SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 5 MAI
- - Loi modifiant la loi du 26 juin 2002Documents pertinents retrouvés type loi prom. 26/06/2002 pub. 11/08/2009 numac 2009000500 source service public federal interieur Loi relative aux fermetures d'entreprises Coordination officieuse en langue allemande fermer relative aux fermetures d'entreprises. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la loi du 5 mai 2019 modifiant la loi du 26 juin 2002Documents pertinents retrouvés type loi prom. 26/06/2002 pub. 11/08/2009 numac 2009000500 source service public federal interieur Loi relative aux fermetures d'entreprises Coordination officieuse en langue allemande fermer relative aux fermetures d'entreprises (Moniteur belge du 12 juin 2019). Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy. FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST BESCHÄFTIGUNG, ARBEIT UND SOZIALE KONZERTIERUNG
- MAI 2019 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 26.Juni 2002 über die Unternehmensschließungen PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit. Art. 2 - Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe b) Absatz 4 des Gesetzes vom
- Juni 2002 über die Unternehmensschließungen wird wie folgt ersetzt: "Für die Anwendung des vorliegenden Gesetzes bestimmt der König, was man unter freien Berufen versteht." Art. 3 - Artikel 7 Nr. 3 des Gesetzes vom
- Juni 2002 über die Unternehmensschließungen wird wie folgt ersetzt: "
- Konkursdatum: das Datum des Urteils der Konkurseröffnung wie in Artikel XX.100 des Wirtschaftsgesetzbuches erwähnt,". Art. 4 - In Artikel 10 § 2 des Gesetzes vom
- Juni 2002 über die Unternehmensschließungen werden die Wörter "gegen sie ein Konkursverfahren gemäß Artikel 6 des Konkursgesetzes vom
- August 1997 eröffnet worden ist" durch die Wörter "über sie gemäß Artikel XX.100 des Wirtschaftsgesetzbuches der Konkurs eröffnet worden ist" ersetzt. Art. 5 - Artikel 12 des Gesetzes vom
- Juni 2002 über die Unternehmensschließungen, eingefügt durch das Gesetz vom
- Juli 2006, wird wie folgt ersetzt: "Art. 12 - Titel IV Kapitel II Abschnitt 4 des vorliegenden Gesetzes findet nur Anwendung im Falle der Übernahme des Vermögens innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab dem Konkursdatum oder innerhalb jeglicher anderen Frist, die durch ein innerhalb des Nationalen Arbeitsrates abgeschlossenes kollektives Arbeitsabkommen festgelegt wird. Die in Absatz 1 erwähnte Frist kann um zwei Monate verlängert werden, wenn bei Ablauf dieser Frist: - der Konkursverwalter dem Fonds schriftlich bestätigt, dass noch immer Verhandlungen mit einem Übernahmekandidaten laufen, oder - der Konkursverwalter es versäumt hat, dem Fonds die in Artikel 50 § 1 Nr. 4 des Königlichen Erlasses vom
- März 2007 zur Ausführung des Gesetzes vom
- Juni 2002 über die Unternehmensschließungen vorgesehenen Informationen mitzuteilen. Die zweite Frist wie in Absatz 2 erwähnt kann um weitere zwei Monate verlängert werden, wenn der Konkursverwalter bei Ablauf dieser zweiten Frist dem Fonds schriftlich bestätigt, dass noch immer Verhandlungen mit einem Übernahmekandidaten laufen." Art. 6 - In Artikel 40bis Absatz 2 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom
- Juli 2006, werden die Wörter "innerhalb einer Frist von sechs Monaten" durch die Wörter "innerhalb der in Artikel 12 vorgesehenen Frist" ersetzt. Art. 7 - Artikel 42 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom
- Juli 2006, wird wie folgt abgeändert: 1.In Absatz 1 Nr. 2 letzter Gedankenstrich werden die Wörter "sechs Monaten" durch die Wörter "vier Monaten" ersetzt.
- In Absatz 2 werden die Wörter "sechs Monaten" durch die Wörter "vier Monaten" ersetzt.
- Der letzte Absatz wird aufgehoben. Art. 8 - Die Bestimmungen der Artikel 5, 6 und 7 finden Anwendung im Falle einer Unternehmensschließung, deren Datum nach dem Datum ihres Inkrafttretens liegt. Art. 9 - Die Artikel 5, 6, 7 und 8 werden wirksam mit
- April
- Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird. Gegeben zu Brüssel, den
- Mai 2019 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Beschäftigung K. PEETERS Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz K. GEENS
🔗 Vers la source officielle
Explication IA à partir du texte officiel de la loi. Indicatif, ne remplace pas un conseil juridique.