SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 25 SEPTEMBRE 2022. - Loi portant insertion dans le livre XI du Code de droit économique et dans le Code judiciaire de diverses dispositions en matière de propriété intellectuelle. - Traduction allemande d'extraits Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des articles 30 à 32 et 41 de la loi du 25 septembre 2022 portant insertion dans le livre XI du Code de droit économique et dans le Code judiciaire de diverses dispositions en matière de propriété intellectuelle (Moniteur belge du 24 octobre 2022). Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy. FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE 25. SEPTEMBER 2022 - Gesetz zur Einfügung verschiedener Bestimmungen zum geistigen Eigentum in Buch XI des Wirtschaftsgesetzbuches und in das Gerichtsgesetzbuch PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: (...) KAPITEL 3 - Abänderungen des Gerichtsgesetzbuches Art. 30 - In Teil 4 Buch 4 Kapitel 19bis des Gerichtsgesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 10. Mai 2007, wird ein Abschnitt 4 mit der Überschrift "Abschnitt 4 - Beschwerden in Disziplinarsachen gegen Patentanwälte" eingefügt. Art. 31 - In Abschnitt 4, eingefügt durch Artikel 30, wird ein Artikel 1369octies mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Art. 1369octies - Gegen den endgültigen Beschluss des Disziplinarausschusses des in Artikel XI.75/3 § 1 des Wirtschaftsgesetzbuches erwähnten Instituts der Patentanwälte in einem Disziplinarverfahren kann beim Appellationshof von Brüssel Beschwerde eingelegt werden. Beschwerden gegen vorläufige Beschlüsse des Disziplinarausschusses müssen zusammen mit der Beschwerde gegen den endgültigen Beschluss eingelegt werden. Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. Die in Absatz 1 erwähnte Beschwerde kann nur von folgenden Personen eingelegt werden: 1. dem Mitglied des Instituts der Patentanwälte, gegen das ein Disziplinarverfahren wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen Artikel XI.75/11 § 1 des Wirtschaftsgesetzbuches eingeleitet worden ist, 2. dem Institut der Patentanwälte, 3.dem für Wirtschaft zuständigen Minister." Art. 32 - In denselben Abschnitt 4 wird ein Artikel 1369nonies mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Art. 1369nonies - § 1 - Für das in Artikel 1369octies erwähnte Beschwerdeverfahren gelten die Regeln des Gerichtsgesetzbuches, mit Ausnahme der in den Paragraphen 2 bis 4 erwähnten Abweichungen. § 2 - Zur Vermeidung des Verfalls muss die Beschwerde binnen einem Monat ab Notifizierung des endgültigen Beschlusses eingelegt werden. Die Beschwerde wird durch eine unterzeichnete Antragschrift eingelegt, die in drei Ausfertigungen per Einschreibesendung an die Kanzlei des Gerichtshof geschickt oder dort hinterlegt wird. Die Antragschrift enthält zur Vermeidung der Nichtigkeit folgende Angaben: 1. Tag, Monat und Jahr, 2.Name, Vorname(
Explication IA à partir du texte officiel de la loi. Indicatif, ne remplace pas un conseil juridique.