FEDERALE OVERHEIDSDIENST KANSELARIJ VAN DE EERSTE MINISTER 29 SEPTEMBER
- - Koninklijk besluit houdende de integratie van de opdrachten van administratieve vereenvoudiging in de Federale Overheidsdienst Beleid en Ondersteuning. - Duitse vertaling van uittreksels De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de artikelen 1 tot 4 en 8 van het koninklijk besluit van 29 september 2022 houdende de integratie van de opdrachten van administratieve vereenvoudiging in de Federale Overheidsdienst Beleid en Ondersteuning (Belgisch Staatsblad van 18 november 2022). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling in Malmedy. FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS
- SEPTEMBER 2022 - Königlicher Erlass zur Integration der Aufträge der administrativen Vereinfachung in den Föderalen Öffentlichen Dienst Politik und Unterstützung PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!Aufgrund der Verfassung, der Artikel 37 und 107 Absatz 2; Aufgrund des Königlichen Erlasses vom
- Dezember 1998 über den Dienst Administrative Vereinfachung, abgeändert durch die Königlichen Erlasse vom
- April 2000,
- Dezember 2001 und
- Mai 2004; Aufgrund des Königlichen Erlasses vom
- Februar 2017 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Politik und Unterstützung, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom
- September 2021; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom
- Februar 2022 und
- März 2022; Aufgrund des Einverständnisses der Ministerin des Öffentlichen Dienstes vom
- März 2022; Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom
- März 2022; Aufgrund des Protokolls Nr. 172/1 des Sektorenausschusses I vom
- Mai 2022; Aufgrund der Befreiung von der Auswirkungsanalyse aufgrund von Artikel 8 § 1 Nr. 4 des Gesetzes vom
- Dezember 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung; Aufgrund des Antrags auf Begutachtung binnen einer Frist von 30 Tagen (verlängert bis zum
- August 2022), der am
- Juli 2022 beim Staatsrat eingereicht worden ist, in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am
- Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; In der Erwägung, dass kein Gutachten binnen dieser Frist übermittelt worden ist; Aufgrund von Artikel 84 § 4 Absatz 2 der am
- Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; Auf Vorschlag des Premierministers, des Ministers der Wirtschaft und der Arbeit, des Ministers des Mittelstands, der Selbständigen und der KMB, des Ministers der Finanzen, des Ministers der Sozialen Angelegenheiten, der Ministerin des Öffentlichen Dienstes, des Ministers der Justiz, des Staatssekretärs für Digitalisierung, beauftragt mit der Administrativen Vereinfachung, und der Staatssekretärin für Haushalt und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber beraten haben, Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: KAPITEL 1 - Abänderungen des Königlichen Erlasses vom
- Februar 2017 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Politik und Unterstützung Artikel 1 - In Artikel 2 Nr. 32 des Königlichen Erlasses vom
- Februar 2017 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Politik und Unterstützung werden die Wörter "Digitale Transformation" durch die Wörter "Vereinfachung und Digitalisierung" ersetzt. Art. 2 - In denselben Erlass wird ein Artikel 2/1 mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Art. 2/1 - Der Föderale Öffentliche Dienst Politik und Unterstützung hat den Auftrag, Maßnahmen vorzuschlagen, die die administrative Komplexität für Unternehmen, Bürger, Vereinigungen und öffentliche Dienste und die damit verbundenen Kosten beschränken:
- durch Entwicklung und Anwendung einer Methode zur Bezifferung der Kosten, die durch Vorschriften, Formalitäten und Verwaltungsverfahren der Föderalverwaltungen und anderer Einrichtungen verursacht werden, 2.durch Unterbreitung von Vorschlägen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen, insbesondere KMB, Bürger, Vereinigungen und öffentliche Dienste,
