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Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 26 avril 2018 portant exécution de l'article XX.1, § 1er, dernier alinéa, du Code de droit économique relatif

Obsah (8)Artikel 1§ 1§ 2§ 3Artikel 10Artikel 12Artikel 13Artikel 15

SERVICE PUBLIC FEDERAL JUSTICE 13 AOUT 2023. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 26 avril 2018 portant exécution de l'article XX.1, § 1er, dernier alinéa, du Code de droit économique relatif à

Bezug auf die Anwendung von Buch XX des Wirtschaftsgesetzbuches auf Freiberufler PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Aufgrund des Wirtschaftsgesetzbuches, des Artikels XX.1 § 1 letzter Absatz; Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 26. April 2018 zur Ausführung von Artikel XX.1 § 1 letzter Absatz des Wirtschaftsgesetzbuches

Bezug auf die Anwendung von Buch XX des Wirtschaftsgesetzbuches auf Freiberufler; Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen

Sachen administrative Vereinfachung am

  1. Juni 2023 durchgeführt worden ist; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom
  2. Juli 2023; Aufgrund der am
  3. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, des Artikels 3 § 1;

der Erwägung, dass die Abänderungen lediglich terminologische Änderungen darstellen, mit denen keine neue Reglementierung bezweckt wird, und deshalb keinen Verordnungscharakter haben im Sinne von Artikel 3 § 1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat; Auf Vorschlag des Ministers der Justiz Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Artikel 1 -

Artikel 1Nr.

2 des Königlichen Erlasses vom 26. April 2018 zur Ausführung von Artikel XX.1 § 1 letzter Absatz des Wirtschaftsgesetzbuches

Bezug auf die Anwendung von Buch XX des Wirtschaftsgesetzbuches auf Freiberufler werden die Wörter "Mitbearbeiter der

solvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" und das Wort "

solvenzbearbeiter" jeweils durch das Wort "Liquidationsbearbeiter" ersetzt. Art. 2 - Artikel 8 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert: 1.

§ 1

Absatz 1 werden die Wörter "Mitbearbeiter der

solvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" und die Wörter "eines

solvenzbearbeiters " durch die Wörter "eines Mitbearbeiters der Liquidation" ersetzt.2.

§ 2

Absatz 1 wird das Wort "

solvenzbearbeiter" durch das Wort "Liquidationsbearbeiter" und das Wort "

solvenzbearbeiterkandidaten" durch das Wort "Liquidationsbearbeiterkandidaten" ersetzt. Art. 3 -

der Überschrift von Kapitel 3 desselben Erlasses werden die Wörter "Mitbearbeiter der

solvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt. Art. 4 -

der Überschrift von Kapitel 3 Abschnitt 1 desselben Erlasses werden die Wörter "Mitbearbeiter der

solvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt. Art. 5 - Artikel 9 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert: 1.

§ 1

Absatz 1 werden die Wörter "Mitbearbeiter der

solvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt.2.

§ 2

Absatz 1 werden die Wörter "Mitbearbeiter der

solvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt.3.

§ 3

werden die Wörter "Mitbearbeiter der

solvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt. Art. 6 -

der Überschrift von Kapitel 3 Abschnitt 2 desselben Erlasses werden die Wörter "Mitbearbeiters der

solvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiters der Liquidation" ersetzt. Art. 7 -

Artikel 10

desselben Erlasses werden die Wörter "Mitbearbeiter der

solvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" und wird das Wort "

solvenzbearbeiter" durch das Wort "Liquidationsbearbeiter" ersetzt. Art. 8 -

Artikel 12

desselben Erlasses werden die Wörter "Mitbearbeiter der

solvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt. Art. 9 -

Artikel 13

desselben Erlasses werden die Wörter "Mitbearbeiter der

solvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt. Art. 10 - Artikel 14 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert: 1. [Abänderung des französischen Textes] 2.

Absatz 2 werden die Wörter "Mitbearbeiters der

solvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiters der Liquidation" ersetzt und im französischen Text von Absatz 2 werden die Wörter "sous autorité de justice" durch die Wörter "sous autorité judiciaire" ersetzt. Art. 11 -

der Überschrift von Kapitel 3 Abschnitt 3 desselben Erlasses werden die Wörter "Mitbearbeiters der

solvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiters der Liquidation" ersetzt. Art. 12 -

Artikel 15

desselben Erlasses werden die Wörter "Mitbearbeiter der

solvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt. Art. 13 - Der für Justiz zuständige Minister ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. Gegeben zu l'Ile d'Yeu, den 13. August 2023 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Justiz V. VAN QUICKENBORNE

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Explication IA à partir du texte officiel de la loi. Indicatif, ne remplace pas un conseil juridique.