TERIEUR 8 MAI 2019. - Loi
troduisant le Code belge de la Navigation Traduction allemande d'extraits Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des articles 12 à 19, 74, 75, 96 et 98 de la loi du 8 mai 2019
troduisant le Code belge de la Navigation (Moniteur belge du 1er août 2019). Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy. FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN
werden die Wörter "Ein Vorzugsrecht auf das Seeschiff, auf die Fracht der Reise, während deren die bevorrechtigte Forderung entstanden ist, und auf das seit dem Beginn der Reise erworbene Zubehör von Schiff und Fracht besteht nur für" durch die Wörter "Ein Vorrangsrecht auf ein Schiff im Sinne von Artikel 2.2.5.11 oder 3.2.3.11 des Belgischen Schifffahrtsgesetzbuches oder ein Vorzugsrechts auf ein Schiff im Sinne von Artikel 2.2.5.14 oder 3.2.3.14 des Belgischen Schifffahrtsgesetzbuches gilt nur für" ersetzt. 2.
Nr.1 werden die Wörter "dem Staat geschuldete Gerichtskosten und Aufwendungen, die im gemeinsamen
teresse der Gläubiger gemacht worden sind, um das Schiff zu erhalten oder um seinen Verkauf und die Verteilung des Erlöses durchzuführen;" und die Wörter "; Kosten der Bewachung und Erhaltung seit Einlaufen des Schiffes
den letzten Hafen" aufgehoben. 3.
werden die Nummern 2, 2bis und 3 aufgehoben.4.
Nr.4 werden die Wörter "aus Zusammenstoß oder anderen Schifffahrtsunfällen und" und die Wörter "; Entschädigungsforderungen aus körperlichen Verletzungen von Reisenden und Schiffsbesatzungen; Entschädigungsforderungen für Verlust oder Beschädigung von Ladung oder Gepäck" aufgehoben. 5.
6. Paragraph 2 wird aufgehoben. Art. 15 -
Art. 16 -
Juni 1992, werden die Wörter "verliehenes Bodmereigeld und Bodmereiprämie," aufgehoben. Art. 17 - Buch II Artikel 199 desselben Gesetzbuches wird aufgehoben. Art. 18 -
Art. 19 - Buch II Artikel 278 desselben Gesetzbuches, ersetzt durch das Gesetz vom
Juli 1977 über Zölle und Akzisen, abgeändert durch die Gesetze vom
die Kategorie der Vorzugsrechte ein, die
den Artikeln 19 und 20 des Gesetzes vom 16. Dezember 1851 über die Revision der Hypothekenordnung und
.2.5.14 des Belgischen Schifffahrtsgesetzbuches aufgezählt sind, und steht im Rang unmittelbar nach den Vorzugsrechten des Staates für geschuldete Abgaben und Steuern oder mangels solcher Vorzugsrechte hinten
der Rangordnung." Art. 75 -
2 desselben Gesetzes, ersetzt durch das Gesetz vom
von Buch II des Handelsgesetzbuches" durch die Wörter "
(...) Abschnitt 26 - Abänderung des Gesetzes vom 3. August 2012 über Organismen für gemeinsame Anlagen, die die Bedingungen der Richtlinie 2009/65/EG erfüllen, und Organismen für Anlagen
Forderungen Art. 96 -
August 2012 über Organismen für gemeinsame Anlagen, die die Bedingungen der Richtlinie 2009/65/EG erfüllen, und Organismen für Anlagen
Forderungen, eingefügt durch das Gesetz vom 19. April 2014, werden die Wörter "Buch II Titel I Kapitel 2 Artikel 8 des Handelsgesetzbuches" durch die Wörter "Artikel 2.2.1.12 des Belgischen Schifffahrtsgesetzbuches" ersetzt. (...) Abschnitt 28 - Abänderung des Wirtschaftsgesetzbuches Art. 98 -
Artikel I.9 Nr. 53/1 Absatz 2 Buchstabe b) des Wirtschaftsgesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 22. April 2016, werden die Wörter "eines Binnenfahrzeugs bestimmt ist wie
März 2012 über die Eintragung von anderen Binnenfahrzeugen als den
Artikel 271 des Handelsgesetzbuches erwähnten Binnenschiffen erwähnt" durch die Wörter "eines Schiffes wie im Belgischen Schifffahrtsgesetzbuch erwähnt bestimmt ist" ersetzt. (...) Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird. Gegeben zu Brüssel, den 8. Mai 2019 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Wirtschaft und der Verbraucher K. PEETERS Der Minister der Sicherheit und des
nern P. DE CREM Der Minister der Justiz K. GEENS Die Ministerin des Asyls und der Migration M. DE BLOCK Die Ministerin der Energie und der Umwelt M. C. MARGHEM Der Minister der Mobilität Fr. BELLOT Der Minister der Nordsee Ph. DE BACKER Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz, K. GEENS
Explication IA à partir du texte officiel de la loi. Indicatif, ne remplace pas un conseil juridique.