugewiesener Stromkreis (in vorliegendem Buch "getrennter Stromkreis" genannt): Elementarstromkreis (Hauptstromkreis oder Endstromkreis), der der ausschließlichen Versorgung eines oder mehrerer für einen spezifischen Zweck bestimmter Verbrauchsgeräte dient."
- [Abänderung des französischen Textes] 3.[Abänderung des niederländischen Textes]
- In Buch 1 Teil 5 Kapitel 5.2 Abschnitt 5.2.1 Unterabschnitt 5.2.1.2 Absatz 7 werden die Wörter "einen ausschließlich dafür vorgesehenen Stromkreis" jeweils durch die Wörter "einen getrennten Stromkreis" und die Wörter "einen oder mehrere ausschließlich dafür vorgesehene Stromkreise" durch die Wörter "einen oder mehrere getrennte Stromkreise" ersetzt.
- [Abänderung des französischen Textes] 6.[Abänderung des niederländischen Textes]
- [Abänderung des niederländischen Textes] 8.[Abänderung des niederländischen Textes]
- [Abänderung des niederländischen Textes] Art.3 - Anlage 3 zu demselben Erlass wird wie folgt abgeändert:
- In Buch 3 Teil 2 Kapitel 2.6 Abschnitt 2.6.1 Unterabschnitt 2.6.1.1 wird zwischen der Bestimmung des Begriffs "Elementarstromkreis" und der Bestimmung des Begriffs "Stromkreis" folgende Begriffsbestimmung eingefügt: "Ausschließlich zugewiesener Stromkreis (in vorliegendem Buch "getrennter Stromkreis" genannt): Elementarstromkreis (Hauptstromkreis oder Endstromkreis), der der ausschließlichen Versorgung eines oder mehrerer für einen spezifischen Zweck bestimmter Verbrauchsgeräte dient."
- [Abänderung des französischen Textes] 3.[Abänderung des niederländischen Textes]
- [Abänderung des niederländischen Textes] 5.[Abänderung des niederländischen Textes] Art. 4 - Vorliegender Erlass tritt am ersten Tag des dritten Monats nach dem Monat seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft. Art. 5 - Die für Arbeit beziehungsweise Energie zuständigen Minister sind, jeweils für ihren Bereich, mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. Gegeben zu Brüssel, den
- Juli 2022 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Arbeit P.-Y. DERMAGNE Die Ministerin der Energie T. VAN DER STRAETEN Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld