Malmedy. FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ 13. AUGUST 2023 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 26.April 2018 zur Ausführung von Artikel XX.1 § 1 letzter Absatz des Wirtschaftsgesetzbuches
Bezug auf die Anwendung von Buch XX des Wirtschaftsgesetzbuches auf Freiberufler PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Aufgrund des Wirtschaftsgesetzbuches, des Artikels XX.1 § 1 letzter Absatz; Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 26. April 2018 zur Ausführung von Artikel XX.1 § 1 letzter Absatz des Wirtschaftsgesetzbuches
Bezug auf die Anwendung von Buch XX des Wirtschaftsgesetzbuches auf Freiberufler; Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen
Sachen administrative Vereinfachung am
der Erwägung, dass die Abänderungen lediglich terminologische Änderungen darstellen, mit denen keine neue Reglementierung bezweckt wird, und deshalb keinen Verordnungscharakter haben im Sinne von Artikel 3 § 1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat; Auf Vorschlag des Ministers der Justiz Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Artikel 1 -
2 des Königlichen Erlasses vom 26. April 2018 zur Ausführung von Artikel XX.1 § 1 letzter Absatz des Wirtschaftsgesetzbuches
Bezug auf die Anwendung von Buch XX des Wirtschaftsgesetzbuches auf Freiberufler werden die Wörter "Mitbearbeiter der
solvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" und das Wort "
solvenzbearbeiter" jeweils durch das Wort "Liquidationsbearbeiter" ersetzt. Art. 2 - Artikel 8 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert: 1.
Absatz 1 werden die Wörter "Mitbearbeiter der
solvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" und die Wörter "eines
solvenzbearbeiters " durch die Wörter "eines Mitbearbeiters der Liquidation" ersetzt.2.
Absatz 1 wird das Wort "
solvenzbearbeiter" durch das Wort "Liquidationsbearbeiter" und das Wort "
solvenzbearbeiterkandidaten" durch das Wort "Liquidationsbearbeiterkandidaten" ersetzt. Art. 3 -
der Überschrift von Kapitel 3 desselben Erlasses werden die Wörter "Mitbearbeiter der
solvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt. Art. 4 -
der Überschrift von Kapitel 3 Abschnitt 1 desselben Erlasses werden die Wörter "Mitbearbeiter der
solvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt. Art. 5 - Artikel 9 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert: 1.
Absatz 1 werden die Wörter "Mitbearbeiter der
solvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt.2.
Absatz 1 werden die Wörter "Mitbearbeiter der
solvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt.3.
werden die Wörter "Mitbearbeiter der
solvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt. Art. 6 -
der Überschrift von Kapitel 3 Abschnitt 2 desselben Erlasses werden die Wörter "Mitbearbeiters der
solvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiters der Liquidation" ersetzt. Art. 7 -
desselben Erlasses werden die Wörter "Mitbearbeiter der
solvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" und wird das Wort "
solvenzbearbeiter" durch das Wort "Liquidationsbearbeiter" ersetzt. Art. 8 -
desselben Erlasses werden die Wörter "Mitbearbeiter der
solvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt. Art. 9 -
desselben Erlasses werden die Wörter "Mitbearbeiter der
solvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt. Art. 10 - Artikel 14 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert: 1. [Abänderung des französischen Textes] 2.
Absatz 2 werden die Wörter "Mitbearbeiters der
solvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiters der Liquidation" ersetzt und im französischen Text von Absatz 2 werden die Wörter "sous autorité de justice" durch die Wörter "sous autorité judiciaire" ersetzt. Art. 11 -
der Überschrift von Kapitel 3 Abschnitt 3 desselben Erlasses werden die Wörter "Mitbearbeiters der
solvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiters der Liquidation" ersetzt. Art. 12 -
desselben Erlasses werden die Wörter "Mitbearbeiter der
solvenz" durch die Wörter "Mitbearbeiter der Liquidation" ersetzt. Art. 13 - Der für Justiz zuständige Minister ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. Gegeben zu l'Ile d'Yeu, den 13. August 2023 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Justiz V. VAN QUICKENBORNE
AI-uitleg op basis van de officiële wettekst. Indicatief, vervangt geen juridisch advies.