- durch Anregung und Vorschläge, auch auf Koordinierungsebene, von Initiativen zur administrativen Vereinfachung innerhalb der Föderalverwaltungen und anderer Einrichtungen, 4.durch Organisation der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Föderalverwaltungen und anderen Einrichtungen, die in einem internen Netzwerk innerhalb dieser Verwaltungen zusammengefasst sind, sowie mit einem Netzwerk außerhalb dieser Verwaltungen,
- durch Unterbreitung von Vorschlägen und Förderung und Koordinierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Vorschriften. Zur Erfüllung dieses Auftrags wird innerhalb der Generaldirektion Vereinfachung und Digitalisierung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Politik und Unterstützung ein Dienst Administrative Vereinfachung geschaffen." Art. 3 - In denselben Erlass wird ein Artikel 2/2 mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Art. 2/2 - § 1 - Innerhalb des Föderalen Öffentlichen Dienstes Politik und Unterstützung wird ein Lenkungsausschuss für administrative Vereinfachung geschaffen, der sich aus achtzehn Mitgliedern zusammensetzt, nämlich aus neun französischsprachigen und neun niederländischsprachigen Mitgliedern, darunter: ? ein Vertreter des mit der Administrativen Vereinfachung beauftragten Ministers, ? ein Vertreter des für den Mittelstand zuständigen Ministers, ? ein Vertreter des für die Wirtschaft zuständigen Ministers, ? ein Vertreter des für die Sozialen Angelegenheiten zuständigen Ministers, ? ein Vertreter des für Finanzen zuständigen Ministers, ? ein Vertreter des für die Beschäftigung zuständigen Ministers, ? ein Vertreter der Präsidenten des Direktionsausschusses der föderalen öffentlichen Dienste, ? ein Vertreter der Einrichtungen öffentlichen Interesses (EÖI), ? ein Vertreter der öffentlichen Einrichtungen für soziale Sicherheit (OESS), ? vier Vertreter der repräsentativsten Arbeitgeberorganisationen aus Industrie, Landwirtschaft, Handel und Handwerk, die im Nationalen Arbeitsrat vertreten sind, von denen zwei die Kleinunternehmen und Familienbetriebe vertreten, ? zwei Vertreter des Hohen Rates des Mittelstands, ? zwei Vertreter der repräsentativsten Arbeitnehmerorganisationen, die im Nationalen Arbeitsrat vertreten sind, ? ein Vertreter der föderalen Ombudsperson. § 2 - Höchstens zwei Drittel der Mitglieder des Lenkungsausschusses sind gleichen Geschlechts. § 3 - Den Vorsitz des Lenkungsausschusses führt der Vertreter des mit der Administrativen Vereinfachung beauftragten Ministers. § 4 - Der Generaldirektor der Generaldirektion Vereinfachung und Digitalisierung und der Generaldirektor der Generaldirektion Haushalt und Politikbewertung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Politik und Unterstützung oder die Beauftragten nehmen mit beratender Stimme an den Versammlungen teil. § 5 - Der Lenkungsausschuss hat den Auftrag:
- zusammen mit dem Dienst Administrative Vereinfachung das jährliche Arbeitsprogramm aufzustellen, 2.den Lagebericht zu billigen,
- seine Geschäftsordnung zu erstellen. § 6 - Der Lenkungsausschuss tritt mindestens fünf Mal im Jahr in regelmäßigen Abständen zusammen." Art. 4 - In Artikel 4 Nr. 2 desselben Erlasses werden die Wörter "Digitale Transformation" durch die Wörter "Vereinfachung und Digitalisierung" ersetzt. (...) KAPITEL 4 - Inkrafttreten Art. 8 - Vorliegender Erlass tritt am
- November 2022 in Kraft. (...) Gegeben zu Brüssel, den
- September 2022 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Premierminister A. DE CROO Der Minister der Wirtschaft und der Arbeit P.-Y. DERMAGNE Der Minister des Mittelstands, der Selbständigen und der KMB D. CLARINVAL Der Minister der Finanzen V. VAN PETEGHEM Der Minister der Sozialen Angelegenheiten F. VANDENBROUCKE Die Ministerin des Öffentlichen Dienstes P. DE SUTTER Der Minister der Justiz V. VAN QUICKENBORNE Der Staatssekretär für Digitalisierung, beauftragt mit der Administrativen Vereinfachung M. MICHEL Die Staatssekretärin für Haushalt E. DE BLEEKER
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